Maßnahme gegen Fach- und Arbeitskräftemangel: „Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation“ soll ausgeweitet werden
Die „Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation“ soll auf ausländische Arbeitskräfte, die bereits in Deutschland leben, ausgeweitet werden. Das haben die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder heute bei ihrer Jahreskonferenz in Hamburg beschlossen. Der Beschlussvorschlag geht auf eine gemeinsame Vorlage der Länder Niedersachsen und Hamburg zurück. Die „Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation“ ist als niedrigschwelliges Instrument zur Feststellung ausländischer Berufsabschlüsse für Fachkräfte aus dem Ausland mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführt worden.
„Dieses Instrument hat sich als unkomplizierte Alternative zu den bestehenden, erheblich detaillierteren Anerkennungsverfahren bewährt. Daher möchten wir es auch für Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen nutzbar machen, die bereits in Deutschland leben und schnell in Arbeit wollen“, erklärt Niedersachsens Arbeits- und Sozialminister Dr. Philippi. Der Fach- und Arbeitskräftemangel in nahezu allen Branchen und Sektoren drohe immer mehr zur Wirtschaftsbremse zu werden, sagt Philippi.
Philippi: „Grade auch bei den nicht-reglementierten Berufen gibt es in Deutschland bereits jetzt ungenutzte Arbeitskräftepotentiale, die wir aktivieren und in die Unternehmen und Betriebe bringen müssen. Mit der Ausweitung der ‚Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation‘ wollen wir einen weiteren Baustein umsetzen, um schnellere und passgenauere Stellenbesetzungen zu ermöglichen.“
Zur Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltungsvereinbarung zur „Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation“ geöffnet und angepasst werden.
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erstellt am:
05.12.2024