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Minister Philippi fordert Nachbesserungen bei der Krankenhausreform: „Nach den derzeitigen Vorgaben des Bundes wird es personelle Engpässe in der Versorgung der Patienten geben“

Im Rahmen der aktuellen Diskussionen um die Regelungen des Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) mahnt der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi grundlegende Gesetzesänderungen an:

„Es bestehen weiterhin praktische Schwierigkeiten zum Beispiel in den Leistungsbereichen „Orthopädie und Unfallchirurgie“ sowie im Leistungsbereich „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“, kritisiert Philippi. „Durch die Gliederung in Leistungsgruppen und die Vorgabe, Fachärztinnen und Fachärzte maximal in drei dieser Leistungsgruppen anzurechnen, lassen sich insbesondere in kleineren Häusern die Qualitätskriterien für die personelle Ausstattung nicht erfüllen. Das wird in der Praxis dazu führen, dass an einigen Standorten keine ausreichende Versorgung der Patientinnen und Patienten mehr gewährleistet werden kann. Das kann nicht sein: die Krankenhausreform muss die Versorgung verbessern, nicht verschlechtern!“

Bereits in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene wurde festgehalten, dass die Anrechnung von Fachärzten auf mehr als drei Leistungsgruppen erfolgen muss. Niedersachsen fordert daher, durch Änderung des KHVVG die Mehrfachanrechnung der Fachärztinnen und Fachärzte in den genannten Leistungsbereichen zu erlauben. Das kann durch die Anrechnung in allgemein fünf statt drei Leistungsgruppen gelingen. Minister Philippi fordert ein Einlenken des Bundes: „Wir erwarten eine erforderliche Rechtsänderung im SGB V, damit Fachärzte für bis zu fünf Leistungsgruppen pro Standort berücksichtigt werden können.“

Zudem kritisiert der Minister den vom Bund geplanten Verteilungsmechanismus der vier Milliarden Euro für die „Sofort-Transformationskosten“ der Krankenhäuser: „Eine finanzielle Stabilisierung kann nur dann gelingen, wenn die spezifischen Bedarfe der einzelnen Häuser berücksichtigt werden. Dies gilt gerade für Flächenländer wie Niedersachsen, in denen viele regionale Unterschiede herrschen, was die medizinische Versorgung angeht. Eine Finanzierung nach dem Gießkannenprinzip lehne ich daher entschieden ab. Es ist nicht sinnvoll, Gelder gleichmäßig über alle Kliniken zu verteilen, sodass auch diejenigen profitieren, die ohne Verluste durchgekommen sind. Die Mittel müssen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden. Niedersachsen hat bereits im Frühjahr eigene Vorschläge für einen sinnvollen Verteilungsschlüssel der Betriebskosten der Krankenhäuser vorgelegt“, so der Minister. Auch hier erwarte er, dass die im aktuellen Entwurf zum Haushaltbegleitgesetz vorgesehene Auszahlung über Rechnungszuschläge ab 2025 vom Bund angepasst würde.


Hintergrund:

Die Krankenhausreform des Bundes ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Am 10. September soll das KHAG ins Bundeskabinett eingebracht werden. Die bisherigen Regelungen des KHVVG sollen durch das KHAG konkretisiert und praktisch umgesetzt werden. Niedersachsen hatte sich bereits in den vergangenen Wochen kritisch zum Entwurf des KHAG geäußert. Neben den Leistungsbereichen „Orthopädie und Unfallchirurgie“ sowie „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ sieht der Niedersächsische Gesundheitsminister insbesondere die derzeit vorgesehenen Regelungen zum Transformationsfonds, die fehlenden Erleichterungen der „Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ (SÜV) und die Standortproblematik bei der Zuweisung der Leistungsgruppen als problematisch an.

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erstellt am:
02.09.2025

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