Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Geänderte Ladenöffnungszeiten an Heiligabend und Silvester für Bürgerinnen und Bürger

Wer dazu neigt, die Geschenke erst kurz vor der Bescherung einzukaufen, muss in diesem Jahr umdenken, denn Heiligabend fällt, ebenso wie Silvester, auf einen Sonntag.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen nur bestimmte Geschäfte am Heiligabend und Silvester öffnen, darunter:

- Apotheken,

- Tankstellen für wichtige Dinge wie Autopflegeprodukte, Ersatzteile und alltägliche Bedarfsartikel,

- Geschäfte an Bahnhöfen, Flughäfen und Fährhäfen für tägliche Bedarfsartikel, Kleidung und Schmuck.

Zusätzlich können auch andere Geschäfte zu bestimmten Zeiten öffnen, wie zum Beispiel für sofort verzehrbare Lebensmittel, Blumenläden, Hofläden und Bäckereien, je nach Ort und Sortiment.

Artikel des täglichen Bedarfs sind unter anderem:

- Brot und Kuchen,

- Zeitungen, Zeitschriften, Karten und Schreibwaren,

- Blumen, Kränze und Weihnachtsbäume,

- Toilettenartikel und Hygieneartikel,

- Kleinigkeiten wie Geschenke, Spielzeug und Souvenirs von geringem Wert,

- Essen und Getränke in kleinen Mengen,

- Fremdwährungen.

Eine ausführliche Auflistung stellen wir hier zur Verfügung: Ladenöffnungszeiten am 24. und 31.12.23 | Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (niedersachsen.de)

Das Sozialministerium wünscht allen schöne Festtage und ein gesundes Jahr 2024!

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2023

Ansprechpartner/in:
Anne Hage

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln