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Hört die Landesregierung Kinder und Jugendliche in der Pandemiepolitik an, und welche Priorität hat das Kindeswohl?

ANTWORT DER LANDESREGIERUNG AUF DIE DRINGLICHE ANFRAGE


Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet.

Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten gefragt:

Wohl keine gesellschaftliche Gruppe leidet unter den Infektionsschutzmaßnahmen so sehr wie die der Kinder und Jugendlichen. Die allgemeine gesellschaftliche Verunsicherung, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Familien, die Kontakteinschränkungen und die temporäre Nichtverfügbarkeit von Bildungs-, Freizeit und sozialen Angeboten belasten gerade Kinder und Jugendliche in besonderem Maße.

Am 17. Februar 2022 hat der Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung zu COVID-19 seine siebte Stellungnahme veröffentlicht, die sich mit dem Kindeswohl in der Pandemie beschäftigt. Darin heißt es: „Neben der infektionsbedingten primären Krankheitslast sind die Beeinträchtigungen des seelischen und sozialen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen einschließlich der substanziellen Verluste in Bildung, Sport und Freizeitgestaltung mit allen kumulativen Langzeitauswirkungen von besonderer Bedeutung. In Deutschland und anderen Ländern werden im Längsschnitt vermehrte psychische Belastungen und psychiatrische Krankheitsbilder wie Depression, Anorexie und Bulimie sowie eine Zunahme von Adipositas berichtet. Auch die exzessive Mediennutzung ist weiter angestiegen. Besonders ausgeprägt sind die beschriebenen Effekte bei Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien infolge von Armut, Bildungsferne, Migrationshintergrund oder fehlenden Sprachkenntnissen.“ Der Expertinnen- und Expertenrat empfiehlt, bei „allen Maßnahmen in der Pandemie, die Kinder und Jugendliche betreffen, (…) vorrangig das Kindeswohl zu berücksichtigen“, Interessenvertreterinnen und -vertreter von Kindern und Jugendlichen stärker zu beteiligen und ihre Empfehlungen in Maßnahmen auch auf Landesebene münden zu lassen.

Ende Januar hat eine Initiative von Schülerinnen und Schülern unter dem Titel „#WirWerdenLaut - Schulen in der fünften Welle“ eine Petition gestartet, in der sie an die zuständigen Bundesministerinnen und -minister und Ministerpräsidentinnen und -präsidenten appelliert: „Wir können Ihre aktuelle Politik, die uns alle im Stich lässt, psychisch belastet und körperlich gefährdet, nicht länger mittragen. Wir sind darauf angewiesen, dass Sie endlich Ihrer Verantwortung gerecht werden und auf unsere Forderungen eingehen. Die Petition wurde innerhalb weniger Tage über 140 000-mal gezeichnet. Unter dem Hashtag #WirWerdenLaut wird in den sozialen Medien dazu diskutiert. Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie die Virologin Melanie Brinkmann, der Physiker Dirk Brockmann und die Psychologin und Publizistin Marina Weisband unterstützen die Forderungen.

Ministerin Daniela Behrens beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

̶ Es gilt das gesprochene Wort ̶

„Die vergangenen knapp zwei Jahre sind gerade an Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorübergegangen. Kinder und Jugendliche haben einen enormen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie geleistet. Sie haben in fast allen Bereichen ihres Lebens Einschränkungen und Verzicht erfahren. Trotzdem haben sich Kinder und Jugendliche sehr verantwortungsbewusst und solidarisch verhalten. Sie haben z.B. die harten Regeln in Schule und Jugendhäusern eingehalten.

Trotz Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pademie sind unter Berücksichtigung der Infektionslage und der entsprechenden Regelungen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit seit dem ersten Lockdown durchgängig möglich gewesen. Die jeweils gültige Fassung der Nds. Corona-Verordnung hat die Kinder- und Jugendarbeit gemäß §11 SGB VIII explizit benannt und damit Handlungssicherheit für die Akteure in den Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit geschaffen.

So konnte jungen Menschen auch in der Zeit der Kontaktbeschränkungen weiterhin pädagogisch begleiteter Freiraum ermöglicht werden. Darüber hinaus hat sich die Kinder- und Jugendarbeit auch die Möglichkeiten digitaler und hybrider Angebote zu Nutze gemacht.

Gleichwohl haben die Kontaktbeschränkungen sowie fehlende Freizeit- und Bildungsangebote Spuren an der physischen und vor allem auch psychischen Gesundheit der jungen Menschen hinterlassen.

