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Mündliche Anfrage: „Wissenschaftliche Begleitung der Geschlossenen Intensivtherapeutischen Wohngruppe der Caritas in Lohne durch die Universität Vechta“

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marco Brunotte, Holger Ansmann, Immacolata Glosemeyer, Dr. Christos Pantazis, Andrea Schröder-Ehlers, Uwe Schwarz und Dr. Thela Wernstedt (SPD) geantwortet.

Die Abgeordneten Marco Brunotte, Holger Ansmann, Immacolata Glosemeyer, Dr. Christos Pantazis, Andrea Schröder-Ehlers, Uwe Schwarz und Dr. Thela Wernstedt (SPD) hatten gefragt:

Der Sozialausschuss des Landtags hat am 12. Juni 2014 die Geschlossene Intensivtherapeutische Wohngruppe (GITW) des Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth in Lohne besucht. Sieben Plätze stehen für Jungen im Alter von zehn bis fünfzehn Jahren zur Verfügung. Mit der Sitzung vor Ort hat sich der Ausschuss direkt vor Ort über die landespolitisch umstrittene Einrichtung informiert und einen eigenen Eindruck bilden können.

Für die Beurteilung und weitere Entwicklung der Konzeption des Trägers für die Einrichtung ist die wissenschaftliche Begleitung von hoher Bedeutung. Durch ein auf drei Jahre angelegtes Forschungsprojekt zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe durch die Universität Vechta sollen Erkenntnisse verifiziert werden. Die Begleitforschung wird durch die Landesregierung finanziert.

Die Studie läuft seit dem 15. September 2010 und befasst sich mit Auslastung, Belegung, Arbeitssituation und Entwicklung der Jungen. Die wissenschaftliche Begleitforschung der Universität Vechta wird durch Professorin Nina Oelkers geleitet. Bereits im Mai 2012 wurden erste Zwischenergebnisse durch die Projektgruppe präsentiert. Nach eigenen Planungen (Design der Begleitforschung) sollte die Studie am 14. Juli 2013 abgeschlossen sein. Im Newsletter des Caritas-Sozialwerks März 2014 werden Hinweise auf der Begleitforschung der Universität Vechta veröffentlicht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung die Forschungsergebnisse der Universität Vechta zur Geschlossenen Intensivtherapeutischen Wohngruppe des Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth in Lohne bekannt, und wie bewertet sie diese?

2. Gibt es weitere wissenschaftliche Begleitforschungen der Einrichtung GITW Lohne der Caritas?

3. Wie beurteilt die Landesregierung, dass beim Besuch des Sozialausschusses des Landtags in der Geschlossenen Intensivtherapeutischen Wohngruppe des Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth in Lohne der Träger keine Auskünfte zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung der Universität Vechta machen konnte und ihm nach eigenen Bekunden diese auch noch nicht vorliegt?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Universitätsgesellschaft Vechta e. V. begleitete die geschlossene intensivtherapeutische Wohngruppe (GITW) in Lohne in der Zeit vom 15.09.2010 bis 30.06.2013 wissenschaftlich mit dem Projekt „Geschlossene Unterbringung strafunmündiger Kinder und Jugendlicher in Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Geschlossenen Intensivtherapeutischen Wohngruppe für Kinder und Jugendliche in Trägerschaft des Caritas-Sozialwerks St. Elisabeth“. Der Abschlussbericht war dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bis Ende des Jahres 2013 vorzulegen und wurde am 19. Dezember 2013 zur Verfügung gestellt.

Das Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth erhielt den Abschlussbericht am 24.01.2014 vom Sozialministerium zur Unterrichtung. Da der Abschlussbericht noch unter datenschutzrechtlichen Aspekten zu überarbeiten ist, wurden alle Beteiligten gebeten, vorerst vertraulich mit den Inhalten umzugehen.

Die Universitätsgesellschaft Vechta e.V. hat angekündigt, dass die Überarbeitung bis ca. Ende des Jahres 2014 abgeschlossen sein wird. Sodann ist eine Veröffentlichung des Abschlussberichtes vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Der Landesregierung sind die Forschungsergebnisse der Universitätsgesellschaft Vechta bekannt.

Der Abschlussbericht liefert keine Anhaltspunkte dafür, dass es im Rahmen der Unterbringung in der GITW zu Kindeswohlgefährdungen oder einer Verletzung von Kinderrechten gekommen ist.

Die zögerliche Entwicklung der Belegung der GITW nach Erteilung der Betriebserlaubnis führte dazu, dass nur 19 Jungen in die Untersuchung einbezogen werden konnten. Die Betreuungszeit der Jungen variierte zwischen 6 und 18 Monaten. Sowohl die geringe Anzahl der Jungen als auch die unterschiedliche Dauer der geschlossenen Unterbringung begrenzt die Aussagekraft der Forschungsergebnisse und lässt eine abschließende Bewertung über den nachhaltigen Nutzen von freiheitsentziehenden Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe nicht zu.

Zu 2.:

Gegenwärtig wird die GITW durch das Forschungsvorhaben „Modellprojekt mit Zukunft? Lebens- und Entwicklungsverläufe von Jugendlichen aus der geschlossenen Unterbringung in Niedersachsen“ aus dem Förderprogramm PRO*Niedersachsen des MWK wissenschaftlich begleitet.

Weitere wissenschaftliche Begleitungforschungen sind der Landesregierung nicht bekannt. Es steht dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth als Träger der GITW allerdings frei, sich weiterhin wissenschaftlich begleiten zu lassen.

Zu 3.:

Siehe Vorbemerkungen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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