Zielsetzung des Landespreises
Das Sozialgesetzbuch –Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, auf wenigstens 5 % dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Zahlreiche Arbeitgeber in Niedersachsen zeigen bereits in der täglichen Praxis, dass soziale Verantwortung und wirtschaftliche Interessen miteinander vereinbar sind. Leider nimmt die Öffentlichkeit dies noch zu wenig wahr. Dabei könnten solche Unternehmen Vorbild und Ermutigung für andere Arbeitgeber und Entscheidungsträger sein. Auch für die schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann dadurch ein Zeichen gesetzt werden.
Um nachahmenswerte und ermutigende Beispiele für die berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen besser bekannt zu machen, lobt das Niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales einen Niedersächsischen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aus. Für die Preisträger bedeutet die Auszeichnung eine wichtige Anerkennung ihres Engagements, aber auch erhöhtes Ansehen bei Kunden und Geschäftspartnern.
Die Preisverleihung unterstützt die Arbeitgeber in Niedersachsen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung nach dem SGB IX und soll dazu beitragen, behindertengerechte Beschäftigungsbedingungen zu schaffen sowie Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen abzubauen.
Zahlreiche Arbeitgeber in Niedersachsen zeigen bereits in der täglichen Praxis, dass soziale Verantwortung und wirtschaftliche Interessen miteinander vereinbar sind. Leider nimmt die Öffentlichkeit dies noch zu wenig wahr. Dabei könnten solche Unternehmen Vorbild und Ermutigung für andere Arbeitgeber und Entscheidungsträger sein. Auch für die schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann dadurch ein Zeichen gesetzt werden.
Um nachahmenswerte und ermutigende Beispiele für die berufliche Integration von schwerbehinderten Menschen besser bekannt zu machen, lobt das Niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales einen Niedersächsischen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aus. Für die Preisträger bedeutet die Auszeichnung eine wichtige Anerkennung ihres Engagements, aber auch erhöhtes Ansehen bei Kunden und Geschäftspartnern.
Die Preisverleihung unterstützt die Arbeitgeber in Niedersachsen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung nach dem SGB IX und soll dazu beitragen, behindertengerechte Beschäftigungsbedingungen zu schaffen sowie Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen abzubauen.