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Produktsicherheit

Die Produktsicherheit ist ein zentrales Anliegen der Europäischen Union zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor potentiell gefährlichen Produkten. Dies betrifft alle Arten von Produkten, seien es z.B. elektronische Geräte, Spielzeuge, Maschinen oder Schutzausrüstung. Um dies gewährleisten zu können, sind einheitliche technische aber auch formelle Produktanforderungen erforderlich, die für alle Mitgliedsstaaten gelten. Da es eine Vielzahl von unterschiedlichen Verbraucherprodukten auf dem Markt gibt, gibt es mittlerweile eine ebenfalls sehr große Anzahl von Richtlinien bzw. Verordnungen, die die Beschaffenheit verschiedener Produktkategorien vorschreiben. Konkretisiert werden die technischen Anforderungen bspw. durch europäisch „harmonisierte Normen“. Das somit bestimmte Sicherheitsniveau darf nicht unterschritten werden.

Das heißt, egal in welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union bspw. ein Spielzeug oder eine Maschine auf dem Markt bereitgestellt wird, gelten überall dieselben sicherheitstechnischen Produktanforderungen. In diesen Fällen wird auch vom so genannten „harmonisierten Bereich“ bzw. von „harmonisierten Produkten“ gesprochen.
Bei diesen harmonisierten Produkten ist es die Verantwortung des Herstellers, sicherzustellen, dass ein Produkt während seines gesamten Lebenszyklus sicher ist. Dies umfasst die Entwicklung, Herstellung, Lagerung, den Transport, den Vertrieb und die Verwendung eines Produkts.

Der Hersteller muss ein sog. Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, in dem überprüft wird, ob das Produkt den Gesundheits- und Sicherheitsschutzvorschriften der jeweiligen Rechtsvorschrift entspricht. Abschließend stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung zu dem Produkt aus und bringt das bekannte CE-Zeichen auf dem Produkt an. Der Hersteller erklärt somit, dass das Produkt der harmonisierten Rechtsvorschrift entspricht.


CE-Zeichen Bildrechte: MS, 504
Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) 765/2008.

Neben diesen harmonisierten Produkten gibt es allerdings auch solche, die keiner expliziten Kategorie zuzuordnen sind. Diese unterliegen den Anforderungen der allgemeinen Produktsicherheit. Auch diese Produkte dürfen bei der Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. Im Gegensatz zu harmonisierten Produkten bestehen für diese Produkte keine individuellen Vorgaben zur Konformitätsbewertung. Eine CE-Kennzeichnung tragen diese Produkte somit nicht.

Nicht zu verwechseln ist das CE-Zeichen mit dem GS-Zeichen.

Das CE- Zeichen ist bei harmonisierten Produkten gesetzlich vorgeschrieben, wohingegen das GS-Zeichen ein freiwilliges Qualitäts- bzw. Sicherheitssiegel darstellt, welches für alle verwendungsfertigen Produkte vergeben werden kann. Der Hersteller kann eine entsprechende unabhängige Prüfstelle damit beauftragen, neben den grundlegenden Sicherheitsanforderungen, weitere potentielle Gefährdungen für den Verbraucher zu untersuchen. Werden diese Prüfungen bestanden, darf das GS-Zeichen auf dem Produkt angebracht werden.

Die Verantwortung für die Einhaltung der beschriebenen Anforderungen an Produkte obliegt dem Hersteller bzw. seinem Bevollmächtigten, aber auch Einführer und Händler haben bestimmte Aufgaben zu erfüllen, damit sich nur konforme, also sichere, Produkte auf dem Markt befinden.

Um die Einhaltung dieser Anforderungen zu kontrollieren und dazu beizutragen, dass Verbraucher vor potenziell gefährlichen Produkten geschützt werden und Vertrauen in den Markt haben, gibt es die Marktüberwachung. Diese Behörden überprüfen Produkte und sorgen dafür, dass solche, die nicht den Anforderungen entsprechen, korrigiert oder nicht auf dem Markt bereitgestellt werden.

Handschuh mit Laser für Discjockeys   Bildrechte: [Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Prüfstelle des Landes Niedersachsen für optische Strahlung]
Handschuh mit Laser für Discjockeys [Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Prüfstelle des Landes Niedersachsen für optische Strahlung]

Werden sogar gefährliche Produkte vorgefunden, können die Marktüberwachungsbehörden die sofortige Umsetzung von Maßnahmen anordnen, beispielsweise den Rückruf.

Die Durchführung einer konsequenten und effektiven Marktüberwachung sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau der auf dem Markt bereitgestellten Produkte und trägt zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsakteuren bei.

Über das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem ICSMS werden Informationen zwischen Behörden ausgetauscht. Die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen den Behörden in der Europäischen Union zu unsicheren oder gefährlichen Produkten findet hierüber statt. Es ist somit ein wichtiges Instrument für eine effektive und effiziente Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden in der Europäischen Union.
In einem öffentlichen Teil des ICSMS können sich Hersteller, Händler und Verbraucher über gefährliche Produkte informieren. Verbraucher können hier den entsprechenden Behörden auch unsichere oder gefährliche Produkte melden.

Fazit:

Die Produktsicherheit ist von entscheidender Bedeutung, um Verbraucher vor potenziell gefährlichen Produkten zu schützen. Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Entwicklung von Normen und die Marktüberwachung wird dazu beigetragen, dass auf dem Markt befindliche Produkte den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die Produktsicherheit schafft Vertrauen zwischen Unternehmen und Verbrauchern und trägt zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Marktwirtschaft bei.

In Niedersachsen überwachen die 10 Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter die Einhaltung der Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes und der EU-Verordnungen. Die Internetseiten der Staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen sowie des ICSMS (öffentlicher Bereich) sind über die Links unter „Weitere Informationen“ erreichbar.

Ansprechpartner und weitere Informationen:

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Staatliches Gewerbeaufsichtsamt gerne zur Verfügung.


Prüfung einer Mehrfachsteckdose (Entflammbarkeitsprüfung)   Bildrechte: Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Foto: Prüfung einer Mehrfachsteckdose (Entflammbarkeitsprüfung)

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