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Produktsicherheit in Niedersachsen

Produktsicherheit schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen Produkten von elektronischen Geräten über Spielzeug bis zu Maschinen und persönlicher Schutzausrüstung. Die Europäische Union legt einheitliche technische und formelle Anforderungen fest, damit in allen Mitgliedstaaten dasselbe Mindest‑Sicherheitsniveau gilt. Auf diesen Seiten finden Sie kompakte Informationen, praktische Hinweise für Hersteller, Händler und Verbraucher sowie eine Übersicht über die regionalen Zuständigkeiten in Niedersachsen.

Kurzüberblick

Was Sie hier finden

· Schnellinfo: Was ist Produktsicherheit und warum ist sie wichtig.

· CE und harmonisierte Normen: Wann CE‑Kennzeichnung Pflicht ist und wie Hersteller vorgehen müssen.

· Nicht harmonisierte Produkte: Regeln der allgemeinen Produktsicherheit.

· Pflichten der Wirtschaftsakteure: Hersteller, Einführer, Händler.

· Marktüberwachung und Maßnahmen: Wie Behörden prüfen und welche Maßnahmen möglich sind.

· Melden und Informieren: Wie Sie gefährliche Produkte melden und wo Sie Rückrufe finden.

· Regionale Zuständigkeit: Kontakt und Zuständigkeiten der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.

Was ist Produktsicherheit

Produktsicherheit bedeutet, dass Produkte bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung keine Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit darstellen dürfen. Hersteller sind verpflichtet, Produkte so zu entwickeln und herzustellen, dass Risiken minimiert werden. Einheitliche EU‑Vorgaben und harmonisierte Normen konkretisieren die technischen Anforderungen. Das dort festgelegte Sicherheitsniveau darf nicht unterschritten werden. Das heißt, egal in welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Spielzeug oder eine Maschine auf dem Markt bereitgestellt wird, gelten überall dieselben sicherheitstechnischen Produktanforderungen.

Handschuh mit Laser für Discjockeys   Bildrechte: [Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Prüfstelle des Landes Niedersachsen für optische Strahlung]
Handschuh mit Laser für Discjockeys [Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Prüfstelle des Landes Niedersachsen für optische Strahlung]

Harmonisierte Produkte und CE Kennzeichnung

Für viele Produktgruppen gibt es spezielle EU-Rechtsvorschriften. Das heißt, egal in welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union bspw. ein Spielzeug oder eine Maschine auf dem Markt bereitgestellt wird; es gelten überall dieselben sicherheitstechnischen Produktanforderungen.
Zu den EU-Rechtsvorschriften werden dazugehörige harmonisierte Normen im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. In diesen Fällen wird auch vom so genannten „harmonisierten Bereich“ bzw. von „harmonisierten Produkten“ gesprochen. Wendet ein Hersteller diese Normen an, kann er annehmen, dass die in den jeweiligen Richtlinien oder Verordnungen festgelegten wesentlichen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten sind (sog. Konformitätsvermutung).

BAUA: Normenverzeichnisse

Bei allen Produkten ist es die Verantwortung des Herstellers, sicherzustellen, dass ein Produkt während seines gesamten Lebenszyklus sicher ist. Dies umfasst die Entwicklung, Herstellung, Lagerung, den Transport, den Vertrieb und die Verwendung eines Produkts.

Der Hersteller muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, mit dem überprüft wird, ob das Produkt den Gesundheits- und Sicherheitsschutzvorschriften der jeweiligen Rechtsvorschrift entspricht. Abschließend stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung zu dem Produkt aus und bringt das bekannte CE-Zeichen auf dem Produkt an. Der Hersteller erklärt somit, dass das Produkt der harmonisierten Rechtsvorschrift entspricht. Die allgemeinen Grundsätze zur CE Kennzeichnung sind in Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 geregelt.



CE-Zeichen Bildrechte: MS, 504
Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) 765/2008.

Neben diesen harmonisierten Produkten gibt es allerdings auch solche, die keiner expliziten Kategorie zuzuordnen sind.

