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„Legal Highs“ weiter auf dem Vormarsch?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr, Jörg Bode, Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Christian Dürr, Jörg Bode, Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) hatten gefragt:

In den letzten Jahren hat sich in Deutschland der Konsum von sogenannten „Legal Highs“ etabliert. Hierbei handelt es sich um vermeintlich legale Rauschmittel, die als Kräutermischungen, Räuchermischungen oder etwa als Badesalze angeboten werden. Die Produkte werden dabei primär über das Internet oder in Headshops vertrieben.

Bei „Legal Highs“ handelt es sich überwiegend um Substanzen aus der pharmazeutischen Forschung. So gibt es etwa mittlerweile eine Vielzahl von synthetischen Cannabinoiden, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dennoch entfalten sie eine ähnliche Wirkung wie Cannabinoide in Marihuana oder Haschisch. Darüber hinaus gibt es „Badesalze“, die hauptsächlich aus synthetischen amphetaminähnlichen Stoffen bestehen und dementsprechend auch einen amphetaminähnlichen Rauschzustand auslösen. Die Nebenwirkungen dieser Produkte können zuweilen lebensgefährliche Gesundheitszustände auslösen.

Zuletzt berichtete hierzu die HAZ am 26. Januar 2016 unter der Überschrift: „16 Verletzte nach Konsum von Drogen - Frau nach Konsum von ‚Legal Highs‘ in Lebensgefahr“.

1. In welchem Umfang sind gesundheitliche Störungen bekannt geworden, die auf die Verwendung neuer synthetischer Drogen in Niedersachsen zurückzuführen sind?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, den Gefahren neuer synthetischer Drogen mittels einer Stoffgruppenregelung im Betäubungsmittelgesetz entgegenzutreten?

3. Was unternimmt die Landesregierung, um auf die Gefährlichkeit von „Legal Highs“ hinzuweisen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Als Legal Highs werden neue psychoaktive Substanzen (NpS) bezeichnet, deren Erwerb, Verkauf, Einfuhr etc. nicht durch Aufnahme in eine der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verboten sind. Häufig handelt es sich um synthetische Variationen von Cannabinoiden oder anderen bekannten Betäubungsmitteln mit ähnlicher chemischer Struktur und/oder ähnlicher Wirkung. Legal Highs werden als Spice, Räuchermischungen, Badesalze oder unter anderen Bezeichnungen überwiegend über das Internet vertrieben. Ihre genaue Zusammensetzung ist auch den Konsumierenden meist unklar. Betäubungsmittel im Rechtssinne sind nur die in den Anlagen I bis III des BtMG aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Neue Stoffe und Zubereitungen werden durch betäubungsmittelrechtliche Rechtsverordnungen der Bundesregierung in die Anlagen I bis III aufgenommen. Diese Verordnungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Bundesrates. Änderungen der Anlagen I bis III des BtMG wirken sich unmittelbar auf die Art und den Umfang des legalen und illegalen Betäubungsmittelverkehrs aus. Sie geben damit vor, inwieweit der Umgang mit einem bestimmten Stoff illegal und damit nach dem BtMG strafbar oder (noch) legal ist.

In den letzten Jahren ist eine Vielzahl von psychoaktiven Stoffen z. B. in Kräutermischungen am Markt in Deutschland und der EU aufgetreten. Es handelt sich in der Regel um völlig neue oder um bekannte, allerdings bislang so noch nicht in den Verkehr gebrachte Stoffe, die dem BtMG in der Regel noch nicht unterliegen. Bis zu ihrer Unterstellung ist der Umgang, insbesondere der Handel, nach dem BtMG legal. Gleichwohl begründen diese Stoffe die Annahme erheblicher Gesundheitsrisiken.

Von den Herstellern in diesem Bereich wird die chemische Struktur bereits unterstellter Betäubungsmittel häufig und gezielt so verändert, dass der im Ergebnis entstehende neue Stoff nicht mehr dem BtMG unterliegt. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Verbote und Kontrollen des BtMG für psychoaktive Stoffe von den Akteuren des Drogenhandels gezielt umgangen.

Die Bundesregierung, insbesondere das für das BtmG zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMG), beobachtet diese Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und anderen Stellen, wie der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (EBDD) kritisch und hat hierzu bereits diverse Maßnahmen getroffen.

