„Soziale Verantwortung übernehmen – Wohnen muss bezahlbar bleiben“
Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.04.2016, TOP 2c
- Es gilt das gesprochene Wort -
„Die Lage auf den Wohnungsmärkten ist auch in Niedersachsen längst nicht mehr entspannt. Das haben wir hier im Hause bereits mehrfach festgestellt und darüber beraten. Und auch in Niedersachsen steigen die Angebotsmieten, insbesondere in Ballungszentren und Universitätsstädten und in den wirtschaftsstarken Regionen.
Wohnungsmangel darf nicht in Wohnungsnot umschlagen. Alle Menschen in Niedersachsen sollen in würdigen Verhältnissen wohnen und leben können. Und dafür hat diese Landesregierung bereits Einiges auf den Weg gebracht:
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Das Wohnraumförderprogramm wurde von der Landesregierung um 400 Millionen Euro aufgestockt. Zusammen mit den erhöhten Bundesmitteln stehen bis 2019 damit insgesamt 713 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung bereit.
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Dazu haben wir Anfang des Jahres die Förderbedingungen noch einmal angepasst und verbessert. Dadurch kann nun auch der ländliche Raum von der Wohnraumförderung profitieren.
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Flankiert werden diese Maßnahmen durch eine Sonderabschreibung für neue Gebäude in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung im Bundestag.
Baumaßnahmen sind das eine - Mietkosten das andere: Um die Mieterinnen und Mieter in einem besonders angespannten Marktumfeld besser vor überhöhten Mieten zu schützen, werden wir noch in diesem Jahr die Niedersächsische Mieterschutzverordnung beschließen. Die Verordnung wird in 19 Kommunen, die die NBank unter Anwendung fundierter und nach unserer Überzeugung rechtssicherer Verfahren identifiziert hat, eingeführt werden und fünf Jahre gelten. Sie wird auch die viel diskutierte Mietpreisbremse einschließen, die in den letzten Tagen von einigen Interessenvertretern hier im Land massiv angegriffen wurde.
Alle am Wohnungsmarktgeschehen beteiligten Interessenverbände, einschließlich Haus und Grund, haben seit vielen Jahren stets vertrauensvoll und engagiert mit uns in der Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen zusammengearbeitet.
Umso befremdlicher, ja geradezu unverantwortlich ist für mich der Aufruf der letzten Woche, die Mieten so weit wie möglich zu erhöhen, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ich halte es für kaum vorstellbar, dass führende Interessenvertreter der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in diesem Punkt für die Mehrheit ihrer Mitglieder sprechen.
Gerade die Vermieterinnen und Vermieter in der Stadt Osnabrück – von wo der Aufruf zuerst kam – werden aller Voraussicht nach sogar von der Einführung der Mietpreisbremse profitieren: Nur dadurch – und ich betone das: nur dadurch – erhalten sie überhaupt Zugang zu der geplanten Sonderabschreibung des Bundes für Neubaumietwohnungen von 29 Prozent innerhalb von drei Jahren. Ohne Mietpreisbremse bleibt es in Osnabrück bei der jährlichen Abschreibung von 2 Prozent.
Neben der Mietpreisbremse werden wir in den gleichen Städten und Gemeinden auch die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen neu regeln. Künftig wird die Miete innerhalb von drei Jahren nur noch um höchstens 15 statt um 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden dürfen. Dies wird vor allem Mieterinnen und Mietern mit geringem Einkommen zugutekommen, die einst eine geförderte Wohnung bezogen haben, deren Bindungsfrist nun abläuft.
Schließlich wollen wir auch die Mieterinnen und Mieter schützen, deren Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft wird. Grundsätzlich kann der neue Wohnungseigentümer von seinem Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarfs erst nach drei Jahren Gebrauch machen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es vielen Mieterinnen und Mietern in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht möglich ist, für sich und ihre Familien eine neue angemessene bezahlbare Wohnung innerhalb von drei Jahren zu finden. Wir arbeiten daran, die Kündigungssperrfrist mit Augenmaß an die Marktbedingungen anzupassen.
Diese Landesregierung möchte allen Bürgerinnen und Bürgern in unserer Gesellschaft zu einem guten und sicheren Leben verhelfen. Dazu gehört auch bezahlbarer Wohnraum. Deshalb gehen wir das Thema entschlossen und umfassend an.
Vielen Dank!“
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.04.2016
Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger