Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Rede der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Daniela Behrens am 08.12.2022 im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Niedersächsischen Landtags

zum Thema „Arbeitsschwerpunkte für die 19. Wahlperiode“


- Es gilt das gesprochene Wort -


"Ich bedanke mich, dass ich Ihnen heute meine Arbeitsschwerpunkte für die 19. Wahlperiode in den Bereichen Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vorstellen darf. Das Themenspektrum ist groß und vielfältig. Daher gestatten Sie mir, dass ich etwas ausführlicher vortrage.

Ich bin seit März 2021 Sozialministerin. Meine bisherige Zeit als Mitglied der Landesregierung war geprägt von verschiedenen Krisen. Als ich begonnen habe, befanden wir uns mitten in der Pandemie mit allen ihren Herausforderungen.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 hat uns mehrere Krisen beschwert, auf die wir als Land Niedersachsen entschlossen reagieren. Wir erleben zum Beispiel eine starke Zuwanderung von Geflüchteten aus der Ukraine. Dies stellt insbesondere die Kommunen vor große Herausforderungen.

Spezielle Aufgabe des Sozialministeriums ist es, hier mit guten Beratungsstrukturen wie den Migrationsberatungsstellen die Geflüchteten zu unterstützen und in enger Abstimmung mit dem Bund bzw. der Bundesagentur für Arbeit dafür zu sorgen, dass die Geflüchteten einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.

In Folge des Krieges beschäftigt uns auch die Energiekrise: Haben wir in diesem und im nächsten Winter genug Energie, damit die Industrie weiterarbeiten kann, genug geheizt werden kann und insbesondere Pflegeheime und Krankenhäuser noch mit Energie versorgt werden?

Neben der Energiekrise machen sich viele Menschen auch Sorgen angesichts der hohen Inflation. Die Kostensteigerungen sind besorgniserregend, vor allem für Familien mit wenig Einkommen. Gerade in diesen Zeiten brauchen wir also einen starken und handlungsfähigen Sozialstaat.

Aus diesem Grund hat die niedersächsische Landesregierung mit dem verabschiedeten Nachtragshaushalt ein starkes Zeichen gesetzt und Hilfsprogramme auf den Weg gebracht.

Ich begrüße es auch sehr, dass der Bund mit der Wohngeldreform und der Einführung des Bürgergeldes ein starkes Zeichen in der Sozialpolitik setzt.
Nicht zuletzt ist auch die Krise zu nennen, die uns mittlerweile seit fast drei Jahren beschäftigt: Die Corona-Pandemie. Wie bereits viel zitiert, ist die Ausgangslage für diesen Winter grundsätzlich gut. In den kommenden Wintermonaten ist es aber weiterhin erforderlich, umsichtig zu sein. Deswegen hält die Landesregierung an der Absonderungsverordnung fest. Sie ist derzeit befristet bis 31.01.2023. Und deswegen gibt es weiterhin die Pflicht einer MNB im ÖPNV.

Im kommenden Frühjahr könnten wir dann diese Maßnahmen beenden. Unsere Erwartung ist, dass die Infektionslage das zulässt. Bei beiden Instrumenten setzen wir die Empfehlungen des RKI, die der Präsident bei der jüngsten GMK eindringlich vorgetragen hat, um.

Sorgen bereiten uns die Langzeitfolgen von Corona. Insbesondere nach Intensivbehandlungen lassen sich häufig organspezifische Langzeitfolgen beobachten, aber auch weniger schwer Erkrankte können über die akute Krankheitsphase hinaus gesundheitliche Symptome haben oder neu entwickeln. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin schätzt, dass bis zu 15 Prozent aller Erkrankten mit Long COVID und zwei Prozent mit Post-COVID zu kämpfen haben. Wir werden also Behandlungskapazität im Gesundheitswesen aufbauen müssen.

Die Corona-Pandemie wird – so unser jetziger Kenntnisstand – aber nicht mehr das bestimmende Thema in dieser Legislatur sein.

Das ist gut so. Denn wir haben wichtige Themen zu behandeln. Die wesentlichen Schwerpunkte möchte ich Ihnen vorstellen. Grundlage ist der Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Sozial- als auch Gesundheitspolitik zeichnen sich darüber hinaus dadurch aus, dass anhand von „langen Linien“ gearbeitet wird. Daher werden Sie feststellen, dass wichtige Projekte und Vorhaben aus der vorherigen Landtagsperiode, die auch eine breite Zustimmung im Parlament gefunden haben, weitergeführt werden.

Und damit komme ich zum ersten Themenbereich Gesundheit.
Noch in der vergangenen Legislaturperiode hat der Niedersächsische Landtag die Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck an einer Verordnung, in der die Details geregelt werden.

Dazu gehören die Versorgungsregionen.

Wir müssen bestimmen, welche Landkreise und kreisfreien Städte zu welchen Versorgungsregionen gehören. Klar ist, dass es zukünftig acht statt bisher vier Versorgungsregionen geben wird. Das sieht bereits das Gesetz vor. Bei der Einteilung ist soweit wie möglich auf Ausgewogenheit bei Größe und Bevölkerung zu achten.

In der Verordnung müssen auch die Versorgungsstufen geregelt werden. Das ist aktuell die größte Herausforderung. Wir orientieren uns dabei eng an den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission.

Wir sind derzeit in der Ressortabstimmung. Danach schießt sich die Verbandsbeteiligung an. Wenn die Verordnung steht, werden wir zeitnah alle Krankenhäuser den drei Versorgungsstufen zuordnen oder als Fachkrankenhäuser einstufen. Das wird das bestimmende Thema in der ersten Sitzung des Krankenhaus-Planungsausschusses im Jahr 2023.

Zur Zukunftsfestigkeit gehört auch, dass wir erheblich in die niedersächsischen Krankenhäuser investieren müssen. Über 800 Millionen Euro sind bereits in der Mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Das reicht nicht. Hier werden wir zu Erhöhungen kommen. Das ist auch bedeutsam, um die Krankenhäuser klimagerecht aufzustellen.

Ein Baustein des NKHG ist u.a. die Schaffung von Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) an Standorten, wo Krankenhausträger entscheiden, dass ihr Krankenhaus nicht mehr dauerhaft betrieben werden kann. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort bietet die Umwandlung in ein RGZ die Chance, einen wesentlichen Teil der fachärztlichen Versorgung zu erhalten und die vorhandene Infrastruktur weiter zu nutzen.

Die Einrichtung von RGZ hat für mich deshalb hohe Priorität.

Wir sind aktuell in intensiven Gesprächen mit dem Träger des Marienhospitals Ankum. Hier liegt uns ein konkreter Antrag vor. Der Krankenhausplanungsausschuss hat dazu gestern eine wichtige Entscheidung und damit ein bedeutendes Signal gegeben.

Ich freue mich darüber hinaus, dass die drei Klinikstandorte Norden, Sulingen und Bad Gandersheim im Rahmen des StataMed Projekts der AOK Niedersachsen eine Förderung aus dem Innovationsfonds des Bundes erhalten werden.

Wir haben also 4 RGZ-Standorte in der Entwicklung. Das ist ein gutes Zeichen. Die niedersächsische Krankenhauslandschaft wollen wir zukunftssicher aufstellen. Die vorgestern präsentierten Empfehlungen der Regierungskommission stärken den Kurs in Niedersachsen.
Um die niedersächsische Gesundheitsversorgung zu verbessern, sind für uns die Niedersächsischen Gesundheitsregionen ein wichtiger Innovationstreiber. Die positiven Effekte für die Regionen gehen weit über einzelne lokale Projekte hinaus.

Um noch besser zu ermitteln, welche Wirkungen die Gesundheitsregionen erzeugen und welche Projekte übertragbar sind, fördern wir seit Ende 2021 ein Monitoring, das aktuell ausgewertet wird. Die ersten Ergebnisse sind sehr positiv. Sie zeigen, dass etwa 50% aller Projekte, die in den Gesundheitsregionen entstanden sind, verstetigt wurden.

Im Fokus liegt ebenso die Stärkung der Notfallversorgung. Eine Kernherausforderung ist damit die Aufteilung in die drei Bereiche Rettungsdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst und stationäre Notaufnahme. Diese unterliegen sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, was ein abgestimmtes Vorgehen erschwert. Alle drei Sektoren sind aktuell sehr belastet. Das hat viele Ursachen, die ich an dieser Stelle nicht umfänglich ausführen kann.

Ein zentraler Aspekt ist, dass es den Bürgerinnen und Bürgern rechtlich jederzeit möglich ist, die von ihnen bevorzugten Versorgungsebene zu wählen. Und sie nutzen die Notfallversorgung sehr häufig auch für Bedarfe, die im Grunde keinen Bereich der Notfallversorgung betreffen. Wir müssen also daran arbeiten, zum einen die Steuerung in die richtige Ebene zu verbessern, die Überleitung zwischen den Bereichen zu verbessern und nicht-akute Fälle außerhalb der Notfallversorgung durch andere Angebote zu versorgen.