Zu 1.:

Hierzu liegen uns für Niedersachsen keine validen Erkenntnisse vor.

Zu 2.:

Seit November 2015 liegt ein Referentenentwurf des BMG für ein Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)) vor.

Der Gesetzentwurf dient dem Ziel, die Verbreitung von neuen psychoaktiven Stoffen (NpS) zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit einzuschränken. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf ein strafbewehrtes Verbot des auf eine Weitergabe zielenden Umgangs mit NpS vor. Damit soll die Bevölkerung, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, vor den häufig unkalkulierbaren Gesundheitsgefahren, die mit dem Konsum von NpS verbunden sind, geschützt werden. Unabhängig davon können den Stoffgruppen unterfallende Einzelstoffe, die sich in besonderer Weise als gesundheitsgefährdend erweisen, sowie in größerem Ausmaß missbräuchlich verwendet werden, auch weiterhin enumerativ in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen werden.

Zu 3.:

Im Zuge der Unterrichtung des Nds. Landtags vom 18.09.2014 „ Gefahren und Risiken der stofflichen und nichtstofflichen Süchte erkennen – Suchtprävention stärken“ (Drs. 17/2036) hat die Landesregierung zur Suchtprävention und den Aktivitäten in Niedersachsen ausgeführt.

Die Nds. Koalitionsvereinbarung setzt einen Schwerpunkt in der Suchtpolitik in der Thematik „psychoaktive Substanzen“. Die sogenannten „Legal Highs“, wie auch Crystal Meth sind neue bzw. alte chemische Substanzen bzw. Substanzzusammensetzungen (psychoaktive Substanzen) auf dem Drogenmarkt.

Das Land Niedersachsen fördert mit freiwilligen sozialen Leistungen die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) und die 75 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention (FSS) institutionell. Die Förderrichtlinie sieht vor, suchtmittelübergreifend zu arbeiten.

Bereits Anfang 2013 wurde im Konsens mit den Trägern der Suchthilfeeinrichtungen (Wohlfahrtspflege), vertreten in der NLS, zwischen der Geschäftsstelle der NLS und der Landesdrogenbeauftragten eine aktuelle Schwerpunktsetzung im Thema psychoaktive Substanzen abgestimmt.

Die NLS hat ihre Jahrestagung im Juli 2014 zum Thema „Neue psychoaktive Substanzen“ mit dem Themenschwerpunkt Legal Highs ausgerichtet. Dabei wurden pharmakologische, toxikologische und rechtliche Aspekte zu den neuen Substanzen behandelt, Informationen zu Prävalenzdaten, Konsummustern und Konsumentengruppen vermittelt und Möglichkeiten der zielgerichteten Prävention, Beratung und Behandlung aufgezeigt.

Die NLS hat weiterhin in 2014 mit finanzieller Zuwendung in Höhe von ca. 20.000,- Euro durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein Projekt zu neuen psychoaktiven Substanzen durchgeführt.

Die Zielgruppe der Fachkräfte für die Suchtprävention und Suchtberatung aus dem Netzwerk der FSS wurden in Hinblick auf neue psychoaktive Substanzen fortgebildet. Weiterhin wurden Schulungsmaterialen zum Thema entwickelt. Die Fachkräfte sollen in die Lage versetzt werden, kompetent und angemessen im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit über die Wirkweisen und gesundheitlichen Risiken neuer psychoaktiver Substanzen aufzuklären und zu beraten bzw. gezielt in weiterführende Hilfen vermitteln zu können. Das Projekt wurde gut angenommen.

Im November 2015 wurde die 25. Suchtkonferenz des Landes zum Thema „Neue psychoaktive Substanzen“ ausgerichtet. Ca. 120 Expertinnen und Experten aus der Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention haben sich zu den aktuellen Trends und Herausforderungen für Prävention und Hilfesysteme in Hinblick auf neue Suchtstoffe ausgetauscht.

Das Thema „neue (und alte) psychoaktive Substanzen“ ist somit als ein wichtiges Schwerpunktthema in der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen und in den 75 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention verankert. Zusätzliche, substanzbezogene Schwerpunktsetzungen, z.B. in Bezug auf Legal Highs können je nach Problemlage in den Fokus genommen werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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