Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“
Neue Förderschwerpunkte
Ab dem Jahr 2023 wurde das Förderportfolio mit neuen Schwerpunkten deutlich erweitert. Durch diese Schwerpunkte soll die gesellschaftliche Vielfalt auch in einer Vielfalt an neuartigen Wohnprojekten abgebildet werden.
Folgende Bereiche werden aktuell bevorzugt gefördert:
Schwerpunkt | Auswahlkriterium | |
Pflegende Angehörige | Projekte zur sinnvollen Unterstützung und gezielten Entlastung für informelle Pflegepersonen |
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Jung und Alt | Integrative Verbindung von Einrichtungen und Angebote zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen und älteren Menschen mit und ohne Pflegebedarf, Berücksichtigung der Bedürfnisse pflegebedürftiger junger Erwachsener |
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Hofstätten und Resthöfe |
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Migration und Alter | Schaffung von Wohn- und Sozialraumprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund und Angehörige kultureller Minderheiten unter Einbeziehung besonderer interkultureller Kompetenz bzw. gemeinschaftlicher Wohnformen für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund |
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Queer im Alter | Auslegung für die speziellen Bedürfnisse von LGBTIQ*-Personen, Beseitigung von Diskriminierung |
Die Zuwendungen für Projekte, die in 2024 starten, können bis zum 01.08.2023 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt werden. Bitte reichen Sie alle Unterlagen sowohl digital als auch postalisch ein.
Das Land fördert zudem den Einsatz von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern in ganz Niedersachsen, die älteren Menschen bei der Beseitigung von Barrieren in der eigenen Wohnung beraten (Infos auf https://neues-wohnen-nds.de).
Das Land unterstützt mit dem Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ sorgende Gemeinschaften vor Ort, an denen sich vielfach ehrenamtlich engagierte Menschen, professionelle Dienstleister, Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligen. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ wird damit dem Wunsch vieler älterer und pflegebedürftiger Menschen entsprochen, möglichst lange in der eigenen Wohnumgebung bleiben zu können.
Für das Förderprogramm stellt das Sozialministerium jährlich eine Million Euro an Landesmitteln zur Verfügung. In den Jahren 2022 und 2023 wurden die Mittel um jeweils 950.000 Euro erhöht.
Fachliche Beratung für Projektträger FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V.Hildesheimer Straße 15 30169 Hannover Telefon: 0511 16 59 10-0 E-Mail: wohnenundpflege@fgw-ev.de Website zum Förderprogramm |
Zuständig für die Bewilligung Niedersächsisches Landesamt für Soziales, |
Website des Landesamtes zum Förderprogramm Ansprechpersonen: Herr Willenbrink Frau Winter |