Hierzu müssen wir in einen konstruktiven Austausch kommen, um miteinander und nicht gegeneinander zu arbeiten. Dies verfolgen wir z. B. mit der AG Notfallversorgung, in der Mitglieder des Landesausschusses Rettungsdienst, KVN, Kostenträger, MI und MS an einem Tisch sitzen. Hier geht es zunächst primär um die Zusammenarbeit von Rettungsdienst und ambulanter Versorgung. Die Themen Gemeindenotfallsanitäter und die Verzahnung der Rufnummern 116117 und 112 stehen dabei im Fokus.

Ein starker und leistungsfähiger Öffentlicher-Gesundheitsdienst ist wichtig. Durch die Corona-Pandemie haben wir deutlich gemerkt, dass der ÖGD langfristig gestärkt werden muss.

Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschlossen. Ziel des Paktes ist es, den Öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren. Hierfür stellt der Bund einen Betrag von 4 Mrd. Euro bis zum Jahr 2026 bereit.

Aus diesen Mitteln stehen Niedersachsen u.a. für den Personalaufbau im Öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt rund 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Bis Ende 2021 hat Niedersachsen zusammen 295 unbefristete Vollzeitstellen geschaffen und besetzt. 235 dieser Stellen werden aus den Mitteln des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst finanziert. Damit haben das Land und die kommunalen Gesundheitsämter mehr als doppelt so viele neue Stellen geschaffen wie im Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom Bund vorgesehen sind.

Ab 2022 sind in Niedersachsen mindestens 336 weitere Stellen zu schaffen und zu besetzen. Das Land Niedersachsen will die Personalaufstockung in allen Bereichen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Sinne des Paktes über das Jahr 2026 hinaus verstetigen.

Zusätzlich soll der Bereich der Digitalisierung im ÖGD gestärkt werden. Hierfür stehen in Niedersachsen rund 6,1 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Mit einer 10% Eigenbeteiligung fördert das Land bereits einige Projekte. Wir werden dazu zeitnah ein Digitalisierungskonzept vorlegen, das zusammen mit MI, NLGA und KSV aufgestellt worden ist. Es wird uns wesentlich voranbringen.

Ich bin überzeugt, dass der zwischen Bund und Ländern geschlossene Pakt zu einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beitragen wird.

In allen Disziplinen der Medizin und Forschung sind unabdingbar auch gendermedizinische Aspekte zu beachten. Dennoch sehen wir ein deutliches Defizit in diesem Bereich und das betrifft überwiegend Frauen. Daher planen wir die Erstellung eines Frauengesundheitsberichts. Frauenheilkunde und Geburtshilfe als auch Möglichkeit, eine Schwangerschaft abbrechen zu lassen, werden u.a. Inhalte sein.

Gesundheit und Pflege gehören zusammen. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Pflege werden auf Bundesebene geregelt. Niedersachsen bringt sich daher aktiv in die bevorstehende Pflegereform ein.

Pflegebedürftige nicht immer stärker finanziell belastet werden – nach meiner Auffassung müssen die Eigenanteile begrenzt sein, überschießende Kosten sind aus der Pflegeversicherung oder dem Bundeshaushalt zu tragen.

Im Land kommt es auf eine gute Abstimmung aller Akteure an. Im MS haben wir 2019 die Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen – KAP.Ni – gestartet.

Wir konnten wesentliche Verbesserung in der professionellen Pflege z. B. in der Vergütung der Pflegedienste erreichen. Wir werden die KAP.Ni fortsetzen.

Wir sind aktuell mit den KAP.Ni-Partnern dabei, auf Basis unserer Auswertung des Landespflegeberichtes neues Maßnahmenpaket zusammenzustellen. Mir ist dabei wichtig, dass wir auch die Stärkung der pflegenden Angehörigen aufnehmen.

Die Arbeit in der professionellen Pflege möchte ich leichter machen. Was heißt das?

Wenn Pflegekräfte fragen, was sie in ihrer täglichen Arbeit am meisten belastet, dann wird sicher die Dokumentation an vorderster Stelle genannt. Viele Pflegekräfte sagen: Es kostet mehr Zeit aufzuschreiben, welche Risikoeinschätzungen ich durchgeführt und welche Pflegemaßnahmen ich erledigt habe, als diese auszuführen.

