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Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt - Einheitliche Ansprechstellen beraten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber können sich ab sofort in Niedersachsen von sechs neuen „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ - kurz EAA rund um die Einstellung von schwerbehinderten Menschen kostenfrei informieren, beraten und unterstützen lassen. Informationen zu den Beratungsstellen gibt es im Internet unter http://eaa-niedersachsen.de/.

Für Sozial- und Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi sind die Beratungsstellen ein wichtiger Beitrag, die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt effektiv zu stärken: „Trotz des Fachkräftemangels sind schwerbehinderte Menschen nach wie vor noch deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Schwerbehinderung. Dabei sind sie oft leistungsstark, motiviert und gut qualifiziert. Ein Grund für Nichtbeschäftigung: Die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses erscheint oft zu kompliziert und bürokratisch. Die Folge sind leider verschenkte Potenziale. Genau hier setzen die Einheitlichen Ansprechstellen an.“

Aufgabe der insgesamt sechs EAA in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Göttingen und Lüneburg ist es, für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in diesem Zusammenhang sowohl beratend als auch bei der Stellung von Anträgen zu unterstützen.

„Die Unternehmen gewinnen motivierte Mitarbeitende und begegnen so wirksam dem Fachkräftemangel. Schwerbehinderte Menschen erhalten die Chance, ihre Potenziale auf dem ersten Arbeitsmarkt zu entfalten – eine echte Win-win-Situation“, unterstreicht Dr. Andreas Philippi.

Ralf Düser, Leiter des Integrationsamtes beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ergänzt: „Wir stellen ein flächendeckendes Angebot in ganz Niedersachsen sicher. Gut informierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind eine wichtige Voraussetzung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Ihre Unterstützung durch die EAA ist ein maßgebender Schritt, damit Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben für Schwerbehinderte noch besser gelingen kann.“

Als unabhängige Lotsen gehen de EAA aktiv auf Arbeitgeber zu, verweisen bei Bedarf an die zuständigen Ansprechpersonen im Förder- und Unterstützungssystem und stellen Kontakte zu den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren her. Sie vernetzen Geschäftsführungen und Personalverantwortliche untereinander sowie mit Einrichtungen der Inklusion und Rehabilitation, etwa durch Netzwerkveranstaltungen. „Ziel ist es, die betriebliche Inklusion zu fördern und so die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen nachhaltig zu verbessern“, macht BNW-Geschäftsführer Tobias Lohmann als EAA-Trägervertreter deutlich.

Hintergrund:
Mit der Aufnahme des § 185a Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX) durch das Teilhabestärkungsgesetz zum 1. Januar 2022 hat das Integrationsamt Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger zu beauftragen, als Einheitliche Ansprechstellen tätig zu werden. In Niedersachsen wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt, das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH (BNW) erhielt den Zuschlag für alle sechs Standorte; am Standort Lüneburg in Kooperation mit der „Neue Arbeit Lüneburg gGmbH“.

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erstellt am:
05.05.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle

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