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<< Wo in der Schule ist ein Platz für mich? >>

Eckpunkte vom Arbeitskreis


„Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus“ zum Welt-Autismus-Tag am 2. April 2019

Der 2. April ist der Internationale Welt-Autismus-Tag, der im Jahr 2008 von den Vereinten Nationen eingeführt wurde.

Seit Schuljahresbeginn 2013/2014 gibt es das Recht auf inklusive Beschulung in Niedersachsen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Autismus.

Grundsätzlich gibt es bereits gute Beispiele für eine gelungene Teilhabe von Schulkindern mit Autismus im allgemeinen Schulsystem. Die Gelingensbedingungen liegen häufig am persönlichen Engagement und autismusspezifischen Kenntnissen der Akteure vor Ort, bei engagierten Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern, Schulbegleitungen sowie den Eltern. Bei einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe werden gemeinsam Rahmenbedingungen für eine gelungene Inklusion geschaffen.

Demgegenüber stehen jedoch die unterschiedlichen Erfahrungen mit der schulischen Inklusion der Schülerinnen und Schüler, der Pädagoginnen und Pädagogen und Eltern aus dem täglichen Schulalltag: Für manche Kinder mit Autismus und ihre Eltern beginnt spätestens mit dem Eintritt ins Schulleben durch fehlende Rahmenbedingungen ein häufig steiniger Weg. Dieser ist vielfach von Ablehnung, Diskriminierung bis hin zum Ausschluss vom Schulbesuch geprägt.

Seit gut einem Jahr gibt es den Arbeitskreis „Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus“. Die Expertinnen und Experten berichten, dass manche Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem Verhalten aus unterschiedlichen Gründen nicht beschult werden. Eltern wenden sich zunehmend auch an die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra. Der Arbeitskreis hat Eckpunkte für die gemeinsame Beschulung erarbeitet und diese an die Landesbeauftragte herangetragen.

„Ziel muss es sein, den menschenrechtlichen Ansatz der Inklusion flächendeckend umzusetzen und auch in der Praxis zu leben, unabhängig davon, welche Beeinträchtigungen bei den Schülerinnen und Schülern vorliegen. Wir brauchen weiterhin mehr Aufklärung und Bewusstseinsbildung im Sinne des Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention“, betont Petra Wontorra, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. In der Hannöverschen Erklärung zur 55. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Pressemeldung vom 22.06.2018) wird gefordert, dass es << qualifizierte Fachkräfte im Bildungssystem für alle Beeinträchtigungen wie autismusspezifische Kenntnisse >> geben müsse.

Im neuen Aktionsplan Inklusion des Landes Niedersachsen für die Jahre 2019/2020 ist das Ziel beschrieben, dass << alle Kinder beschult werden, niemand vom Unterricht ausgeschlossen wird beispielsweise aufgrund von Autismus und/oder herausforderndem Verhalten >>. Die Maßnahme dazu lautet: << Dem individuellen Unterstützungsbedarf von Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen wird durch eine angepasste Förderplanung entsprochen >>.

„Sowohl die Hannöversche Erklärung als auch die Maßnahme im Aktionsplan Inklusion 2019/2020 müssen nun umgesetzt und mit Leben gefüllt werden.“ Petra Wontorra fasst zusammen: „Ich bedanke mich für die vielen konstruktiven Gespräche und den gemeinsamen Austausch auf Landes- und kommunaler Ebene, in die ich dieses Thema eingebracht habe. Auch bedanke ich mich bei dem Arbeitskreis für das Engagement. Die Eckpunkte nehme ich gerne in meine weitere Arbeit auf - im Mittelpunkt stehen für mich dabei immer das Kind bzw. der Jugendliche mit Autismus und dessen Familie.“


Anhang:

Eckpunktepapier des Arbeitskreises „Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus“:

„Für eine gelingende und erfolgreiche Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus bedarf es …

  • … Lotsinnen bzw. Lotsen im System, die Ansprechpersonen für Lehrerinnen und Lehrer aber auch für Eltern sind und über autismusspezifische Kenntnisse verfügen. Gefordert wird eine Bündelung und Vereinheitlichung der Zuständigkeiten unter einem Dach. Lotsinnen und Lotsen könnten vor Ort mit den regionalen Akteuren kooperieren.
  • … durchgängig Rahmenbedingungen (personell, didaktisch und räumlich) in Schulen, die den Menschen mit Autismus in ihren besonderen Anlagen und Fähigkeiten akzeptieren und die individuelle Art des "Andersseins" fördern, respektieren und würdigen.
  • … kleine Klassen sowie klare Strukturen mit Unterstützung, beispielsweise durch TEACCH, und einen reizarmen Rückzugsraum.
  • … multiprofessionelle Teams an jeder Schule mit fest verorteten Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer an allgemeinen Schulen.
  • … autismusspezifische Kenntnisse aller an den Schulen tätigen Akteurinnen und Akteure, inklusive der Schulbegleitungen.
  • … in Niedersachsen ausreichend Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter für die Unterstützung im Schulalltag.
  • … die Poolbildung, dessen Voraussetzungen mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen wurden. Dies muss in jeder Kommune eingeführt werden.
  • … ein Netz an Unterstützungssystemen, das die Übergänge von der Kindertagesstätte in die Schule sowie die Übergänge von der Schule in den Beruf umfassend begleitet.“

Hintergrund:

Autismus ist eine mehrdimensionale neurologische Entwicklungsstörung, eine nicht immer sichtbare Beeinträchtigung, welche ganz individuell zu betrachten ist. Es können Kommunikationsbeeinträchtigungen sowie Auffälligkeiten in der sozialen Interaktion und bei der Verarbeitung von Reizen auftreten. Manche Menschen mit Autismus weisen Hochbegabungen auf.

Ziel des Arbeitskreises „Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus“ ist es, sich dafür stark zu machen, dass ALLE Kinder - eben auch Kinder mit Autismus - beschult werden. Neben Leistungsanbietern, der Beauftragten der Region Hannover für Menschen mit Behinderungen, der Landesarbeitsgemeinschaft Autismus Niedersachsen, einem Selbsthilfe- und Trägerverband, einer Beratungsstelle für Autismus, einem Fachreferenten für Autismus, der Landesschulbehörde ist auch die Elternsicht vertreten. Die Expertinnen und Experten bringen sowohl umfassende Fachkenntnisse als auch Erfahrungswissen in den Arbeitskreis ein – immer das Ziel vor Augen: Inklusionshemmnisse bei der Beschulung aufzudecken und sich für Kinder und Jugendliche mit ihren bzw. seinen individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten sowie ihre Familien stark zu machen.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2019

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