Natürlich kann die Pflegedokumentation nicht vollständig abgeschafft werden. Aber wir müssen zu einer klugen Dokumentation kommen. Das trifft übrigens auch auf die Arbeit in den Krankenhäusern zu.

Ich habe dem Bundesgesundheitsminister ein niedersächsisches Pilotprojekt vorgeschlagen. Herr Prof. Dr. Lauterbach hat diesem zugestimmt. Aktuell laufen die Vorbereitungen hierzu in enger Abstimmung mit der Nds. Krankenhausgesellschaft und weiteren Akteuren.

Die Kliniken werden selbst Vorschläge zur Bürokratieminimierung vorlegen. Ich erhoffe mir daraus ganz praktische und umsetzbare Vorschläge für einen Abbau der bürokratischen Anforderungen, die wir schnell in die Umsetzung bringen wollen.

Kommen wir zum Thema Maßregelvollzug.

Die Entwicklung des Maßregelvollzugs in Niedersachsen steht bereits seit längerer Zeit auf unserer Agenda. Der Belegungsdruck in allen Einrichtungen hält unvermindert an.

In dieser Legislatur wollen wir uns den quantitativen Ausbau fokussieren. Das bedeutet ganz konkret: Wir brauchen mehr Unterbringungsplätze. Und wir brauchen sie so schnell wie möglich. In der Koalitionsvereinbarung ist deshalb ein klares Ziel formuliert. Wir streben an, die Kapazitäten im niedersächsischen Maßregelvollzug um 200 Plätze aufzustocken. Dabei nutzen wir alle akzeptablen Optionen, die sich so kurzfristig wie möglich realisieren lassen.

Wir entwickeln aktuell zusätzliche Kapazitäten in Bestandsimmobilien mit bewährten beliehenen Trägern. Und wir bereiten eine Ausschreibung vor, mit der wir an den Markt gehen, um sowohl eine große Neubaumaßnahme als auch die Umwidmung bestehender Gebäude für den Maßregelvollzug zu ermöglichen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen müssen wir dauerhaft absichern.

Eine besondere Aufmerksam genießt in meinem Hause auch der nächste Themenbereich: die Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie Familien.

Dabei hat sich das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“, welches 2021 auf den Weg gebracht wurde, zu einem sehr erfolgreichen Instrument entwickelt. Es wurde aufgelegt, um Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mit einem Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro fördert das Land in den Jahren 2021 und 2022 elf verschiedene Bausteine, die Begegnungen unter Gleichaltrigen, Räume für Freizeit, sportliche Aktivitäten, Kunst und Kultur schaffen sowie die Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit voranbringt.

Die zur Verfügung stehenden Mittel sind bereits jetzt vollständig gebunden und können in der ersten Jahreshälfte 2023 noch verausgabt werden.

Die große Nachfrage zeigt den hohen Bedarf. Gleichzeitig zeichnet sich deutlich ab, dass sich die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in Folge der Pandemie verändert haben und es nur mit einer langfristigen Förderung gelingt, dass junge Menschen weiterhin bedarfsgerecht unterstützt werden.

Es braucht daher eine Verknüpfung mit der Jugendförderung, welche flexibel und innovativ gestaltet ist und gleichzeitig die Beteiligung der jungen Menschen in den Mittelprunkt rückt.

Die Jugendförderung des Landes erfolgt seit 1974 über das Jugendförderungsgesetz sowie mit diesem in Zusammenhang stehenden Richtlinien. Dass das Jugendförderungsgesetz dringend einer Anpassung bedarf, um den sich wandelnden Bedarfen der jungen Menschen gerecht zu werden, ist unumstritten. Um die Jugendarbeit stärker an den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen auszurichten und partizipativer zu gestalten müssen wir die Jugendförderung des Landes entsprechend anpassen. Die entsprechende Gesetzesnovellierung möchte ich Ihnen so schnell wie möglich vorlegen.

Zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen gehört der Bereich des präventiven Kinderschutzes. Hier haben wir auch für die jetzige Legislaturperiode einige Aufgabenpakete geschnürt.

Das erfolgreiche Modell der Kinderschutz-Zentren wird weiter ausgebaut. Im Sommer 2022 konnte am Standort Göttingen mit dem Zentrum für Kinderschutz und Kinderrechte das 5. Kinderschutzzentrum in Betrieb genommen werden.

Die Planungen für ein 6. mit Landesmitteln gefördertes Kinderschutz-Zentrum laufen aktuell in der Stadt Braunschweig auf Hochtouren.

