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Impfen, Testen, Lockern!? – Wie sieht die konkrete Organisation für Niedersachsen aus?

Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet.


Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten gefragt:


Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Länder haben in einer Videoschaltkonferenz am 3. März einen neuen Beschluss zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und zu weiteren Lockerungsschritten gefasst. Die Strategie wird wie folgt beschrieben:

„Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen.“

Auch zahlreiche Expert*innen sind angesichts der zunehmenden Verbreitung der hochansteckenden Coronavirus-Variante B.1.1.7 der Meinung, dass eine zügige und gut koordinierte Durchimpfung der weiteren Prioritäts-Gruppen in Kombination mit einer umfassenden Teststrategie, in den nächsten Wochen und Monaten entscheidend für das Eindämmen der COVID-19-Pandemie ist. Presseberichten zufolge gestaltet sich die Umsetzung der neuen Impfverordnung und der Schnellteststrategie in Niedersachsen jedoch ausgesprochen schwierig.

Mit Schreiben vom 23.02.2021 erlaubt die Landesregierung den Impfzentren, mit dem Impfstoff von AstaZeneca zusätzlich mit den Impfungen in der Priorität 2 zu beginnen. Diese Prioritäts-Gruppe umfasst u.a. 70 bis 80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21, Demenz, Transplantationspatient*innen, Menschen mit schweren Vorerkrankungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen und Grundschulen, Beschäftigten im Gesundheitsbereich, sowie Polizei- und Ordnungskräfte. Bei der Terminvergabe für diese Gruppen kommt es offenbar zu erheblichen Schwierigkeiten. So berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung am 26.02.2021 über die Impfungen in Stadt und Landkreis Osnabrück:

„Niedersachsen vergebe über die Impfhotline lediglich für die Über-80-Jährigen Termine in den Impfzentren. Mit den anderen Personenkreisen sollten die Impfzentren selbst in Kontakt treten, schildert der Landkreissprecher. "Dieses Verfahren ist aufwendig, da die Datenerfassung sowie die Terminvergabe bei diesem Personenkreis nun bei den Impfzentren liegt." Kurzfristig seien beispielsweise rund 150 Hausarztpraxen angeschrieben worden, damit sie die Impfwilligen benennen können. Auch die Stadt kämpft mit diesem Prozedere. Sie muss sich die unter 65-jährigen Impfberechtigten selbst zusammensuchen. Zuvorderst seien das Menschen, die als Externe regelmäßig in Pflegeheimen arbeiten, etwa Ärztinnen, Logopäden und Friseure. Die Stadt habe rund 300 Einrichtungen wie Praxen oder Salons kontaktiert und erste Impftermine vergeben, teilt ein Stadtsprecher mit. Es fehlten aber noch Rückmeldungen. 1400 Impfdosen, die die Stadt am 23. Februar erhielt, warten aktuell auf Abnehmer."

Die Landesregierung erklärte am 01.03.2021 gegenüber dem Niedersächsischen Landtag: „Mit dem heutigen (01.03.2021) Auftrag an das Logistikzentrum Niedersachsen wurde die Ausschreibung von 5 Millionen Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-COV-2 freigegeben." Über die Ausschreibungsdetails, z.B. Art der ausgeschriebenen Tests oder den weiteren Zeitverlauf der Ausschreibung, wurden keine Angaben gemacht. Ebenso fehlt bis zum heutigen Tag eine Konzeption über den geplanten Einsatzbereich, sowie Prioritätensetzung und Dokumentation der Schnelltests seitens der Landesregierung.


Ministerin Daniela Behrens beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

̶ Es gilt das gesprochene Wort ̶

„Wir sind bei der Organisation an die Regeln des Bundes gebunden. § 1 Abs. 2 CoronaImpfVerordnung ermöglicht den Ländern, den Übergang von einer Priorität in die nächste impfstoffbezogen durchzuführen.

Wir können also für den Impfstoff von AstraZeneca den Übergang in die Schutzimpfungen mit hoher Priorität (Prio 2) bereits beginnen, wenn die Schutzimpfungen mit mRNA Impfstoffen in der höchsten Prioritätsstufe noch nicht abgeschlossen sind. Ziel ist, schnellstmöglich alle Impfberechtigten mit den jeweiligen Impfstoffen zu impfen.

Vor diesem Hintergrund wurden die Impfzentren mit Erlass gebeten - lageangepasst - vor Ort mit AstraZeneca auch Impfberechtigte unter 65-Jährigen mit hoher Priorität (Prio 2) zu impfen. Und zwar vorrangig zunächst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe (einschließlich der Werkstätten) sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte (Arztpraxen), die Beschäftigten der Krankenhäuser und die Polizei und die Ordnungskräfte.

Neu hinzugekommen sind mit der CoronaImpfV vom 24.02.2021 Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind. Mit der Impfung dieser Berufsgruppen wird zügig begonnen, das Verfahren hierzu ist mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:


1. Wie ist das Einladungsmanagement für die neu priorisierten Personengruppen in Niedersachsen organisiert?


Ziel der Landesregierung ist, allen derzeit Impfberechtigten schnellstmöglich ein Impfangebot zu unterbreiten.

Die aktuellen Impfstofflieferungen ermöglichen jetzt eine weitere Öffnung der Priorität 2 (Schutzimpfungen mit hoher Priorität), die Information der Impfberechtigten wird zielgruppenspezifisch erfolgen.

