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Sie haben Schulden? So erhalten Sie Hilfe!

In Niedersachsen ist rund jeder 10 Haushalt überschuldet. Preissteigerungen für Energie, Wohnen und Lebensmittel stellen eine hohe Belastung für viele Haushalte dar.

Menschen, die sich in einer kritischen Lebenssituation befinden, benötigen schnelle, kompetente Hilfe und Beratung in finanzieller, rechtlicher und psychosozialer Hinsicht. Die sozialen Schuldnerberatungsstellen leisten hierbei einen wichtigen Beitrag, um der Armutsgefährdung entgegen zu wirken.

In Niedersachsen besteht ein flächendeckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen und an Insolvenzberatungsstellen.

Neben der Beratung und persönlichen Unterstützung durch die soziale Schuldnerberatung werden durch die Insolvenzberatungsstellen Unterstützung und Beratung über die Voraussetzungen und die Erfolgsaussichten einer Schuldenbereinigung oder eines Verbraucherinsolvenzverfahrens angeboten. Sie bieten auch Unterstützung bei dem Versuch der außergerichtlichen Einigung auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes an. Bei einem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches stellen sie die zur Eröffnung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens erforderliche Bescheinigung aus.

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite „Wo bekomme ich Rat?“

Umfangreiche Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung enthält die vom Nieders. Justizministerium (Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 / 120 - 5044) herausgegebene Broschüre "Neubeginn ohne Schulden". Sie können diesen Ratgeber auch unter der Internet-Adresse des Niedersächsischen Justizministeriums (www.mj.niedersachsen.de> Rubrik Service > Publikationen) herunterladen.

Die bundesweit vorhandenen Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen können Sie auch über die Internetadresse "www.forum-schuldnerberatung.de" aufrufen.

Des Weiteren können Ihnen das Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim, (Tel. 05121/304-0), der Landkreis (Kreisverwaltung), die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder das örtliche Sozialamt Auskunft geben, wo Sie eine geeignete Beratungsstelle finden. Die Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Zentralwohlfahrtsstelle der Juden) erteilen ebenfalls eine entsprechende Auskunft.


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