Daneben freue ich mich auch sehr über ein neues Modellvorhaben im Kinderschutz. Zum 01.09.2022 ist die Kinderschutzambulanz an der Universitätsmedizin Göttingen eröffnet worden. Hier wird ein interdisziplinäres Team auch sehr eng mit dem Kinderschutz-Zentrum in Göttingen kooperieren.

Ich bin überzeugt davon, dass sich die Schnittstellenarbeit im Kinderschutz insgesamt noch optimieren lässt. Die Kinderschutzambulanz kann beispielgebend für andere Kliniken die Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen weiter voranbringen. Im nordöstlichen Bereich Niedersachsen gibt es konkrete Planungen, an einer Klinik eine weitere Kinderschutzambulanz aufzubauen.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir zum 2. Quartal 2023 hier mit Landesförderung den Startschuss geben können.

Sehr beschäftigen wird uns auch der Abschlussbericht der Enquetekommission Kinderschutz, der am 12.09.2022 der damaligen Landtagspräsidentin überreicht wurde. Der Abschlussbericht beinhaltet insgesamt 16 Themenblöcke und umfasst 162 Empfehlungen. Der Bericht und die Arbeit der Enquetekommission stellen Regelungen im Kinderschutz in Frage, verweisen auf Defizite und beinhalten Vorschläge zur Verbesserung.

Der Bericht dokumentiert die Notwendigkeit eines interdisziplinären Kinderschutzes. Neben der Kooperation über die einzelnen Berufsdisziplinen hinaus ist ebenso eine enge ressortübergreifende Abstimmung unabdingbar.
Mein Ziel ist es, dass hieraus eine umfassende Kinderschutzstrategie resultiert, die von allen Ressorts getragen wird.

Als Kinder-, Jugend- und Familienministerin ist mir bewusst, dass Familien in den aktuellen Zeiten mit der Coronapandemie, der Klimakrise und dem Ukrainekrieg besonders belastet sind. Familien sind immer gefordert, aber bei den Belastungen ist Unterstützung und Beratung wichtiger denn je.

Mit Start zum 01.11.2022 haben wir eine Social Media Kampagne zur gewaltfreien Erziehung aufgelegt. Mütter und Väter sollen motiviert werden, sich mit Erziehungsfragen auseinanderzusetzen, ihren Erziehungsstil zu reflektieren und bei Bedarf Beratungsstellen zu kontaktieren. Das Motto ‚Eine Tracht Liebe‘ soll neugierig machen und wie ein Alltagsrezept wirken.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie in Ihrem Umfeld die Kampagne bekannt machen würden.

Mit vielen Veranstaltungen und durch andere Aktivitäten flankieren wir die Kampagne. So greift die Fortbildungsoffensive Kinderschutz 2023 das Thema ‚psychische Gewalt an Kindern‘ auf. Und auch der Kinderschutzkongress wird im kommenden Jahr das Thema zum Schwerpunkt setzen.

Kommen wir zum Thema Gleichstellung.
Am 25.11.2022 haben wir wieder den Tag gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen gemeinsam als Protesttag gegen die hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen genutzt. Denn Gewalt gegen Frauen findet weiter und überall und jeden Tag statt. Sie hat viele Gesichter und beginnt nicht erst mit tätlichen Übergriffen. Das Recht auf ein Leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht.
In Niedersachsen nehmen wir die Umsetzung der Istanbul-Konvention sehr ernst.

Der aktuelle niedersächsische Koalitionsvertrag zielt auf eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention ab:

  • Errichtung einer Koordinierungsstelle um Gewaltschutz als ressortsübergreifende Aufgabe inklusive eines Monitorings zu schaffen.
  • Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention

In Niedersachsen gibt es bereits seit dem Jahr 2001 die Landeskoordinierungsstelle, „Häusliche Gewalt“. Daran werden wir anknüpfen. Wir werden unsere Frauenhäuser und Gewaltberatungsstellen absichern. Und wir wollen den Ausbau der Täterberatung angehen.

Für die tatsächliche Gleichstellung und Chancengleichheit im öffentlichen Dienst geht es leider nicht ohne gesetzliche Vorgaben. Deshalb werden wir – wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen - das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) überarbeiten, um struktureller Benachteiligung entschieden zu begegnen.

Dabei geht es u.a. um Vorgaben zur Gremienbesetzung. Insbesondere wollen wir alle Gremien in landeseigenen Behörden und Betrieben paritätisch besetzen.
Es ist mir ein großes Anliegen, dass sich der Anteil von Frauen in Führungspositionen in allen Bereichen deutlich erhöht.

Dazu brauchen wir starke Frauennetzwerke, gezielte Empowerment-Programme für die vielen hervorragend geeigneten Frauen und eine beständige Debatte zur Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Führungskräfte - Männer und Frauen.

Bereits im vergangenen Jahr habe ich für Niedersachsen den sogenannten Women-on Board-Index erstellen lassen und veröffentlicht, welche Unternehmen bei der Gleichstellung in Führung noch Nachholbedarf haben. Ich werde das im nächsten Jahr erneut erheben lassen und die Unternehmen bitten, sich damit zu befassen.

Im Bereich der Gleichstellung sieht der Koalitionsvertrag auch die Stärkung des Thema Queer vor. Um dem steigenden Bedarf an Unterstützung und Beratung zu begegnen, werden wir einen Landesaktionsplan gestalten.

Dabei werden selbstverständlich verschiedene Bereiche im Kontext von Queerness betrachtet: Beratungsangebote, Familienpolitik, Sicherheit, Sichtbarkeit, Gesundheit. Wir setzen bei dem Landesaktionsplan auf eine enge Zusammenarbeit mit der Community.

Ich freue mich, dass ich Ihnen nun auch die Arbeitsschwerpunkte für den Bereich Arbeit vorstellen kann. Der Themenbereich ist nun im MS verankert. Denn es ergeben sich – gerade in Zeiten der Vollbeschäftigung - viele Synergieeffekte zu den bisherigen Themenfeldern des MS wie z.B. der Sozialpolitik, der Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen, der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und die Verbindung von Migration und Arbeit.
In allen Bereichen von Wirtschaft, Gesellschaft und Soziales treibt uns die Fachkräftesicherung um. Die demographische Entwicklung der Bevölkerung führt z.B. zu einem steigenden Bedarf an Fachkräften in der Pflege sowie den Sozial- und Gesundheitsfachberufen. Gleichzeitig führt sie zu einer rückläufigen Anzahl an Personen, die für eine Tätigkeit in diesem Bereich in Frage kommen. Wir stehen in den nächsten Jahren daher vor einer großen Herausforderung.

Dieser Herausforderung wollen wir stark begegnen: Wir werden u.a. ein Programm zur Gewinnung von Fachkräften in den Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufen auflegen und die Ausbildungsquoten erhöhen. Wir wollen zusätzliche Studienplätze in den Gesundheits- und Pflegeberufen schaffen.

Und wir werden – gemeinsam mit dem Bund – das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigen und modernisieren.

Ein besonderes Augenmerk lege ich auf die Fachkräfteinitiative.
Bereits heute sind in vielen Berufen und Regionen Fachkräfteengpässe spürbar, die sich mit dem Renteneinstieg der geburtenstarken Jahrgänge noch deutlich verschärfen werden.

Die etablierte Fachkräfteinitiative Niedersachsen werden wir unter Federführung des MS daher fortsetzen und gemeinsam mit den Arbeitsmarktpartnern weiterhin an der Sicherung der Fachkräftebasis für die niedersächsische Wirtschaft arbeiten.

Um die Herausforderungen anzugehen, stehen für uns drei Handlungsbereiche im Fokus: Sicherung der Attraktivität von Unternehmen durch gute Arbeitsbedingungen, Steigerung der Erwerbstätigenquote der Frauen, der Älteren und der Menschen mit Behinderungen sowie Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit.

Die gesteuerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften sowie die Arbeitsmarktintegration aller Gruppen vom Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gehört ebenso dazu.

Die Potenziale der Menschen die schon bei uns sind, die aktive Gewinnung qualifizierter internationaler Fachkräfte und die Optimierung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sind dabei wichtige Vorhaben.

Zudem ist uns sehr wichtig, die Herausforderungen zur Fachkräftesicherung auch regional anzugehen. Dafür sind bereits acht Regionale Fachkräftebündnisse als Impulsgeber zur Verbesserung der regionalen Fachkräfteversorgung erfolgreich in Niedersachsen aktiv. Ihr Bestehen und Engagement wollen wir auch künftig finanziell absichern.
Doch eine gute Fachkräfteinitative nützt letztlich nichts, wenn nicht auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse schnell und unkompliziert funktioniert.

Es ist deshalb ein gutes Signal, dass die Bundesregierung die Fachkräfteeinwanderung erleichtern wird. Am 30. November 2022 hat das Bundeskabinett die Eckpunkte zur Reform der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Im Frühjahr wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Mein Ziel ist es, die neuen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung in Niedersachsen aktiv zu nutzen.

Bei unseren Anstrengungen im Bereich Fachkräftesicherung richten wir den Blick auch auf Asylsuchende, die wegen Krieg und Verfolgung ihre Heimat verlassen haben, für Geduldete und Menschen mit bislang ungesichertem Aufenthaltsstatus. Unser gemeinsames Ziel muss sein, ihnen den Spurwechsel zu ermöglichen, ihnen eine Perspektive zu bieten für ein Leben in Deutschland mit Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für sich und für ihre Familien.

Mit dem vom Land geförderten Projekt „Wege ins Bleiberecht“ werden Ausländerbehörden unterstützt, systematisch die bleiberechtlichen Möglichkeiten für Geduldete zu prüfen und zu umzusetzen. Diesen Ansatz wollen wir zur landesweiten Praxis machen.

Wer in ein anderes Land zieht, muss lernen, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden. Beratung und Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure haben eine ganz entscheidende Bedeutung für eine gelingende Integration und Teilhabe. Der Bedarf an Beratung in Niedersachsen wächst stetig – auch, aber nicht nur wegen des Krieges in der Ukraine.

Die vom Land geförderten Migrationsberatungsstellen stehen allen Menschen mit Migrationsgeschichte offen.

Wir werden unsere Förderung verstetigen und für die Zukunft auskömmlich absichern – dauerhaft, verlässlich und bedarfsgerecht und damit deutlich über die bisherigen MiPlaPlanungen hinaus.

Dabei berücksichtigen wir die Förderung des Bundes. Die von dort finanzierte Migrationsberatung soll für weitere Gruppen geöffnet und die Mittel dafür im kommenden Jahr leicht erhöht werden.

Fortsetzen und absichern werden wir auch die anderen migrations- und integrationspolitischen Instrumente des Landes.

Dazu gehören die Förderung der Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe bei den Kommunen, das Netzwerk Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen, kurz KMN, wie auch die Förderung von Projekten für Teilhabe und Zusammenhalt und die institutionelle Förderung von Migrantenorganisationen.

Die Themen Arbeit und Migration werde ich im MS eng miteinander verknüpfen.

Unabhängig von der Gewinnung neuer Fachkräfte ist es mir auch ein wichtiges Anliegen, die Arbeitsbedingungen für alle gut auszugestalten. In den Arbeitsbeziehungen wollen wir uns daher am Leitgedanken der „Guten Arbeit“ orientieren.

Dabei können die Herausforderungen des digitalen, demografischen und globalen Wandels - verschärft durch das anhaltende Krisengeschehen - nur gemeinsam von Arbeitgebern und Beschäftigten bewältigt werden. Gemeinsam bedeutet für uns, auch bei sich auf den ersten Blick ausschließenden Interessenlagen nach tragfähigen Kompromisslösungen zu streben. Dazu werden wir zusammen mit den Sozialpartnern einen Masterplan „Gute Arbeit“ entwickeln.

Gute Arbeit bedeutet für uns

  • faire Arbeitsbedingungen einschließlich des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“,
  • sichere Arbeitsplätze statt sachgrundloser Befristungen,
  • tarifliche Bindung der Sozialpartner,
  • betriebliche Mitbestimmung sowie
  • Einhaltung sozialer und ökologischer Standards.

Dazu ist der Dialog mit der Wirtschaft wichtig. Die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium wird daher eng bleiben.

Von Arbeit und Migration komme ich zur Inklusionspolitik. Auch hier haben wir uns viel vorgenommen. Unser Ziel ist, dass Inklusion als Querschnittsaufgabe in allen Lebensbereichen selbstverständlich mitgedacht wird: in unserem Alltag, in der Schule, am Arbeitsplatz, aber eben auch im Sportverein oder in der Ferienanlage.

Zu diesem Zweck haben wir uns vorgenommen, den Aktionsplan Inklusion weiterzuentwickeln. Die Evaluation der drei Niedersächsischen Aktionspläne Inklusion konnte vor zwei Wochen mit einer Veranstaltung abgeschlossen werden.

Wir wollen den Aktionsplan stärken und seine Wirksamkeit erhöhen. Deshalb werden wir ihn auf Grundlage der Evaluationsergebnisse im nächsten Jahr fortschreiben. Ziel ist es, möglichst im ersten Quartal 2023 ein abgestimmtes Konzept für die Weiterentwicklung des Aktionsplans Inklusion vorliegen zu haben.

