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Was hat das Sozialministerium dem Landkreis in Bezug auf den Windpark in Emmerthal angewiesen?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe, Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Hermann Grupe, Dr. Gero Hocker und Christian Grascha (FDP)

hatten gefragt:

Aufgrund der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wurden beim Windpark in Emmerthal alle Vorgaben eingehalten?“ sind weitere Fragen aufgetreten.

1. Entspricht es der Tatsache, dass sich der Landkreis Hameln-Pyrmont aufgrund möglicher Sicherheitsbedenken bezüglich der Abstände des geplanten Windparks zum KKW Grohnde, dem dazugehörigen Zwischenlager sowie dem Umspannwerk und verschiedenen Hochspannungstrassen, welche in der Konzentrationsfläche B oder in ihrer unmittelbarer Nähe liegen, an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als übergeordnete Dienstbehörde wendete und, wenn ja, wann geschah dies, und welche Anweisungen wurden wann konkret erteilt?

2. Wird das Ministerium die gegebenenfalls erteilten Baugenehmigungen für jedes Windrad auf die Einhaltung der sicherheitstechnisch erforderlichen Abstände von WKA zu Freileitung und Umspannwerk überprüfen und bei Nichteinhaltung der Abstände die Baugenehmigungen nicht erteilen?

3. Sieht das Ministerium die Notwendigkeit, aus Sicherheitsgründen die Konzentrationsfläche B zur harten Tabuzone zu erklären, um jegliche Gefährdung des Stromnetzes, des Umspannwerks und des KKW Grohnde auszuschließen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Emmerthal um ein fachaufsichtliches Beratungsgespräch beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gebeten. Das Gespräch fand am 10.02.2016 statt. Es wurden verschiedene Fragen zur Aufstellung des Flächennutzungsplans erörtert. Fragen zu den erforderlichen Sicherheitsabständen zu den technischen Anlagen waren nicht Gegenstand des Gesprächs.

Zu 2.:

Nach Auskunft des Landkreis Hameln-Pyrmont sind bisher keine Genehmigungen zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Konzentrationsfläche B erteilt worden. Dem Landkreis liegen auch keine Anträge vor.

Zu 3.:

Nach Auskunft des Landkreis Hameln-Pyrmont sind bisher keine Genehmigungen zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Konzentrationsfläche B erteilt worden. Dem Landkreis liegen auch keine Anträge vor.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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