Für die Lebenswelt mit und nach Corona haben wir als Landesregierung ein Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ aufgelegt. Dieses Programm ist eine Antwort auf die Entbehrungen und Einschränkungen, die die jungen Menschen erleiden mussten.

Grundfinanziert wird das Programm mit 122 Millionen Euro aus Bundesmitteln, aufgestockt und erweitert wurde das Programm zusätzlich mit 100 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die Bausteine des Programms umfassen bedarfsgerechte Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie der Infrastruktur in der Kinder- und Jugendarbeit. Es geht vor allem darum, den Kindern und Jugendlichen wieder Chancen für Begegnungen und eine hochwertige Freizeitgestaltung zu ermöglichen.

Das Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Kultur, Sport und Jugend entwickelt und ist mit einem einfachen Antragsverfahren für möglichst viele Akteurinnen und Akteure aus der Kinder- und Jugendhilfe zugänglich gemacht worden. Ein zentraler Aspekt bei der Umsetzung der Maßnahmen ist die aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen.

Mitbestimmung und Mitgestaltung ist nur möglich, wenn jungen Menschen auch Räume und Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die sie aktiv gestalten können. Denn niemand kann die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen besser formulieren und einbringen als sie selbst.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Welche zusätzlichen konkreten Maßnahmen - neben dem Offenhalten der öffentlichen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen und dem „Startklar“-Programm - hat die Landesregierung bislang unternommen bzw. wird sie unternehmen, um die psychosozialen, seelischen und körperlichen Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendlichen zu verringern?

2. Welche zusätzlichen konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung für die besonders betroffene Gruppe sozial benachteiligter Kinder und Jugendliche bislang ergriffen bzw. wird sie ergreifen?

Da die Fragen 1 und 2 in einem engen Zusammenhang stehen und viele der konkreten Maßnahmen insbesondere auch die besonders betroffene Gruppe sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher betreffen, werden die Fragen zusammen wie folgt beantwortet:

Die Landesregierung hat mit dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren einen Kraftakt unternommen, um die psychosozialen und seelischen Folgen der Pandemie für Kinder- und Jugendliche abzumildern.

Allein das Sozialministerium stellt für das Programm „Startklar in die Zukunft“ 25 Millionen € bereit. Im Bereich des Sozialministeriums werden mit diversen Bausteinen im Rahmen des Programms „Startklar in die Zukunft“ neue Freizeit- und Begegnungsmöglichkeiten, sportliche und kulturelle Aktivitäten, Sprachcamps, internationale Jugendbegegnungen sowie die Ausrichtung von Kinder- und Jugendfesten unterstützt. Darüber hinaus stehen Mittel zum Auf- oder Ausbau von digitaler Infrastruktur in der Kinder- und Jugendarbeit und von Jugendplätzen im öffentlichen Raum zur Verfügung. Und es werden Familien, die in pandemiebedingte Notlagen geraten sind, über die Landesstiftung „Familie in Not“ unterstützt.

Als besonderes Highlight des Programms wird in diesem Jahr darüber hinaus noch ein so genannter „Innovationswettbewerb“ durchgeführt. Denn – und dies möchte ich noch einmal deutlich hervorheben – bei allen Einschränkungen und Entbehrungen hat die Pandemie auch zu neuen Formaten und Angeboten geführt, die zukunftsweisend sind und eine besondere Anerkennung verdienen.

Einen weiteren maßgeblichen Baustein im Rahmen des Programms „Startklar in die Zukunft“ stellt das Kultusministerium zur Verfügung.

Die seitens des Kultusministeriums bereitgestellten bzw. unterstützten Angebote stellen konkrete Maßnahmen zur Verringerung der psychosozialen, seelischen und körperlichen Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche dar und sind eng mit dem schulischen Alltag verknüpft bzw. unterstützen dessen Gelingen und sollten deshalb nicht unerwähnt bleiben:

  1. Mehr als 30 Millionen € stehen für zusätzliches Personal zur individuellen Förderung der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung.
  2. Fast 5 Millionen € stehen den Schulen insgesamt zur Unterstützung bei der Durchführung von Angeboten zum sozial-emotionalen Lernen, zur Stärkung der Schülerinnen und Schüle bei ihrer sozialen Entwicklung, zur Fortbildung der Lehrkräfte sowie zum Ausbau der Zusammenarbeit mit Trägern der Wohlfahrtspflege zur Verfügung.
  3. Für den Ausbau der schulpsychologischen Angebote der RLSB wurden 36 zusätzliche Stellen für schulpsychologische Fachkräfte bereitgestellt.
  4. Programme und Maßnahmen zur ganzheitlichen Gesundheitsförderung (z. B. Gemüseakademie, Ernährungsführerschein, SOS -Schule ohne Stress) werden ausgebaut.
  5. Im Rahmen der durch das Sonderbudget den Schulen zur Verfügung stehenden Mittel können darüber hinaus ganzheitliche Angebote zur Lernförderung, zur psychosozialen Stabilisierung, zur Freizeitgestaltung, Gesundheitsförderung und zur gesellschaftlichen Beteiligung angeboten werden. Hierfür stehen den Schulen mehr als 70 Millionen € zur Verfügung.
  6. Im Rahmen des Lernräume-Programms werden wie in den vergangenen Jahren in den Ferien eine Vielzahl von Angeboten bereitgestellt.

Die Landesregierung ist darüber hinaus weiterhin bestrebt, pandemiebedingte Einschränkungen für Kinder und Jugendliche im Bereich der Corona-Schutzmaßnahmen möglichst zu vermeiden oder zu verringern. Deswegen bestehen in der Nds. Corona-Verordnung zahlreiche Sondervorschriften für Kinder und Jugendliche. So sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von Zugangsbeschränkungen im Rahmen von 2-G-Regelungen ausgenommen (vgl. § 7 Abs. 5 Satz 1 Nds. Corona-VO). Ferner sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen (vgl. § 4 Abs. 5 Nds. Corona-VO).

Befreiungen von der Maskenpflicht bestehen auch im Rahmen von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. im Rahmen von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (vgl. § 4 Abs. 3 Nrn. 6 und 7 Nds. Corona-VO). Darüber hinaus gelten z. B. für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und für Angebote für Kinder und Jugendliche Ausnahmen bei privaten Kontaktbeschränkungen (vgl. § 7 a Nds. Corona-VO).

Für die Kindertagespflege und Jugendfreizeiten (§ 14), Kindertageseinrichtungen (§ 15) und Schulen (§ 16) gibt es detaillierte Vorschriften, die das Funktionieren dieser wichtigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche auch unter Pandemiebedingungen sicherstellen. In dem Wissen, dass vor allem Kinder und Jugendliche unter der plötzlich über sie hereinbrechenden sozialen Isolation massiv gelitten haben, ist es umso wichtiger, zunächst eine gute Datenlage und aussagekräftige Forschungsergebnisse zu erhalten.

Wirklich einschätzen kann man das Long-COVID-Risiko für Kinder derzeit kaum. Die Datenlage ist (noch) nicht aussagekräftig, das Krankheitsbild noch diffuser als bei Erwachsenen. Basierend auf aktuellen Studien gelten Schätzungen als realistisch, nach denen ein bis zwei Prozent der Kinder, die an COVID-19 erkranken, längerfristige Symptome entwickeln.

Vor allem im Hinblick auf die Vielzahl psychosomatischer Symptome, die bei Kindern und Jugendlichen aktuell vermehrt auftreten, lässt sich jedoch laut Experten aktuell kaum differenzieren, ob sie als Folge einer Infektion oder der pandemischen Lebensumstände auftreten.

Es ist wichtig, dass wir uns der Erforschung von Long- und Post-COVID speziell auch bei Kindern widmen. Wir brauchen interdisziplinäre Forschung, um an eine gesicherte Faktengrundlage zu gelangen, auf Basis derer wir notwendige Maßnahmen zur Linderung dieser Folgen in die Wege leiten können. Ein erstes Projekt, dass sich diesem Vorhaben widmet, ist mit dem geförderten Innovationsverbund „DEFEAT Corona“ bereits gestartet.

Die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätsmedizin Göttingen und die Ostfalia Hochschule arbeiten hier gemeinsam an dem Aufbau einer innovativen, anwendungs- und patientenzentrierten Forschungs- und Versorgungsstruktur. Mit knapp 300 000 Euro fördert die Landesregierung zudem eine Studie zu Long COVID bei Kindern an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH).

Ziel der Projektgruppe „Long COVIDS Kids Niedersachsen“ ist es, ein strukturiertes Versorgungsmodell für pädiatrische Patientinnen und Patienten mit Long COVID in Niedersachsen zu entwickeln und wissenschaftlich zu evaluieren. Der Projektstart ist für März 2022 geplant.

Zudem wurde ein Netzwerk von Forschenden initiiert, das zum Ziel hat, gemeinsam mit der Versorgerseite bedarfsgerecht und zielgenau Long-COVID-Forschungsprojekte auf den Weg zu bringen, damit eine passgenaue Versorgungsinfrastruktur etabliert werden kann. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf der Behandlung von Long-COVID bei Kindern.

Wenn also die Frage ist, welche zusätzlichen Maßnahmen die Landesregierung neben dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ ergriffen hat, so muss ich eines deutlich sagen: Das Aktionsprogramm stellt den zentralen Baustein dar, damit den Kindern und Jugendlichen Spaß, Freude und Begegnung ermöglicht wird. Das ist wichtig für die persönliche Entwicklung junger Menschen.

Alle Verbände sind aktuell sehr engagiert dabei, das Aktionsprogramm umzusetzen und die entsprechenden Angebote für die Kinder- und Jugendlichen zu organisieren. Diesen Kraftakt der Landesregierung muss man schon zur Kenntnis nehmen und würdigen.

Darüber hinaus stehen Mittel zum Auf- oder Ausbau von digitaler Infrastruktur in der Kinder- und Jugendarbeit und von Jugendplätzen im öffentlichen Raum zur Verfügung. Und es werden Familien, die in pandemiebedingte Notlagen geraten sind über die Landesstiftung „Familie in Not“ unterstützt.

Als besonderes Highlight des Programms wird in diesem Jahr darüber hinaus noch ein so genannter „Innovationswettbewerb“ durchgeführt. Denn – und dies möchte ich noch einmal deutlich hervorheben - bei allen Einschränkungen und Entbehrungen hat die Pandemie auch zu neuen Formaten und Angeboten geführt, die zukunftsweisend sind und eine besondere Anerkennung verdienen.

Pandemieunabhängig fördert das Land seit 2014 zudem Aktivitäten zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligter Kinder mit dem Programm des Deutschen Kinderschutzbundes „Mitten drin!“. Auf diese Weise sind viele wertvolle Kontakte vor Ort entstanden, die in der Pandemie einen Beitrag zur Unterstützung besonders betroffener Kinder im Einzelfall leisten. Das Programm läuft noch bis Ende 2022.

Trotz angespannter Finanzlage durch die Pandemie wurden keine Kürzungen im Bereich der Regelförderungen im Rahmen des Jugendförderungsgesetzes (wie u.a. Förderung von Bildungsveranstaltung und Verdienstausfall) vorgenommen. Die Strukturen der Jugendverbände in Niedersachsen sind damit gesichert.

Folgende Projekte wurden gefördert:

Das Förderprogramm 4Generation ist das niedersächsische Programm für Projekte der Jugendarbeit zu den Themen Vielfalt, Beteiligung und Engagement. Innovative Projekte von Jugendlichen erhalten für die Umsetzung eine finanzielle Förderung. Die geförderten Projekte werden von der Projektidee über die Durchführung bis hin zur Abrechnung und Dokumentation eigenständig von jungen Menschen in Jugendgruppen,-verbänden-,
-initiativen,- ringen und Jugendeinrichtungen verantwortet. Darüber hinaus findet hier die Koordination und Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit für die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms statt. Ferner entwickelt die Servicestelle (Landesjugendring) Angebote zur Qualifikation aktiver Ehrenamtlicher und setzt thematische Impulse zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit.

Das Projekt neXTkultur ist Bestandteil des Förderprogramms 4Generation. Jugendverbände, kommunale Jugendringe, Jugendinitiativen und kommunale Jugendpflegen werden sensibilisiert für das Thema „Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in die Jugendarbeit“.

Mit der JULEICA Kampagne wir der Prozess der Weiterentwicklung der JULEICA gestartet. Spezifischer Aktivitäten rund um die bundesweite Weiterentwicklung der JULEICA als zentralem Qualitätssiegel für die ehrenamtliche Arbeit von Jugendleiterinnen und Jugendleiter erhalten eine unterstützende Förderung.

Übergreifende und koordinierende Aktivitäten im Bereich jugendpolitischer Bildungsarbeit auf Landesebene – hier explizit bezogen auf die Kommunal- und Bundestagswahl wurden ebenfalls gefördert.

