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„Investitionskosten im Klinikum Wolfenbüttel - Lässt die Landesregierung Wolfenbüttel im Stich?“

Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 9, August Plenum 2016



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) geantwortet.

Der Abgeordnete Frank Oesterhelweg (CDU) hatte gefragt:

Das Städtische Klinikum Wolfenbüttel wartet angesichts notwendiger Investitionen dringend auf verbindliche Finanzierungszusagen des Landes Niedersachsen. Das Land ist bekanntermaßen zu-ständig für die Investitionskosten in den niedersächsischen Krankenhäusern. Trotz der anstehen-den Maßnahmen und der Vorarbeit des Klinikums gibt es keine verbindliche Aussage, wann die in Wolfenbüttel benötigten Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Für das Krankenhaus bedeute das nach Informationen aus Wolfenbüttel konkret, dass im Rahmen der Gesamtsanierung noch eine große Baumaßnahme bevorstehe. Für diese sei Ende Juni 2016 bei der Oberfinanzdirektion (OFD) die mit der OFD abgestimmte „Haushaltsunterlage (HU) Bau“ zur endgültigen Prüfung und Weiterleitung an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingereicht worden, man müsse aber auf die Aufnahme in das Investitionsprogramm 2016 für die Krankenhausfinanzierung noch hoffen. Der Neubau eines Zentral-OP sei aus hygienischen und technischen Gründen dringend erforderlich, die Grundsanierung der letzten Stationen solle den gleichen modernen Standard sichern, den man durch die letzten Grundsanierungen auf allen anderen Stationen bereits habe. Es sei absolut erforderlich, dass die Maßnahme bereits in den Investitionsplan 2016 aufgenommen werde, notfalls auch ohne eine erste Fördermittelbereitstellung mit dem Plansatz von 0 Euro. Man beabsichtige, die ohnehin aus Eigenmitteln zu finanzierenden Baumaßnahmen noch in diesem Jahr zu beginnen, um dadurch Baufreiheit für die neue OP-Abteilung herzustellen. Aus den bisherigen Gesprächen mit dem Ministerium sei vorgeklärt, dass sich das Land mit 9,8 Millionen Euro an der ca. 15 Millionen Euro teuren Maßnahme beteiligen wolle. Von den 9,8 Millionen Euro stammten 2,6 Millionen Euro aus der vorherigen Sanierungsmaßnahme, die dort nicht aufgebraucht wurden. Das Klinikum habe sich durch den Beschluss des Aufsichtsrates bereits dem Land gegenüber verpflichtet, sämtliche über die vorgesehene Förderung von 9,8 Millionen Euro hinausgehenden Baukosten aus Eigenmitteln zu finanzieren.

1. Steht das Land zu seiner Finanzierungszusage für das Klinikum Wolfenbüttel?

2. Wird die betreffende Maßnahme in das Investitionsprogramm 2016 des Landes Niedersachsen aufgenommen?

3. Wann erfolgt die noch ausstehende verbindliche Aussage zu 2.?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Nach § 9 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) fördern die Länder Investitionskosten der Krankenhäuser. Nach § 6 KHG stellen sie dafür Investitionsprogramme auf und beraten vorab deren Entwürfe nach § 7 KHG mit an der Krankenhausversorgung im Lande Beteiligten (Planungsausschuss). Nach den §§ 3 und 5 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) wird das Investitionsprogramm nach seiner Beratung im Planungsausschuss von der Niedersächsischen Landesregierung nach Anhörung des Niedersächsischen Landtages beschlossen.

Das für die Krankenhausträger maßgebliche vorherige Verwaltungsverfahren ist der Richtlinie über das Verfahren über die Gewährung von Fördermitteln nach § 9 Abs. 1 KHG (RdErl. d. MS v. 01.11.2004 - 404 - 41201/5106 – Nds. MBl. S. 744 - VORIS 21065 -) zu entnehmen. Danach berät das Fachministerium (MS) die vorliegenden Anträge mit dem Planungsausschuss und bestimmt über die Einleitung der baufachlichen Antragsprüfung, für die der Krankenhausträger eine Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) zu erstellen hat, die von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) zu prüfen ist. Der Abschluss dieser Prüfung durch die OFD ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Projektes in ein Krankenhausinvestitionsprogramm des Landes.

Mit Bescheid vom 28.04.2005 wurden dem Klinikum Wolfenbüttel gem. § 9 Abs. 1 KHG Fördermittel in Höhe von 15 Mio. Euro für die Investitionsmaßnahme „Neustrukturierung, Konzentration Gynäkologie/Geburtshilfe“ bewilligt. Die seinerzeitige Planung sah die Verlagerung und den Umbau der radiologischen Abteilung des Krankenhauses vor. Weil das Krankenhaus anschließend die radiologische Abteilung ausgliederte, wurde dieser Teilbauabschnitt nicht mehr realisiert, was einen Fördermittelminderbedarf in Höhe von 2,5 Mio. Euro zur Folge hatte. Am 16.06.2009 beantragte die Krankenhausträgerin die Förderung ihres Investitionsvorhabens „OP-Sanierung“. Dieser Antrag wurde im Planungsausschuss am 31.05.2011 beraten und einvernehmlich für prioritär förderungsfähig befunden. Diese Entscheidung gab dem Klinikum Wolfenbüttel die notwendige Planungssicherheit für die Erstellung der HU-Bau.

Zu 1.:

Die Landesregierung hält das Vorhaben des Klinikums Wolfenbüttel weiterhin für prioritär förderungsfähig.

Zu 2.:

Der Entwurf des Krankenhausinvestitionsprogramms 2016 soll am 23.08.2016 im Planungsausschuss beraten werden. Weil eine geprüfte HU-Bau bis dahin nicht vorliegen wird, ist eine Berücksichtigung des Projektes des Klinikums Wolfenbüttel im Krankenhausinvestitionsprogramm 2016 wenig wahrscheinlich.

Zu 3:

Die Niedersächsische Landesregierung wird im Spätherbst 2016 nach Anhörung des Niedersächsischen Landtages über das Krankenhausinvestitionsprogramm 2016 beschließen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016
zuletzt aktualisiert am:
07.09.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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