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Gesundheitsminister Philippi kritisiert die Verschiebung des Krankenhausgesetzes: „Weitreichende Folgen für den gesamten Prozess der Krankenhausreform"

In der gestrigen Sitzung des Bundeskabinetts wurde das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen. Ein Beschluss des KHAG ist nun frühestens in drei Wochen möglich.

Der Niedersächsische Gesundheitsminister Philippi kritisiert dieses Vorgehen: „Die überraschende Entscheidung, den Gesetzesentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) gestern nicht wie erwartet im Bundeskabinett zu behandeln, hat weitreichende Folgen für den gesamten Prozess der Krankenhausreform in Niedersachsen und allen anderen Bundesländer. Da die aktuell gültigen Fristen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) weiterhin gelten, müssen diese nun wie vorgesehen umgesetzt werden. Die großen Ambitionen des KHVVG müssen zeitnah im Detail gut geregelt werden, damit eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform in der Fläche gelingt. Die fehlende gesetzliche Klarheit führt zu einer Phase der Unsicherheit für alle Beteiligten – insbesondere für die Bundesländer, den Medizinischen Dienst und die Krankenhäuser. Gemäß KHVVG sind die Länder verpflichtet, den Medizinischen Dienst bis zum 30. September 2025 mit der Prüfung der Leistungsgruppen zu beauftragen. Dieses Verfahren muss nun unter den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen gestartet werden – obwohl bereits absehbar ist, dass es im kommenden Jahr auf Basis einer neuen Gesetzeslage erneut durchgeführt werden muss. Eine Zuweisung von Leistungsgruppen im Jahr 2027 erscheint unter diesen Umständen als nicht realisierbar. Es ist erforderlich für alle Beteiligten, dass eine zeitnahe Kabinettsbefassung erfolgt - die Nachbesserungen an der Krankenhausreform dürfen nicht länger aufgeschoben werden.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
11.09.2025

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