Kriterien der Vergabe des Landespreises
- die Einstellung und Beschäftigung von behinderten Frauen und die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von behinderten Frauen mit Familienpflichten,
- die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, die nach Art oder Schwere ihrer Behinderung im Arbeits- und Berufsleben besonders betroffen sind (§ 72 SGB IX),
- besondere Aufwendungen des Arbeitgebers zur Erhaltung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen,
- Integrationsvereinbarungen nach § 14b SchwbG (z.B. Zusicherung von Qualifizierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen zu Gunsten schwerbehinderter Menschen),
- die Erfüllung ihrer sozialpolitischen Verantwortung als Arbeitgeber in herausragender Weise.
- Zielsetzung
- Teilnahmeberechtigung
- Wer kann einen Arbeitgeber oder Betrieb vorschlagen?
- Wie muss die Bewerbung aussehen?
- Bewerbungsbogen
- Auswahlverfahren, Preisvergabe, Veröffentlichung
- Haftung, Eigentumsregelung, Rechtsweg