"Mängel in der Pflegeeinrichtung „Haus der Heimat“ in Hann. Münden"
Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Grant Hendrik Tonne (SPD) und Helge Limburg (Grüne) geantwortet.
Die Abgeordneten Grant Hendrik Tonne (SPD) und Helge Limburg (Grüne) hatten gefragt:
Das Göttinger Tageblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 23. September 2016 über einen gegen den Abgeordneten Ronald Schminke gerichteten Strafantrag der Geschäftsführerin der Haus der Heimat GmbH als Betreiberin einer Pflegeeinrichtung mit gleichem Namen in Hann. Münden.
Hintergrund des Strafantrags sind Äußerungen des Abgeordneten Schminke zu Mängeln in der genannten Pflegeeinrichtung, die Zustände kämen denen in einer weiteren Einrichtung der „Haus der Heimat“ GmbH auf der Nordseeinsel Norderney gleich. Gleichzeitig forderte der Abgeordnete die Aufsichtsbehörden auf, auch in Hann. Münden tätig zu werden.
- Mit welchen Ergebnissen wurden Überprüfungen der Pflegeeinrichtung „Haus der Heimat“ in Hann. Münden im Jahr 2016 durch die Heimaufsicht, das örtliche Gesundheitsamt und den MDK abgeschlossen?
- Gab oder gibt es staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die Heimeinrichtung oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtung, und wie lauten gegebenenfalls die einzelnen Vorwürfe?
- Sind die festgestellten Zustände in der Pflegeeinrichtung „Haus der Heimat“ in Hann. Münden mit denen in der Einrichtung in Norderney derselben Betreiberin vergleichbar?
Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Das „Haus der Heimat“ in Hann. Münden war in den vergangenen Monaten mehrfach
Gegenstand von Überprüfungen der Heimaufsicht des Landkreises Göttingen, des örtlichen
Gesundheitsamtes und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen
(MDKN).
Bei der Qualitätsprüfung des MDKN am 12.07.2016 ist die Einrichtung mit einem
Gesamtergebnis von 3,3 (befriedigend) bewertet worden. Der Landesdurchschnitt hat seinerzeit
bei 1,3 (sehr gut) gelegen. In den einzelnen Qualitätsbereichen ist die „Pflege und medizinische
Versorgung“ mit 3,8 (ausreichend), der „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“ mit 1,5 (gut),
die „Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“ mit 4,1 (ausreichend), „Wohnen, Verpflegung,
Hauswirtschaft“ mit 2,5 (befriedigend) und die „Befragung der Bewohner“ mit 1,7 (gut) beurteilt
worden.
Nach dem öffentlich zugänglichen Transparenzbericht des MDKN über die Prüfung am
12.07.2016 lagen in dem Qualitätsbereich „Pflege und medizinische Versorgung“ insbesondere
Mängel im Umgang mit Schmerzen, der Dekubitusprophylaxe, der Versorgung chronischer
Wunden, der Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit, der Behandlungspflege und der
Versorgung mit Medikamenten, der Körperpflege, der Schulung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie der regelmäßigen Überprüfung der Notwendigkeit freiheitsentziehenden
Maßnahmen vor. Im Qualitätsbereich „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“ wurden Mängel
in der Beobachtung und Dokumentation des Wohlbefindens festgestellt. Im Qualitätsbereich
„Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“ wurden nicht sachgerechte sowie fehlende Gruppen-
und Individualangebote sowie Mängel bei Maßnahmen zur Kontaktpflege mit Angehörigen
festgestellt. Zudem wurde der Gesamteindruck der Pflegeeinrichtung im Hinblick auf Sauberkeit,
Ordnung und Geruch als „nicht gut“ charakterisiert.
Zu 1.:
Mit Bescheiden vom 25.02.2016, 22.08.2016 und 28.09.2016 hat die Heimaufsicht Mängel im
„Haus der Heimat“ festgestellt und konkrete Maßnahmen angeordnet.
Gegen den Bescheid vom 22.08.2016 hat die Betreiberin nach Kenntnis der Landesregierung
Klage erhoben. Die Rechtsbehelfsfrist des Bescheides vom 28.09.2016 ist (Stand 24.10.2016)
noch nicht abgelaufen. Das örtliche Gesundheitsamt hat die Begehungsfrequenz intensiviert und
bei Prüfungen am 24.02.2016, 25.04.2016, 06.07.2016 und 14.09.2016 Mängel festgestellt.
Zu 2.:
Im Zusammenhang mit dem „Haus der Heimat“ in Hann. Münden sind zwischenzeitlich bei der
Staatsanwaltschaft Göttingen insgesamt sechs Ermittlungsverfahren anhängig. Vier Verfahren
befassen sich mit den Geschäftsabläufen und der Organisation der Einrichtung und richten sich
dementsprechend vornehmlich gegen die Verantwortliche der Betreibergesellschaft. Zwei dieser
Verfahren werden wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges geführt und eines wegen des
Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Auszahlung von Taschengeld an die
Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Verdachts des Abrechnungsbetruges. Gegenstand des
vierten Verfahrens, welches sich vornehmlich gegen die Verantwortliche der
Betreibergesellschaft richtet, ist der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung.
Zwei weitere Ermittlungsverfahren betreffen den Vorwurf körperlicher Misshandlung durch eine
Pflegekraft.
Zu 3.:
Die Einrichtung in Norderney ist am 01.08.2016 von einer anderen Betreiberin übernommen
worden. Der Transparenzbericht des MDKN über die Prüfung dieser Einrichtung vom 18.05.2016
bis 25.05.2016 bezieht sich auf die Situation vor dem Betreiberwechsel. Dieser
Transparenzbericht lässt den Schluss zu, dass die Zustände in der Einrichtung in Norderney
unter der vorherigen Betreiberin insofern vergleichbar waren, als auch in Norderney Mängel in
den Bereichen Dekubitusprophylaxe, Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit,
Behandlungspflege, Körperpflege und der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
festgestellt wurden. Zudem wurde der Gesamteindruck in beiden Pflegeeinrichtungen im Hinblick
auf Sauberkeit, Ordnung und Geruch als „nicht gut“ charakterisiert.
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.10.2016
Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon