Wie viele Plätze für Sprachkurse des BAMF gibt es in Niedersachsen?
Antwort auf die Mündliche Anfrage
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.
Die Abgeordneten Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen und Hermann Grupe (FDP)
hatten gefragt:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet Integrationskurse für Flüchtlinge an. Hierbei soll zum einen die deutsche Sprache erlernt werden, aber auch Wissen über Deutschland vermittelt werden.
Wenn Asylbewerber vom BAMF ihre Zulassung zum Integrationskurs (Berechtigungsschein) erhalten haben, können sie sich einen Integrationskursträger aussuchen.
1. Wie viele Plätze für Sprachkurse des BAMF gibt es in Niedersachsen in den Jahren 2015 und 2016?
2. Wie viele Teilnehmer aus welchen fünf wichtigsten Herkunftsländern bzw. Herkunftsregionen gibt es in den Jahren 2015 und 2016 (bitte auch nach Geschlecht aufschlüsseln)?
3. Wie viele Nicht-Teilnahmen aus welchen fünf wichtigsten Herkunftsländern bzw. Herkunftsregionen sind zu verzeichnen (bitte auch nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Die geltende Rechtslage knüpfte bisher den Zugang zu einem Integrationskurs an einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthaltsstatus. Das heißt, Asylbewerberinnen und Asylbewerber hatten während des laufenden Asylverfahrens keinen Zugang zum Integrationskurs.
Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes zum 24.10.2015 erhielten zusätzlich diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (gute Bleibeperspektive) gemäß § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AufenthG Zugang zu den Integrationskursen. Das BAMF beschränkt diese Möglichkeit der Zulassung Asylsuchender auf vier Herkunftsländer: Eritrea, Iran, Irak und Syrien. Asylsuchende aus „sicheren Herkunftsstaaten“ gem. § 29 a Asylgesetz haben dagegen keinen Anspruch auf Integrationskursteilnahme, weil bei Ihnen kein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist.
Statistische Angaben über die Anzahl der Personen, die im Jahr 2015 einen Integrationskurs begonnen haben, liegen nur bis zum 30.09.2015 vor. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sind in diesen Angaben nicht enthalten, da ihnen erst nach dem 24.10.2015 die Möglichkeit zur Teilnahme am Integrationskurs eröffnet wurde.
Die Jahresstatistik für 2015 mit aktualisierten Zahlen erscheint frühestens im April 2016.
Zu 1.:
Eine Kontingentierung der Integrationskursplätze, z.B. auf die einzelnen Bundesländer, findet nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht statt. Alle Personen, die im Besitz einer Integrationskursberechtigung sind, sich bei einem Kursträger anmelden und ihren Kurs dort beginnen, werden auch gefördert.
Im Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015 haben in Niedersachsen 8.506 Personen (4.237 männlich, 4.269 weiblich) und 1.209 Personen als Kurswiederholer (519 männlich, 690 weiblich) einen Integrationskurs begonnen.
In welchem Umfang Integrationskurse in Niedersachsen im Jahr 2016 in Anspruch genommen werden, hängt von der tatsächlichen Nachfrage ab. Über aktuelle Nachfragen liegen der Landesregierung keine Zahlen vor.
Zu 2.:
Die Teilnahmezahlen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015 ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Angaben für den Zeitraum 01.10.2015 bis 31.12.2015 und für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor.
Männlich |
Weiblich |
Summe |
|
Syrien |
1.365 |
575 |
1.940 |
Polen |
374 |
713 |
1.087 |
Bulgarien |
235 |
260 |
495 |
Rumänien |
187 |
300 |
487 |
Irak |
227 |
171 |
398 |
sonstige Staatsangehörigkeiten |
1.750 |
2.152 |
3.902 |
Summe |
4.138 |
4.171 |
8.309 |
zuzüglich Spätaussiedler |
99 |
98 |
197 |
Insgesamt |
4.237 |
4.269 |
8.506 |
Zu 3.:
Auf Nachfrage teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann, denn hinsichtlich der ausgegebenen Integrationskursberechtigungen liegen keine Angaben über das Herkunftsland vor.
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.03.2016
Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger