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Philippi begrüßt Stärkung der betrieblichen Altersversorgung - Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen und breiter etablieren.

Arbeitsminister Philippi zum Beschluss des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes: „Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bund das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz heute beschlossen hat. Das Sozialpartnermodell des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz deutlich weiterentwickelt. Bestehende Sozialpartnermodelle können sich nun für alle Arbeitsverhältnisse im Zuständigkeitsbereich der das Modell tragenden Gewerkschaften öffnen - auch bei fehlender Tarifbindung. In § 24 Betriebsrentengesetz ist zudem für tarifungebundene Arbeitgeber die Möglichkeit vorgesehen, sich einer tariflichen Regelung über ein Sozialpartnermodell anzuschließen. Die seit Jahren rückläufige Tendenz bei der zusätzlichen Altersvorsorge hat den Reformbedarf der betrieblichen Altersvorsorge gezeigt. Nach dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz heißt es nun auch die Reform der Privaten Altersvorsorge anzugehen. Dabei muss auch hier die Vereinfachung und Flexibilisierung der Förderstruktur weiterverfolgt werden. Wir müssen alle Säulen der Altersvorsorge stärken.“

Hintergrund:

Ende 2021 hatten lediglich knapp 54 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Betriebsrentenanwartschaft. Ziel des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist es, die Verbreitungsquote der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Lücken bestehen vor allem in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern. Die Bundesregierung will die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung – neben der gesetzlichen Rente – stärken und breiter verankern.

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wird im Wesentlichen das Sozialpartnermodell (SPM), welches mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (am 01.01.2018 in Kraft getreten) als ein zusätzlicher Durchführungsweg eingeführt wurde, deutlich weiterentwickelt.

Presse

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erstellt am:
03.09.2025

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