„Im Notfall richtig versorgt - Notfallversorgung in Niedersachsen nachhaltig entlasten und neu ausrichten!“
Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11.10.2023, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
„In Niedersachsen haben wir schon wichtige Schritte unternommen, um die Notfallversorgung zu verbessern. Damit haben wir Empfehlungen der Enquetekommission für medizinische Versorgung umgesetzt.
Lassen Sie mich hier die folgenden Beispiele nennen:
- die flächendeckende Einführung des interdisziplinären Versorgungsnachweises „IVENA“,
- die Erprobung von Gemeindenotfallsanitäterinnen und Gemeindenotfallsanitätern zur Entlastung des Rettungsdienstes,
- die Einführung der Telenotfallmedizin und
- ein Modellprojekt zur Telemedizin im Bereitschaftsdienst.
Diese Maßnahmen sind wichtig und erfolgreich. Sie zeigen uns aber gleichzeitig, dass für grundlegende Reformen und eine flächendeckende Umsetzung dieser zielführenden Ansätze gesetzgeberische Maßnahmen auf Bundesebene notwendig sind. Deshalb ist es gut, dass auch auf Bundesebene die Bedeutung einer umfassenden Notfallreform erkannt ist.
Die in diesem Sommer angelaufenen Beratungen zur bundesweiten Notfallreform sind ein wichtiger Schritt, um die Notfallversorgung in Deutschland insgesamt zu verbessern.
Ich bringe hier bereits aktiv die Erfahrungen aus Niedersachsen ein. Und wir wirken auf bundesgesetzliche Anpassungen hin, die die niedersächsischen Landesinteressen und Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigen.
Über die wichtigen Themen sind sich alle einig.
Wir brauchen
1. Integrierte Leitstellen, in denen alle Notrufe zusammenlaufen.
Um die Notfälle dann systematisch der richtigen Versorgungsebene zuordnen zu können, sind
2. einheitliche Ersteinschätzungsverfahren unerlässlich.
Und
3. benötigen wir in den Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren, so dass Menschen, die Notaufnahmen direkt aufsuchen, adäquat die jeweils erforderliche ambulante oder stationäre Versorgung erhalten.
Bei all diesen Ansätzen müssen wir die Chancen von Delegation und Telemedizin nutzen, um unsere wertvollen Fachkräfte gezielt zu entlasten. Wir haben hier also kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit. Der Blick auf frühere Reformversuche auf Bundesebene zeigt uns, dass diese an den sehr unterschiedlichen Vorstellungen zu Zuständigkeiten und Finanzierung gescheitert sind. Für Niedersachsen setze ich mich mit aller Kraft dafür ein, dass diesmal umsetzungsorientierte Lösungen gefunden werden.
Ich erwarte aber auch vom Bund die richtigen Weichenstellungen: Wir brauchen keine visionären Wunschvorstellungen, für die die Länder neue Investitionskosten tragen müssen.
Was wir brauchen sind konkret umsetzbare Grundlagen.
In der Notfallversorgung heißt es jetzt vorwärts zu gehen. Dieser Entschließungsantrag weist hierfür den richtigen Weg. Sie geben damit den Auftrag zur Neuausrichtung der Notfallversorgung an die Landesregierung. Das begrüße ich ausdrücklich
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!“
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.10.2023