Artikel-Informationen
erstellt am:
15.02.2006
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2010
Der Staat ist für ihr rechtmäßiges Handeln verantwortlich.
Die Aufsicht des Staates erstreckt sich dabei auf die Rechtmäßigkeit des Handelns der Krankenkassen und ihrer Verbände. Dabei wird die Einhaltung von Gesetzen und sonstigem Recht, das für die Träger und Verbände maßgebend ist, überprüft. Sie dient also dem Schutz der Versicherten und garantiert das Funktionieren der Staatsverwaltung.
In Niedersachsen führt die Aufsicht über die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände das
Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie und Gesundheit
Referat 106
Gustav-Bratke-Allee 2
30169 Hannover
Tel.: 0511/120-5865, 5878 und 5867
Fax: 0511/120-5996
E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de
Für bundesunmittelbare Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie für die Ersatzkassen ist zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: 0228/619-0
Fax: 0228/619-1870
E-Mail: poststelle@bva.de
Homepage: http:www.bva.de
Die Aufsicht über die privaten Krankenversicherungsunternehmen führt die
Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel.: 0228/4108-0
Fax: 0228/4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Für niedersächsische Unternehmen der privaten Krankenversicherung liegt die Aufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (www.mw.niedersachsen.de).
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erstellt am:
15.02.2006
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2010