Schwangerschaftsabbruch mit Mifegyne
Bedürftige Frauen, die einen gesetzlichen Anspruch auf Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs haben, sollen sich frei für die Methode entscheiden können.
Auch der Abbruch mit Mifegyne wird ihnen erstattet. Sie benötigen dazu von den gesetzlichen Krankenkassen einen Berechtigungsschein zur Kostenübernahme durch das Land - genau wie bei einem ambulanten oder stationären Abbruch.
Die für einen Schwangerschaftsabbruch zugelassenen Einrichtungen können seit Ende letzten Jahres grundsätzlich unterschiedliche Methoden anbieten, die gesetzlichen Möglichkeiten dafür wurden geschaffen.
Der medikamentöse Abbruch ist in der Palette der gesetzlichen Leistungen enthalten - das zugelassene Medikament Mifegyne ist für Praxen und Kliniken über den Hersteller erhältlich.