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Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann erklärt anlässlich der heute vorgestellten Gesetzesinitiative für eine Widerspruchslösung bei der Organspende:

„Hier soll aus einer freiwilligen Spende eine Pflicht zur Organabgabe gemacht werden. Das wäre ein starker Eingriff in die Grundrechte einer Person. Für mich hat die Selbstbestimmung den höchsten Stellenwert. Ich will eine eigene bewusste Entscheidung, keine Entscheidung durch Nichtbefassung. Denn Schweigen kann nicht als Zustimmung gewertet werden. Über den eigenen Körper selbst bestimmen zu können, ist unser höchstes Gut. Deshalb werbe ich für eine echte eigene Entscheidung für die Organspende.“

Zur Erläuterung:

Es bedarf einer großen Aufmerksamkeit für das Thema, denn es werden mehr Organspenden benötigt, um lebensbedrohlich erkrankte Menschen zu retten. Noch immer warten jährlich etwa 10.000 Menschen auf ein lebensrettendes Organ. Es gibt also gute Argumente, die Bereitschaft zur Organspende weiter zu erhöhen. Letztlich kann jede bzw. jeder in die Situation geraten, in der sie bzw. er auf lebensrettende Organe angewiesen ist. Jede bzw. jeder sollte für sich bewusst entscheiden, ob man zur Organspende bereit ist – und das in einem Organspendeausweis dokumentieren.

Entscheidend ist, dass die Leistungen in den Entnahmekrankenhäusern besser vergütet werden und die Stellung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken gestärkt wird. Durch ein heute in Kraft tretendes Bundesgesetz erhalten die Kliniken mehr Geld, um sich intensiver um Organspenden kümmern zu können. Die Transplantationsbeauftragten der Krankenhäuser erhalten mehr Kompetenzen. In der Landesgesetzgebung hat Niedersachsen dafür bereits im vergangenen Jahr den Weg geebnet: Zum 1. Januar 2019 trat das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz in Kraft. Mit diesem werden u.a. die Rahmenbedingungen für Transplantationsbeauftragte in den Kliniken verbessert. Schwerpunktmäßig werden die Qualifikation und der Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten geregelt. Mit diesem Gesetz leistet Niedersachsen einen Beitrag, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2019

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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