Für den Bereich der Teilhabe haben wir uns vorgenommen, dass Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle im Jahr 2023 zu errichten.

Barrieren spielen auch auf dem Arbeitsmarkt eine große Rolle. Denn Menschen mit Behinderungen haben bei dem Übergang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt leider noch immer viele Hürden zu überwinden.

Hier möchten wir gemeinsam mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren die bestehenden Systeme durchlässiger gestalten, um mehr Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Für ein gutes Instrument halte ich dabei das Budget für Arbeit.

Mit einem dauerhaften Lohnkostenzuschuss und der Übernahme der Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderlichen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, werden Arbeitgebende und Menschen mit Behinderungen ganz individuell unterstützt. Ich freue mich sehr, dass dieses Instrument in Niedersachsen so erfolgreich ist.

Zwei Arbeitsbereiche meines Hauses möchte ich ganz bewusst zum Abschluss ansprechen: Ehrenamt und Armutsbekämpfung. Die parallelen Krisen, die derzeit unsere Gesellschaft beschäftigen, können wir nur bestehen, in dem wir die ganze Kraft unserer Bürgerschaft aktivieren und ein besonderes Augenmerk auf die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft legen.

47% der Niedersachsen sind ehrenamtlich aktiv. Das Ehrenamt ist eine zentrale Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts und tragender Teil unserer demokratischen Gesellschaft ist.

Die Enquètekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“‘ (EKE) hat im vergangenen März einen viel beachteten Abschlussbericht vorgelegt. In ihm werden zahlreiche Forderungen formuliert, deren Umsetzung – jede für sich und vor allem alle zusammen in der Gesamtschau – eine spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen nach sich ziehen werden.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Enquètekommission „Ehrenamt“ werden wir eine Ehrenamtsstrategie entwickeln und die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen erleichtern und verbessern.

Das hilft uns bei der Armutsbekämpfung. Die durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ausgelöste Teuerungswelle macht nicht nur Menschen schwer zu schaffen, die schon immer nur wenig zum Leben hatten, sondern trifft auch die unteren und mittleren Einkommensschichten. Mein Ziel ist es zu verhindern, dass hieraus eine neue Dimension von Armut entsteht.

Die Bewilligung des Nachtragshaushalts war dafür ein wichtiger Schritt. Nun können wir mit der Umsetzung des Sofortprogramms gegen die Energiekrise starten. Ich werde die Verstärkung der Schuldnerberatungsstellen in 2023 verstetigen, die aktualisierte Richtlinie soll zu Anfang des Jahres in Kraft treten.

Daneben wird die soziale Beratungsinfrastruktur gesichert. Mit der entsprechenden Billigkeitsrichtlinie wird die Aufrechterhaltung der vom Land im Ressortbereich des MS geförderten Beratungs- und Unterstützungsangebote von sozialen Einrichtungen und Organisationen in Niedersachsen sichergestellt.
Ziel ist es, zu verhindern, dass vom Land geförderte Angebote eingestellt oder reduziert werden, weil die soziale Einrichtung oder Organisation aufgrund der durch die Ukrainekrise bedingten Preissteigerungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.

Über die regionalen Härtefallfonds sollen schließlich Privathaushalte aufgefangen werden, denen eine Energiesperre droht und die sich in einer besonderen Notlage befinden.

Neben diesen „ad hoc“ Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen Situation möchte ich aber auch unsere bewährten Instrumente zur Armutsbekämpfung in den Blick nehmen. Mit der im Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege verankerten Finanzhilfe an die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbände haben wir z.B. ein sehr gutes System, um Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, nachhaltig zu unterstützen.

Aktuell stehen auf der Grundlage des Wohlfahrtsfördergesetzes jährlich Finanzhilfemittel in Höhe von über 22,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege verfügen über diese Mittel weitgehend eigenständig und flexibel.

Gerade die flexible Ausgestaltung der Finanzhilfe und des Wohlfahrtfördergesetzes, die den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege den erforderlichen Handlungsspielraum und die Selbständigkeit bei der Verwendung gibt, ist eine Stärke unseres Systems. So kann auf aktuelle Herausforderungen wie zum Beispiel das Ankommen von vielen Geflüchteten schnell und unbürokratisch reagiert werden. Damit leisten wir zusammen mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung sowie zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die gute Zusammenarbeit mit Ihnen."


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2022
zuletzt aktualisiert am:
12.12.2022

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Pressestelle

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