Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen: „Gute Chancen für die Einbindung des Bereichs „Bildung“ im Niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“
HANNOVER. Das Gremium Landesbehindertenbeirat der 17. Wahlperiode hat seine Arbeit aufgenommen. „Wir haben jetzt die Chance, das am 01.01.2008 in Kraft getretene NBGG zu evaluieren“, so Karl Finke.
Der Beirat hat beschlossen, dass sich die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention endlich in dem Niedersächsischen Gesetz widerspiegeln. Dazu bedarf es einer gründlichen Überarbeitung eines jeden einzelnen Paragraphen, um Teilhabe und Partizipation der Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
„Längst überfällig ist, dass der Bereich „Bildung“ in dem Gesetz verankert wird“, betont Karl Finke und weiter: „Es muss allen Menschen deutlich werden, dass Behindertenpolitik eine Querschnittsaufgabe ist.“ Daher wird die Arbeit der Fachkommission Inklusion und des Interministeriellen Arbeitskreis Inklusion auch ständiges Thema im Beirat sein. Die in diesen Gremien erarbeiteten Stellungnahmen werden zum Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz aktualisiert und im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert.
„Diese Aufgabe wird die zukünftige Arbeit des Gremiums Landesbehindertenbeirat prägen“, erklärt Finke.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.06.2013