Produkte ohne spezifische Harmonisierung

Produkte, die keiner speziellen EU‑Richtlinie oder Verordnung zugeordnet sind, unterliegen Anforderungen der allgemeinen Produktsicherheit. Auch diese Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefahr darstellen. Im Gegensatz zu harmonisierten Produkten bestehen für diese Produkte keine individuellen Vorgaben zur Konformitätsbewertung. Eine CE-Kennzeichnung tragen diese Produkte somit nicht.

GS Zeichen versus CE Zeichen – Nicht verwechseln

CE‑Zeichen: Ist gesetzlich vorgeschrieben für harmonisierte Produkte und zeigt Übereinstimmung mit EU‑Vorgaben.
GS‑Zeichen: Freiwilliges Qualitäts- bzw. Sicherheitssiegel für geprüfte Sicherheit. Es ergänzt gesetzliche Anforderungen, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hersteller können unabhängige Prüfstellen beauftragen, zusätzliche Prüfungen durchführen zu lassen und das GS‑Zeichen zu verwenden. Es kann für alle verwendungsfertigen Produkte vergeben werden.

Pflichten von Wirtschaftsakteuren

Die Verantwortung für die Einhaltung der beschriebenen Anforderungen an Produkte liegt bei dem Hersteller bzw. seinem Bevollmächtigten, aber auch Einführer und Händler haben bestimmte Aufgaben zu erfüllen, damit sich nur konforme, also sichere, Produkte auf dem Markt befinden. Alle Wirtschaftsakteure sollten klare Prozesse für Reklamationen, Rückrufe und Informationsweitergabe haben.

Marktüberwachung und Maßnahmen


Um die Einhaltung dieser Anforderungen zu kontrollieren und dazu beizutragen, dass Verbraucher vor potenziell gefährlichen Produkten geschützt werden und Vertrauen in den Markt haben, gibt es die Marktüberwachung. Marktüberwachungsbehörden prüfen Produkte auf Einhaltung der Vorschriften. Werden Mängel festgestellt, können Maßnahmen wie Korrektur, Verkaufsverbote, Rückrufe oder Informationspflichten angeordnet werden. Ziel ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs.

Werden sogar gefährliche Produkte vorgefunden, können die Marktüberwachungsbehörden die sofortige Umsetzung von Maßnahmen anordnen, beispielsweise den Rückruf. Die Durchführung einer konsequenten und effektiven Marktüberwachung sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau der auf dem Markt bereitgestellten Produkte und trägt zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsakteuren bei.

Informationsaustausch und Meldesysteme

Behörden nutzen europaweite Systeme zum Informationsaustausch, damit grenzüberschreitend über gefährliche Produkte informiert und koordiniert reagiert werden kann. In einem öffentlichen Bereich können Hersteller, Händler und Verbraucher Informationen zu gefährlichen Produkten einsehen und Meldungen abgeben.

Über das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem ICSMS werden Informationen zwischen Behörden ausgetauscht. Die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen den Behörden in der Europäischen Union zu unsicheren oder gefährlichen Produkten findet hierüber statt. Es ist somit ein wichtiges Instrument für die Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden in der Europäischen Union.

In einem öffentlichen Teil des ICSMS können sich Hersteller, Händler und Verbraucher über gefährliche Produkte informieren. Verbraucher können hier den entsprechenden Behörden auch unsichere oder gefährliche Produkte melden.

Zuständigkeit in Niedersachsen


In Niedersachsen überwachen die 10 Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter die Einhaltung der Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes und der EU-Verordnungen. Die Internetseiten der Staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen sowie des ICSMS (öffentlicher Bereich) sind über die Links unter „Weitere Informationen“ erreichbar.

Service und praktische Hilfen

Melden Sie ein gefährliches Produkt über unser Online‑Meldeformular oder per E‑Mail an Ihr zuständiges Gewerbeaufsichtsamt. Downloads: Merkblätter für Hersteller, Checklisten zur CE‑Kennzeichnung, Formulare für Rückrufe. FAQs: Kurze Antworten zu häufigen Fragen für Verbraucher und Unternehmen. Newsletter: Abonnieren Sie Hinweise zu Rückrufen und Gesetzesänderungen.


Prüfung einer Mehrfachsteckdose (Entflammbarkeitsprüfung)   Bildrechte: Gewerbeaufsicht Niedersachsen

Foto: Prüfung einer Mehrfachsteckdose (Entflammbarkeitsprüfung)

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