Unser Terminmanagement sieht 3 Wege vor:

· impfberechtigte Einzelpersonen buchen zentral einen Impftermin an der Hotline oder online im Impfportal oder

· sie lassen sich auf die Warteliste setzen und erhalten darüber zeitnah einen Impftermin.

· andere impfberechtigten Gruppen, insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von stationären oder teilstationären Einrichtungen aber auch berufsbezogenen Gruppen erhalten ihren Termin direkt über die Impfzentren.


2. Wann ist mit dem flächendeckenden koordinierten Einsatz, mit klaren Vorgaben und Unterstützung, von Schnelltests und Selbsttests in Kitas und Schulen sowie anderen Bereichen zu rechnen?


Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt ausdrücklich, dass die MPK am Mittwoch die Testung an Schulen als weiteres Instrument, Sicherheit an Schulen zu erhöhen, beschlossen hat.

Das Kultusministerium hat hierzu bereits ein Konzept erarbeitet und in Abstimmung mit den anderen Ressorts hierfür die nötigen Weichen gestellt. Wir werden voraussichtlich in der letzten Schulwoche vor den Osterferien eine „Testwoche" an den niedersächsischen Schulen anbieten. Alle Schülerinnen und Schüler, die in dieser Woche in die Schulen kommen, sollen dort unter Anleitung der Lehrkräfte einen Selbsttest durchführen.

Damit können wir frühzeitig infizierte Schülerinnen und Schüler entdecken und die Schulgemeinschaft schützen. Damit testen wir auch das Testen: Wie geht das, was muss man beachten, wie gehen wir mit positiven und negativen Testergebnissen um: All dies muss in der Schule eingeübt werden.

Nach Ostern werden wir dann allen Schülerinnen und Schülern an ihrem ersten Schultag und dem Personal an ihrem ersten Arbeitstag ein Testangebot machen.

So wissen wir, ob möglicherweise infizierte Schülerinnen und Schüler oder Personal in die Schule gekommen sind. Diese können wir dann schnell nach Hause schicken, ihr positives Testergebnis müssen sie mit einer Nachtestung bei einer Hausärztin oder einem Hausarzt bestätigen lassen.

Danach werden wir wochenweise und bei bestimmten Anlässen weitere Testungen vorsehen.

Das wird zum Beispiel

· nach den Ferien,

· wenn mehrere Klassen von einem Infektionsgeschehen betroffen sind,

· wenn die Inzidenz am Schulort hoch ist usw. erfolgen.

Bei betroffenen Klassen gelten ohnehin die Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämter hinsichtlich Quarantäne und Testungen. Das gilt auch für die Kontaktpersonen. Damit hat Niedersachsen ein engmaschiges Testnetz über die Schulen gelegt.


Mit Blick auf die Kindertageseinrichtungen und die Schulen in freier Trägerschaft hat sich das Land

· mit den kommunalen Spitzenverbänden,

· den Trägerverbänden der Kindertageseinrichtungen

· und den Trägerverbänden der Schulen in freier Trägerschaft

auf eine Grundsatzvereinbarung über Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, von Kindertagespflegepersonen, von kommunalem Personal an öffentlichen Schulen und von technischem und administrativem Personal an Schulen in freier Trägerschaft verständigt.

Nach dieser Vereinbarung können die Berechtigten in der Zeit vom 15.02.2021 bis zum 04.04.2021 (bei den Schulen in freier Trägerschaft bis zum Beginn der Schulferien – 28.03.2021) einmal in der Woche eine Testung mittels POC-Antigen-Schnelltest vornehmen.

Die Testungen können von niedergelassenen Hausärztinnen oder Hausärzten, die die Voraussetzungen der Grundsatzvereinbarung einhalten, in Testzentren oder durch sonstiges medizinisch versiertes Personal – etwa in einer Apotheke – durchgeführt werden.

Testmöglichkeiten, die auf der Ebene der Mitglieder der Kommunalen Spitzenverbände oder durch Einrichtungsträger selbst geschaffen werden, können auf diese Weise ebenfalls genutzt werden.

Sobald zertifizierte und verlässliche Selbsttests auf dem Markt verfügbar sind, können Berechtigte auch diese Möglichkeit nutzen und sich einmal pro Woche selbst testen.


3. Wurden seitens der Landesregierung Veränderungen am bisherigen Impfstoff-Verteilungsschlüssel nach Einwohnerzahl vorgenommen und wenn ja warum, wenn nein, warum nicht?


Die Impfstoffe werden grundsätzlich nach Bevölkerungsschlüssel verteilt. Das entspricht der Impfstoffverteilung auf die Bundesländer, die ebenfalls einwohnerbezogen erfolgt.

Die Bezugsgröße Einwohnerzahl ist gewählt worden, weil dies dem tatsächlichen Bedarf insgesamt am nächsten kommt. In den Gruppen der Priorisierung sind unterschiedlichste Indikationen vorgesehen. Zu diesen einzelnen Gruppen liegen in der Regel keine genauen Erhebungen oder Zahlen auf kommunaler Ebene vor. Dagegen ist die Einwohnerzahl eine belastbare Kennzahl.

Ergänzend wird entsprechend der Verteilung der jeweiligen impfberechtigten Gruppen bei Bedarf im Einzelfall nachgesteuert.“


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.03.2021

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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