Niedersachsen startet Pilotprojekt für digitale Verwaltungsleistungen beim Arbeitsschutz
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können zukünftig in Niedersachsen digitale Verwaltungsleistungen zum Arbeitsschutz online nutzen. In einem Pilotprojekt bieten die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Niedersachsen sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ab sofort die Möglichkeit an, Anträge und Anzeigen über einen neuen Online-Zugang zu stellen. Dazu gehören neben den Mutterschutzmitteilungen und -anträgen auch die Ausnahme vom Verbot der Mehr-, Nacht-, Akkord-, oder Fließarbeit, die Beantragung von Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz, die Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen, die Mitteilung von Beschäftigten nach dem Heimarbeitsgesetz sowie die halbjährliche Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit.
„Mit der testweisen Einführung eines Online-Angebots gestalten wir unsere Verwaltung einerseits bürgerfreundlicher, andererseits entlasten wir unsere Behörden, die sich mit einer jährlich wachsenden Zahl an Anträgen konfrontiert sehen“, kommentiert Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Arbeitsministerium, den Startschuss des Projektes. „Auf diese Weise gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Modernisierung unserer Verwaltung und bündeln darüber hinaus noch Zeit, Kosten und Ressourcen.“
Rund 30.000 Mutterschutzmitteilungen und -anträge gehen jährlich bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen ein. Hinzu kommen hunderte Anträge auf Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz, Anzeigen nach dem Heimarbeitsgesetz sowie Anträge nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. In dem nun aufgenommenen Pilotprojekt, welches federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und dem Land Hamburg umgesetzt wird, soll die Praxistauglichkeit dieser Dienste erprobt werden.
Nähere Informationen zu den Antrags- und Anzeigemöglichkeiten sowie einen direkten Zugang zu dem jeweiligen Online-Dienst erhalten Sie unter https://service.niedersachsen.de/. Alternativ sind Anzeigen und Anträge auch weiterhin schriftlich oder per Mail möglich. Die Kontaktdaten der Gewerbeaufsichtsämter und weitere Informationen zum Arbeitsschutz sind unter https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/ zu finden.
Hintergrund:
Die Projekte sind Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Es sieht das Digitalisieren aller Verwaltungsleistungen aus 14 sogenannten Themenfeldern vor, die unterschiedliche Lebens- und Unternehmenslagen abbilden – wie beispielsweise die Geburt, die Eheschließung oder eine Gewerbeanmeldung. In jedem Themenfeld besitzen mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort die Federführung.
Das Land Hamburg ist für das Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung zuständig und entwickelte in Abstimmung mit den anderen Bundesländern die digitalen Anträge. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) können andere Länder diese anschließend nachnutzen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.08.2024
Ansprechpartner/in:
Felix Thiel