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Inklusionskonferenz „Ich bin dabei! Wie können wir Inklusion in Niedersachsen noch besser umsetzen?“

Bei der Inklusion in Niedersachsen gibt es große Fortschritte! Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits in die Tat umgesetzt bzw. in die Wege geleitet.Diese positive Zwischenbilanz zur Umsetzung des Aktionsplans Inklusion 2017/2018 hat Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann heute im Rahmen der Inklusionskonferenz „Ich bin dabei! Wie können wir Inklusion in Niedersachsen noch besser umsetzen?“ in Hannover gezogen: Von den 211 im Aktionsplan 2017/2018 enthaltenen Einzelmaßnahmen waren zum 31.10.2017 bereits 96 Maßnahmen, also 46% umgesetzt. Mehr als 100 Maßnahmen sind zurzeit in der Umsetzung und in Planung. Dabei ist zu betonen, dass der Plan für die beiden Jahre 2017/2018 angelegt ist.

„Die Ergebnisse zeigen: Wir sind in Niedersachsen auf einem guten Weg zu mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Das motiviert uns, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen“, unterstrich Ministerin Carola Reimann auf der Inklusionskonferenz. „Auf unserem gemeinsamen Weg zu gleichberechtigter Teilhabe für alle darf es keinen Stillstand geben, Barrierefreiheit muss selbstverständlich werden. Wir werden die erarbeiteten Ziele in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess umsetzen und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen konsequent fortsetzen. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Folgeplänen, natürlich mit Beteiligung der betroffenen Menschen“, so Reimann.

„Dass Expertinnen und Experten in eigener Sache gemäß dem Motto ‚Nichts über uns ohne uns‘ mitwirken, unterstütze ich sehr“, ergänzt Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. „Wichtig ist auch, dass Politik, Wissenschaft und Praxis eng zusammenarbeiten, damit alle Erkenntnisse in politische Entscheidungsprozesse einfließen und die Ergebnisse in der Gesellschaft ankommen. Begrüßenswert wäre eine wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen in den Folgeplänen, denn die Nachhaltigkeit der Handlungsschritte ist von entscheidender Bedeutung.“
Hans-Werner Lange, Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e.V., betont die Bedeutung des Aktionsplans für die gesamte Gesellschaft: „Er bringt für Menschen mit Behinderung ein hohes Maß an Verbindlichkeit. Das Land verpflichtet sich darin, gemeinsam mit den betroffenen Menschen, alle staatlichen Angebote in den kommenden Jahren barrierefrei und damit zugänglich zu gestalten. Dadurch wird Teilhabe sichergestellt und das Land Niedersachsen ein Stückchen inklusiver.“
Wichtig sei zudem die Verstetigung, erklärt Holger Stolz, Geschäftsführer der Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V.: „Niedersachsen hat mit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und deren Verbänden bei der Erstellung des Aktionsplans von Anfang an auf Partizipation gesetzt – nun gilt es, diesen Prozess dauerhaft zu etablieren. Wir begrüßen, dass das Land mit der Verpflichtung zur Fortführung des Aktionsplanes die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter positiv gestalten will.“

Die neue Landesregierung will im Rhythmus von zwei Jahren Aktionspläne erarbeiten und umsetzen, bereits jetzt soll mit der Erstellung des Aktionsplanes 2019/2020 begonnen werden.
Wie bei der Erarbeitung des ersten Aktionsplans werden sich daran auch wieder Menschen mit Behinderungen beteiligen, denn dieser breite Ansatz der Partizipation zeichnet die Qualität des Niedersächsischen Aktionsplans Inklusion 2017/2018 aus.
So wurden auf der heutigen Konferenz die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Entwicklung von Ideen für Maßnahmen für den Folgeplan eingebunden: In mehreren Arbeitsgruppen wurden Vorschläge für neue Maßnahmen erarbeitet, die geeignet sind, Inklusion in Niedersachsen voranzutreiben; Themenfelder waren z.B. Inklusion in der Schule, im Familienleben, im Studium und in der Ausbildung, selbstbestimmtes Leben und Wohnen oder Gesundheit und Pflege.

An der Inklusionskonferenz nahmen mit kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Mitgliedern des Landesbehindertenbeirates, Werkstatträten, Heimbeiräten, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden sowie im Bereich der Inklusion Engagierte knapp 200 Menschen teil.

Hintergrundinformationen

Um Maßnahmen für Niedersachsen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu erarbeiten, hat im Juni 2013 eine Fachkommission Inklusion (FKI) ihre Arbeit aufgenommen – unter Geschäftsführung des Sozialministeriums und Leitung des Landesbeauftragten bzw. später der Landesbeauftragten für Menschen für Behinderungen und unter Beteiligung von 28 Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Parallel wurde in einem interministeriellen Arbeitskreis (IMAK), in dem alle Ressorts und die Staatskanzlei vertreten waren, ebenfalls ein Maßnahmenkatalog für die Umsetzung der Inklusion erarbeitet.

Auf diesen Grundlagen hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts, der Staatskanzlei, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie Vertreterinnen und Vertretern des Landesbehindertenbeirates als Begleitgremium den Aktionsplan erstellt. Er ist in 12 Handlungsfelder gegliedert und enthält 211 Einzelmaßnahmen.

Das Kabinett hat den Aktionsplan 2017/2018 am 06. Januar 2017 beschlossen, am 25.01.2017 wurde er öffentlich vorgestellt.

Der Aktionsplan 2017/2018 ist auf den Seiten des Sozialministeriums zu finden unter:

https://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/landesregierung-praesentiert-den-ersten-aktionsplan-inklusion-fuer-niedersachsen-150539.html.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.12.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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