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Inklusion / Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen

Zum 01. Dezember 2024 hat in Niedersachsen das neu eingerichtete Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit seine Arbeit aufgenommen. Zu den künftigen Aufgaben gehören die Bereitstellung von Informationen zur Herstellung von Barrierefreiheit in Niedersachsen sowie der Aufbau eines Netzwerkes. Außerdem sollen neben Behörden auch Verbände oder Unternehmen in Fragen zur Barrierefreiheit beraten und unterstützt werden. Weiterhin hat die Landesregierung den Aktionsplan Inklusion 2024-2027 beschlossen. Der ressortübergreifende Plan beinhaltet insgesamt 97 Maßnahmen zur stärken Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesamtgesellschaftlichen Leben, die bis 2027 umgesetzt werden sollen. Dazu zählen u.a. die Förderung der Barrierefreiheit in hausärztlichen Bestandspraxen, die Etablierung von Förderschullehrkräften an inklusiven Schulen, mehr Angebote für Menschen mit Hörbehinderungen in Landestheatern- und -museen, eine interdisziplinäre Projektgruppe für inklusives Bauen und Wohnen sowie hauptberufliche Inklusionscoaches in organisierten Sportverbünden. Weiterhin wurde das Landesblindengeld zum 01.01.2025 von 410 auf 450 Euro im Monat erhöht, für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen von 205 auf 225 Euro.

Parallel dazu ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Niedersachsen einen wichtigen Schritt vorangekommen. Das Niedersächsische Sozialministerium hat zusammen mit den übrigen Vertragsparteien unter Mitwirkung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter der Menschen mit Behinderungen zwei Rahmenverträge zur Eingliederungshilfe unterzeichnet. Am 31.12.2024 liefen die seit 01.01.2022 bestehenden Rahmenverträge zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene und Kinder und Jugendliche in Niedersachsen aus. Mit Wirkung zum 01.01.2025 haben die Vertragsparteien den Rahmenvertrag für Erwachsene mit unbefristeter Laufzeit und den Rahmenvertrag für Kinder und Jugendliche mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 geschlossen. Wichtige Verbesserungen wurden zur Entwicklung neuer Leistungsangebote, zur Erfassung von Belegungsdaten und zur Qualitätsprüfung der Leistungsangebote in der Eingliederungshilfe vereinbart. Zudem haben die Vertragsparteien sich auf Meilensteine für die weitere Arbeit geeinigt, um die Teilhabe und die Personenzentrierung für die Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen stetig voranzubringen.

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