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Statement von Gesundheitsministerin Daniela Behrens zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine angemessene und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der von COVID besonders gefährdeten Gruppen darstellt. In Niedersachsen setzen wir die einrichtungsbezogene Impfpflicht seit ihrem Inkrafttreten sehr konsequent um und stellen dabei fest, dass sich die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten in den betroffenen Bereichen ausgesprochen verantwortungsbewusst verhält und bereits vollständig geimpft ist. Gerade in den besonders sensiblen Bereichen, in denen die Impfpflicht gilt, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man alles dafür tut, um Pflegebedürftige sowie Patientinnen und Patienten bestmöglich vor einer gefährlichen Erkrankung zu schützen. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt hat, dass der Staat dieses Verantwortungsbewusstsein auch aktiv einfordern kann.“


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erstellt am:
19.05.2022

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