Im Rahmen der neXTvote-Projekte werden – anlässlich der jeweils anstehenden Wahlen – Materialien sowie Veranstaltungsformate entwickelt, die in Zusammenarbeit mit den Trägern der jeweiligen Ebene (hier örtlich: Jugendringen, Jugendverbände, Jugendpflegen, Jugendgruppen) für politische Jugendbildungsarbeit im Vorfeld und Nachgang der Wahlen eingesetzt und umgesetzt werden.

So sollen junge Menschen für die Bedeutung von Wahlen für die demokratische Gesellschaft sensibilisiert werden und ein Raum zur Interaktion von jungen Menschen und politischen Vertreterinnen und Vertretern geschaffen werden.

3. Wie hat die Landesregierung bislang Kinder und Jugendliche - z. B. Landesschülerrat, Initiative „#WirWerdenLaut - Schulen in der fünften Welle“, Jugendverbände, Jugendparlamente etc. - sowie Kinder- und Jugendexpertinnen und -experten - z. B. Kinder- und Jugendkommission, Pädiaterinnen und Pädiater, Kinder- und Jugendpsychologinnen und -psychologen etc. - konkret in die Pandemiepolitik eingebunden?

Das Sozialministerium ist seit Beginn der Pandemie im engen Austausch mit den Jugendverbänden. Hier haben sowohl Fachgespräche mit Kindern und Jugendlichen als auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände stattgefunden.

Ein wichtiger Aspekt zur Umsetzung des Bundes-Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ bildet in Niedersachsen darüber hinaus der Programmbaustein „Mitreden, Mitmachen, Mitbestimmen! Kinder- und Jugendbeteiligung in Niedersachsen“, der durch die Landesarbeitsgemeinschaft Offen Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt wird.

Ziel ist es, die Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort zu stärken und die Interessen der jungen Menschen insbesondere im Diskurs mit Politik und Verwaltung in den Mittelpunt zu rücken.

Ebenfalls seit Beginn der Pandemie befindet sich das Kultusministerium im regelmäßigen und engen Austausch mit den großen Bildungsverbänden und Gewerkschaften.

An diesen Gesprächen nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter des Landesschüler:innenrates teil. Neben der Information und Diskussion über weitere Schritte in der Pandemiebekämpfung dienen diese Runden der Einschätzung der Lage – auch und gerade aus Sicht der Schülerinnen und Schüler.

Schülerinnen und Schüler werden in Niedersachsen außerdem durch adressatengerechte Briefe des Kultusministers regelmäßig über die Entwicklung informiert. Neben altersangemessenen Erklärungen der Entscheidungen der Landesregierung enthalten diese Briefe auch den Aufruf, sich mit eigenen Ideen an der Debatte zu beteiligen.

Dies ist einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern auch im Rahmen von Onlinekonferenzen mit oder bei Schulbesuchen von Kultusminister Tonne ermöglicht worden.

Die zahlreichen Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler fließen regelmäßig in die Überlegungen und Entscheidungen der Landesregierung ein und sind auch in der Ausgestaltung des Programms „Startklar in die Zukunft“ berücksichtigt worden.

Auch die Eltern der Kita-Kinder wurden in der Pandemie durch Briefe des Kultusministers über die Maßnahmen der Landesregierung informiert. In einem Schreiben an die Schüler:innenvertretungen des Landes hat das Kultusministerium dazu aufgefordert, Umfragen in den Schulen zur aktuellen Lage durchzuführen und die Ergebnisse zu übersenden. Im Sinne der Selbstwirksamkeit der Kinder und Jugendlichen wird hier die Partizipation in den Schulen gestärkt.

Neben der Bewertung von aktuellen wissenschaftlichen Stellungnahmen und Forschungserkenntnissen tauscht sich die Landesregierung in regelmäßigen Fachgesprächen u.a. mit Expertinnen und Experten der Virologie, der Medizin, der Bildungsforschung, der Pädiatrie und der Kinder- und Jugendpsychologie aus. In diesen Diskussionen werden die unterschiedlichen Aspekte wissenschaftlich fundiert diskutiert und bewertet. Dieser Austausch ist eine wichtige Grundlage dafür, die Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen nicht nur im Bereich der Bildung, sondern auch im Bereich des Kindeswohls entsprechend wahrnehmen zu können.

In allen Gesprächen war daher die Abwägung zwischen dem Recht der Kinder/Jugendlichen auf Teilhabe und Bildung auf der einen und dem Schutz vor Infektionen auf der anderen Seite grundlegend.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2022

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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