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Statement Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zur Bedarfsplanung der KVN

Mit ihrer heute vorgestellten Bedarfsplanung prognostiziert die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) die sich verändernde Situation der ärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich bis ins Jahr 2035.

Hierzu sagt Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi:

„Niedersachsen verfügt derzeit über eine immer noch gut ausgebaute vertragsärztliche Versorgung. Die von der KVN vorgelegten Zahlen zeigen einen schon länger bestehenden Trend: Nämlich regionale Ungleichverteilungen und in Einzelfällen auch drohende Versorgungsengpässe. Da hilft kein Schönreden, da hilft nur Gegensteuern. Und zwar mit vereinten Kräften. Wir alle wissen, dass die Verantwortung für eine flächendeckende vertragsärztliche Versorgung grundsätzlich bei der KVN liegt. Aber das bloße Zurückziehen auf Zuständigkeiten hat bekanntermaßen noch nie ein Problem gelöst.

Eine flächendeckende ärztliche Versorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen. Sie trägt zu einer guten Lebensqualität und zu einem würdigen Leben für alle Menschen bei. Die Stärkung der ambulanten Versorgung, gerade im ländlichen Raum, ist mir ein großes Anliegen. Daher unterstützt das Land die KVN sowohl durch eine enge Zusammenarbeit mit Ärzteschaft und Kassenärztlicher Vereinigung als auch eigene Maßnahmen, damit sich die Menschen weiter auf eine hochwertige medizinische Versorgung verlassen können.

Schon heute gibt es in der Regel Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen. Während immer mehr Ärztinnen und Ärzte in Ballungsräumen arbeiten wollen, besteht gerade im ländlichen Raum aufgrund des demografischen Wandels die große Herausforderung, Landarztpraxen vor Ort zu erhalten. Hier steuern wir proaktiv und vorausschauend mit der Landarztquote gegen, indem wir per Vorabquote jährlich 60 Studienplätze der Humanmedizin für Studierende reservieren, die sich für eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im ländlichen Raum entscheiden. Zudem haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag klar zu einem bedarfsgerechten Ausbau der Kapazitäten in der Medizinerausbildung bekannt.

Großes Potential bietet aus meiner Sicht die zunehmende Digitalisierung. Daher fördern wir mit der Richtlinie Digitalisierung im Gesundheitswesen beispielsweise den Ausbau der Telemedizin. Sie ermöglicht auch auf größere Entfernungen eine qualifizierte ärztliche Einschätzung.

Mit zwei bundesweit innovativen Ansätzen - den Regionalen Gesundheitszentren und den Regionalen Versorgungszentren – etabliert die Landesregierung gerade in eher ländlich geprägten Regionen besondere Versorgungsangebote mit dem Schwerpunkt auf ärztliche Versorgung. Und zu guter Letzt geben wir der kommunalen Ebene mit den Gesundheitsregionen Niedersachsen die Chance Projekte anzustoßen, die den besonderen Anforderungen vor Ort gerecht werden.“


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erstellt am:
20.03.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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