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Gleichberechtigung - ein Gewinn für Männer und Frauen


Um den niedersächsischen Frauen bessere rechtliche Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Grundrechtes zu schaffen hat das Land Niedersachsen zwei Gesetze verabschiedet, das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und das so genannte Frauenbeauftragtengesetz , das durch eine Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in Kraft treten konnte.

Die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt ist eine zentrale Aufgabe der Frauenpolitik. Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind ausreichende Kinderbetreuungsangebote, Arbeitsplätze mit flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit für Mütter und Väter Voraussetzung. Für die berufliche und betriebliche Förderung von Frauen gibt es in Niedersachsen bereits dreizehn Koordinierungsstellen, die bundesweit einmalig und sehr erfolgreich sind.

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