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Integrationsministerkonferenz stimmt für niedersächsischen Prüfantrag für Chancengleichheit aller Geflüchteten

Minister Philippi: „Alle Geflüchteten sollen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt einen Zugang zu Integrationsleistungen erhalten.“


Auf Antrag Niedersachsens hat die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) am (heutigen) Donnerstag den Bund gebeten, zu prüfen, wie für alle vor Krieg, Gewalt und Verfolgung geflüchteten Menschen in gleichem Maße ein schneller und unbürokratischer Zugang zu Integrationsleistungen sicherzustellen ist.

„Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigt uns erneut eine große Aufnahmebereitschaft der Geflüchteten in unserem Land. So kann Zuwanderung gut funktionieren“, betont Integrations- und Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi. „Wer in ein anderes Land zieht, muss lernen, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden. Der schnelle Zugang zu Unterkunft, Verpflegung, medizinischer Versorgung, Integrations- und Bildungsmaßnahmen sowie Arbeit erleichtert den Geflüchteten das Ankommen und Einleben in Deutschland erheblich. Ich kann es nicht akzeptieren, dass Menschen unterschiedlich behandelt werden und dadurch nicht die gleichen Lebenschancen haben. Besonders freut mich, dass wir alle geflüchteten Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, in den Blick nehmen und in der aktuellen Situation nicht vergessen. Alle haben Anspruch auf unsere Unterstützung und Solidarität“, so der Minister weiter.

Eine Ergänzung des Asylbewerberleistungsgesetzes um Elemente, die sich in der Praxis als hilfreich für die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine gezeigt haben, wie etwa die Gesundheitsversorgung oder Arbeitsmarktintegration, sei ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Vielfältiges Themenspektrum

Die IntMK beschäftigte sich neben wichtigen grundsätzlichen Fragen zur Gestaltung des gemeinsamen und respektvollen Zusammenlebens in Vielfalt zudem mit dem Ausbau und der Bedeutung des Spracherwerbs sowie der Stärkung der Sprachmittlung im sozialen Bereich und diskriminierungsfreier Arbeitsmarktintegration.

Minister Philippi: „Deutschland und auch Niedersachsen ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels dringend auf internationale Fach- und Arbeitskräfte angewiesen. Um potenzielle Zuwanderinnen und Zuwanderer stehen wir in einem Wettbewerb mit anderen Staaten innerhalb und außerhalb Europas. Ein Wettbewerb, der an Schärfe noch zunehmen wird. Es ist deshalb keine Selbstverständlichkeit, dass sich auswanderungswillige und qualifizierte Arbeitskräfte gerade für unser Land entscheiden. Sie und ihre Familien müssen sich deshalb nach der Einreise bei uns willkommen fühlen und die bestmögliche Unterstützung für eine dauerhafte Integration in Arbeit und Gesellschaft erhalten.“

Flächendeckende Anerkennungsberatung

Die Anerkennung von ausländischen beruflichen Abschlüssen hat sich als ein wichtiger Schlüsselfaktor für die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen erwiesen. Sie ist wichtig für die Teilhabe und nachhaltige Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Allerdings sind Vorbereitung auf ein solches Verfahren und Durchführung komplex und zeitaufwendig. In den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Beteiligte vor Ort viel Zeit und Geld investiert, um Beratungs- und Begleitstrukturen aufzubauen. Vielen Menschen wurde so erfolgreich der Weg in die gewünschte und qualifikationsadäquate Beschäftigung geebnet. Auch deshalb haben einige Bundesländer, darunter Niedersachsen, bereits vor einigen Jahren einen Anspruch auf Anerkennungsberatung landesgesetzlich geregelt.

Der Bund hat seine Förderung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und weiterer Begleitstrukturen zu 2023 verändert. Bereits jetzt wird deutlich, dass es zahlreiche Versorgungslücken gibt, die die Länder alleine nicht auffangen können. Hinzu kommt ein zusätzlicher Beratungsbedarf von Menschen, die wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geflüchtet sind. Nicht zuletzt wirbt Deutschland verstärkt um Fachkräfte aus dem Ausland. Die Integrationsministerinnen und -minister appellieren deshalb erneut an den Bund, ein bundesweit flächendeckendes Netz an Beratungsstellen sicherzustellen.

Non-formale und informell erworbene Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen nutzen – die Berufsanerkennung optimieren

Darüber hinaus fehlt bislang ein Regelverfahren zur Feststellung und Nutzbarmachung informell und non-formal erworbener Berufskompetenzen - ein Instrument, das sowohl Zuwandernden aus Ländern ohne formalisiertes berufliches Bildungswesen wie inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt schaffen kann.

Niedersachsen fordert die Entwicklung eines solchen bundesweiten Regelansatzes unter Beteiligung der Länder bereits seit Jahren ein. Im Rahmen dieser Konferenz wurde die Forderung an den Bund durch alle Länder erneuert.

Verbesserung der Arbeitsmarktintegration

Daneben sollte der Blick auch darauf gerichtet werden, ob es neben dem bewährten Instrument der Anerkennungsverfahren andere Wege geben kann, Menschen mit ausländischen Abschlüssen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Anknüpfend an einen Vorschlag aus dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung setzt sich Niedersachsen dafür ein, zu prüfen, ob ein ergänzendes Verfahren mit deutlich niedrigerem Prüfanspruch zu einer Vereinfachung und Beschleunigung im Bereich der nicht-reglementierten Berufe führen kann. Hier könnte der Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung eine Alternative oder Vorstufe zur Berufsanerkennung sein. Zu Grunde gelegt würde lediglich der Nachweis eines formal erlernten Berufes und die Zuordnung zu einem Referenzberuf. Bescheinigt würde das grundsätzliche Vorliegen der beruflichen Qualifikation ohne die Unterschiede zum deutschen Berufsbild transparent zu machen und auszugleichen. Ziel muss es gleichwohl bleiben, dass die Menschen qualifikationsadäquat eingesetzt und vergütet werden.

Weitere Information zur Konferenz finden Sie unter https://www.integrationsministerkonferenz.de

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erstellt am:
27.04.2023

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