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Inhabergeführte Apotheken stärken, Apotheken light verhindern!

Viele Apotheken stehen unter wirtschaftlichem Druck: steigende Betriebskosten, die Inflation und jahrelang nicht angepasste Abgabepreise verschreibungspflichtiger Medikamente bedrohen die Versorgungsstruktur mit Arzneimitteln und kompetenter Gesundheitsberatung für die Bevölkerung. Insbesondere für ländlich geprägte Regionen muss eine stabile Apothekenlandschaft gefördert werden. Aus Sicht der Bundesländer soll dafür die inhabergeführte Apotheke gestärkt werden. Von Apotheken light, die die Versorgung ohne approbierte Apothekerinnen und Apotheker übernehmen, soll die Bundesregierung hingegen Abstand nehmen. Das erklärt Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi im Nachgang entsprechender Debatten auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).

„Es ist ganz richtig, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Rahmenbedingungen für Apotheken verbessern möchte. Insbesondere die Anpassung des Apothekenhonorars begrüßen wir, fordern aber auch eine zügige Umsetzung. Zudem müssen die gesetzlich vorgegebenen Abgabepreise für Arzneimittel rückwirkend nach oben angepasst werden. Eine Dynamisierung der Vergütung mit Blick auf die Inflation muss – wie in anderen Bereichen auch – automatisch erfolgen. Hier ist der Bund entsprechend in der Pflicht.

Wir warnen aber dringend davor, das System der inhabergeführten Apotheke auszuhöhlen. Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker können ihren Versorgungsauftrag nicht angemessen erfüllen. Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht lehnen wir daher ab. Der Mehrwert zu einer Online-Apotheke wäre damit für die Kundinnen und Kunden nicht mehr erkennbar. Die Bürgerinnen und Bürger gehen in ihre Apotheke vor Ort, weil hier menschennahe und kompetente Beratung stattfindet. Diese Stärke müssen wir stärken, auch um den Beruf der Apothekerin und des Apothekers attraktiv zu halten. Zusammenfassend lässt sich sagen: Wir brauchen ein klares Bekenntnis zur inhabergeführten Apotheke, Bürokratieabbau und finanzielle Entlastung durch einen rückwirkenden Inflationsausgleich im Apothekenhonorar, sowie eine gesetzlich verankerte Dynamisierung. Unsere nachdrückliche Bitte an den Bund lautet, diesen Weg gemeinsam mit den Ländern zu gehen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.06.2024

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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