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Niedersächsischer Gesetzentwurf zur Änderung des SGB XII passiert Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat heute den auf eine niedersächsische Initiative zurückgehenden Gesetzentwurf des Bundesrates "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" angenommen. Der Entwurf gilt sowohl für voll erwerbsgeminderte als auch für ältere bedürftige Personen, die Sozialhilfeleistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII erhalten und beispielsweise aufgrund Pflegebedürftigkeit in einem anderen Bundesland stationär untergebracht sind. „Ziel ist es, den Angehörigen von zu Pflegenden und Menschen mit Behinderung in Eingliederungshilfeeinrichtungen den Aufwand zu ersparen, Anträge bei zwei Sozialämtern zu stellen und den Heimen den Aufwand, mit zwei Sozialämtern abzurechnen“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Auf den letzten Drücker ist es uns gelungen, den drohenden bürokratischen Wahnwitz zu verhindern. Insoweit gilt unser Dank sowohl den anderen Ländern, die uns bei dieser Initiative unterstützt haben, als auch der Bundesregierung, die sich zu guter letzt doch noch besonnen und ihren Fehler aus dem Gesetzgebungsverfahren korrigiert hat.“

27.06.2013

Presse

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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