Sozialminister Philippi zu den Vorschlägen von Bundesfamilienministerin Paus: „Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes wird Bedürfnissen der Schwangeren besser gerecht“
Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat vorgeschlagen, den Mutterschutz auf Frauen auszuweiten, die nach der 20. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Zu diesem Vorschlag äußert sich Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi sich wie folgt: „Das Vorhaben der Bundesfamilienministerin Paus, den Mutterschutz für Frauen, die nach der 20. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, auszuweiten und einen gestaffelten Mutterschutz einzuführen, begrüße ich sehr. Die Regelungen, die es bisher für Fehlgeburten gibt, werden den Bedürfnissen der betroffenen Mütter nicht gerecht. Bereits nach der 20. Schwangerschaftswoche muss aufgrund des Entwicklungsstandes des Kindes das verstorbene oder lebensunfähige Kind entbunden werden, die Schwangere erlebt dadurch einen Geburtsvorgang. Das ist eine zutiefst einschneidende Erfahrung, die traumatisierend wirken kann. Ein Anspruch auf Mutterschutz und damit eine Freistellung gibt es bisher aber erst nach der 24. Schwangerschaftswoche. Bis zur 24. Schwangerschaftswoche bleibt der betroffenen Frau nur eine ärztliche Krankschreibung, die dem Schutzbedürfnis der Frauen nicht hinreichend gerecht wird. Die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes wird dabei den Bedürfnissen der Schwangeren besser gerecht. Niedersachsen hat daher bereits im Sommer 2024 entschieden, für einen Entschließungsantrag des Saarlandes Mitantragsteller zu werden. Ich freue mich sehr, dass das Bundesfamilienministerium hier das Anliegen der Länder aufgegriffen hat.“
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erstellt am:
20.11.2024