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Staatssekretärin Dr. Christine Arbogast: „Telefonische Krankschreibung muss bleiben!“

Zur Debatte um die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erklärt die Staatssekretärin im Niedersächsischen Gesundheitsministerium Dr. Christine Arbogast:

„Die telefonische Krankschreibung muss bleiben. Eine Abschaffung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lehnen wir strikt ab. Wir fordern die Bundesregierung daher nachdrücklich auf, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung beizubehalten.

Diese Debatte mitten in der Erkältungssaison vom Zaun zu brechen, ist ein schlechtes Signal an die Ärzteschaft und an die Patientinnen und Patienten. Wir sprechen hier über eine Errungenschaft der praktischen Entbürokratisierung, die sich zur Entlastung der Arztpraxen sehr bewährt hat. Es wäre absolut verantwortungslos, die Arztpraxen ohne Not in absehbare Überlastungssituationen zu schicken.

Wenn die Bundesregierung die telefonische Krankschreibung wieder abschafft, werden umgehend die Wartezimmer wieder volllaufen mit Patientinnen und Patienten, die sich wegen einer Erkältung oder eines Schnupfens auskurieren müssten, aber keine ärztliche Behandlung von Angesicht zu Angesicht benötigen. Insbesondere leichte Atemwegs- und Erkältungskrankheiten lassen sich sehr gut telefonisch diagnostizieren. Zumal die telefonische Krankschreibung ja explizit an die Voraussetzung einer leichten Erkrankung geknüpft ist, sonst ist die gar nicht möglich. Die Zeit der niedergelassenen Ärzte muss sich auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit ernsthaften Beschwerden fokussieren.

Das Misstrauen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber, sie würden die telefonische Krankschreibung leichtfertig nutzen, um blauzumachen, hat zudem keine Grundlage. Es gibt keinen belastbaren Zusammenhang zwischen der telefonischen Krankschreibung und hohen Krankenständen. Hingegen gibt es viele valide Befunde darüber, dass gesundheitliche Belastungen zugenommen haben, physischer und psychischer Art. Die Aufgabe ist, sich hierum zu kümmern, durch wirksame Prävention und Gesundheitsförderung, vor allem auch am Arbeitsplatz.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
28.10.2024

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