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Plenum 17.05.2017 . Mdl. Anfragen - Anfrage 47

„Krankenhausplan ohne Qualität und Struktur(vorgaben)?“


Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage

„Krankenhausplan ohne Qualität und Struktur(vorgaben)?“

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling, Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling, Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

hatten gefragt:

Aus der „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (Stand: März 2017) geht hervor, dass es im niedersächsischen Krankenhausplan im Gegensatz zu den Plänen aller anderen Bundesländern keine Qualitätskriterien und -festlegungen für die Krankenhäuser gibt (vgl. http://www.dkgev.de/media/file/47281.2017-04-18_PM-Anlage-DKG-Bestandsaufnahme_Krankenhausplanung_Investitionsfinanzierung.pdf S. 140).

1. Sofern dies zutrifft, warum ist das so, und plant die Landesregierung, dies im Laufe der Legislatur zu ändern?

2. Sofern es nicht zutrifft, welche Kriterien gelten in Niedersachsen, und warum sind sie nicht öffentlich bekannt?

3. Wie bewertet die Landesregierung die durchaus unterschiedlichen Vorgaben der anderen Bundesländer, und welche wären auch in Niedersachsen sinnvoll?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Der Bund hat mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG) den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Entwicklung von einheitlichen Qualitätskriterien beauftragt, beispielsweise bei der Notfallversorgung, der Umsetzung von Mindestmengen und planungsrelevanten Qualitätsindikatoren. Die Beratungen im G-BA dauern noch an. Die Landesregierung beabsichtigt, die Anwendbarkeit der noch in der Entwicklung befindlichen Qualitätskriterien des G-BA unmittelbar nach Abschluss der Beratungen auf Bundesebene in Niedersachsen zu prüfen und geeignete Qualitätskriterien einzuführen. Dabei werden auch die Vorgaben in anderen Bundesländern beachtet werden.

1. Sofern dies zutrifft, warum ist das so, und plant die Landesregierung, dies im Laufe der Legislatur zu ändern?

Die Inhalte des Krankenhausplans sind durch § 4 NKHG vorgegeben. Qualitätskriterien gehören nicht zu dem Katalog der Vorgaben des § 4 NKHG. Die Landesregierung hält es für zweckmäßig, die Vorgaben auf Bundesebene bei der Entwicklung von Qualitätskriterien für die Niedersächsische Krankenhausplanung zu berücksichtigen. Hierzu muss das Verfahren auf Bundesebene abgewartet werden. Eine Ermächtigung zur Einführung von Qualitätskriterien in die Krankenhausplanung ist bereits in dem aktuellen Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) enthalten.

2. Sofern es nicht zutrifft, welche Kriterien gelten in Niedersachsen, und warum sind sie nicht öffentlich bekannt?

Entfällt.

3. Wie bewertet die Landesregierung die durchaus unterschiedlichen Vorgaben der anderen Bundesländer, und welche wären auch in Niedersachsen sinnvoll?

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2017

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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