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"Mängel in der Pflegeeinrichtung „Haus der Heimat“ in Hann. Münden"

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Grant Hendrik Tonne (SPD) und Helge Limburg (Grüne) geantwortet.

Die Abgeordneten Grant Hendrik Tonne (SPD) und Helge Limburg (Grüne) hatten gefragt:

Das Göttinger Tageblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 23. September 2016 über einen gegen den Abgeordneten Ronald Schminke gerichteten Strafantrag der Geschäftsführerin der Haus der Heimat GmbH als Betreiberin einer Pflegeeinrichtung mit gleichem Namen in Hann. Münden.

Hintergrund des Strafantrags sind Äußerungen des Abgeordneten Schminke zu Mängeln in der genannten Pflegeeinrichtung, die Zustände kämen denen in einer weiteren Einrichtung der „Haus der Heimat“ GmbH auf der Nordseeinsel Norderney gleich. Gleichzeitig forderte der Abgeordnete die Aufsichtsbehörden auf, auch in Hann. Münden tätig zu werden.

  1. Mit welchen Ergebnissen wurden Überprüfungen der Pflegeeinrichtung „Haus der Heimat“ in Hann. Münden im Jahr 2016 durch die Heimaufsicht, das örtliche Gesundheitsamt und den MDK abgeschlossen?
  2. Gab oder gibt es staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die Heimeinrichtung oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtung, und wie lauten gegebenenfalls die einzelnen Vorwürfe?
  3. Sind die festgestellten Zustände in der Pflegeeinrichtung „Haus der Heimat“ in Hann. Münden mit denen in der Einrichtung in Norderney derselben Betreiberin vergleichbar?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das „Haus der Heimat“ in Hann. Münden war in den vergangenen Monaten mehrfach

Gegenstand von Überprüfungen der Heimaufsicht des Landkreises Göttingen, des örtlichen

Gesundheitsamtes und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen

(MDKN).

Bei der Qualitätsprüfung des MDKN am 12.07.2016 ist die Einrichtung mit einem

Gesamtergebnis von 3,3 (befriedigend) bewertet worden. Der Landesdurchschnitt hat seinerzeit

bei 1,3 (sehr gut) gelegen. In den einzelnen Qualitätsbereichen ist die „Pflege und medizinische

Versorgung“ mit 3,8 (ausreichend), der „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“ mit 1,5 (gut),

die „Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“ mit 4,1 (ausreichend), „Wohnen, Verpflegung,

Hauswirtschaft“ mit 2,5 (befriedigend) und die „Befragung der Bewohner“ mit 1,7 (gut) beurteilt

worden.

Nach dem öffentlich zugänglichen Transparenzbericht des MDKN über die Prüfung am

12.07.2016 lagen in dem Qualitätsbereich „Pflege und medizinische Versorgung“ insbesondere

Mängel im Umgang mit Schmerzen, der Dekubitusprophylaxe, der Versorgung chronischer

Wunden, der Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit, der Behandlungspflege und der

Versorgung mit Medikamenten, der Körperpflege, der Schulung der Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter sowie der regelmäßigen Überprüfung der Notwendigkeit freiheitsentziehenden

Maßnahmen vor. Im Qualitätsbereich „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“ wurden Mängel

in der Beobachtung und Dokumentation des Wohlbefindens festgestellt. Im Qualitätsbereich

„Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“ wurden nicht sachgerechte sowie fehlende Gruppen-

und Individualangebote sowie Mängel bei Maßnahmen zur Kontaktpflege mit Angehörigen

festgestellt. Zudem wurde der Gesamteindruck der Pflegeeinrichtung im Hinblick auf Sauberkeit,

Ordnung und Geruch als „nicht gut“ charakterisiert.

Zu 1.:

Mit Bescheiden vom 25.02.2016, 22.08.2016 und 28.09.2016 hat die Heimaufsicht Mängel im

„Haus der Heimat“ festgestellt und konkrete Maßnahmen angeordnet.

Gegen den Bescheid vom 22.08.2016 hat die Betreiberin nach Kenntnis der Landesregierung

Klage erhoben. Die Rechtsbehelfsfrist des Bescheides vom 28.09.2016 ist (Stand 24.10.2016)

noch nicht abgelaufen. Das örtliche Gesundheitsamt hat die Begehungsfrequenz intensiviert und

bei Prüfungen am 24.02.2016, 25.04.2016, 06.07.2016 und 14.09.2016 Mängel festgestellt.

Zu 2.:

Im Zusammenhang mit dem „Haus der Heimat“ in Hann. Münden sind zwischenzeitlich bei der

Staatsanwaltschaft Göttingen insgesamt sechs Ermittlungsverfahren anhängig. Vier Verfahren

befassen sich mit den Geschäftsabläufen und der Organisation der Einrichtung und richten sich

dementsprechend vornehmlich gegen die Verantwortliche der Betreibergesellschaft. Zwei dieser

Verfahren werden wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges geführt und eines wegen des

Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Auszahlung von Taschengeld an die

Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Verdachts des Abrechnungsbetruges. Gegenstand des

vierten Verfahrens, welches sich vornehmlich gegen die Verantwortliche der

Betreibergesellschaft richtet, ist der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung.

Zwei weitere Ermittlungsverfahren betreffen den Vorwurf körperlicher Misshandlung durch eine

Pflegekraft.

Zu 3.:

Die Einrichtung in Norderney ist am 01.08.2016 von einer anderen Betreiberin übernommen

worden. Der Transparenzbericht des MDKN über die Prüfung dieser Einrichtung vom 18.05.2016

bis 25.05.2016 bezieht sich auf die Situation vor dem Betreiberwechsel. Dieser

Transparenzbericht lässt den Schluss zu, dass die Zustände in der Einrichtung in Norderney

unter der vorherigen Betreiberin insofern vergleichbar waren, als auch in Norderney Mängel in

den Bereichen Dekubitusprophylaxe, Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit,

Behandlungspflege, Körperpflege und der Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

festgestellt wurden. Zudem wurde der Gesamteindruck in beiden Pflegeeinrichtungen im Hinblick

auf Sauberkeit, Ordnung und Geruch als „nicht gut“ charakterisiert.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2016

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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