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„Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung“

Rede des Niedersächsischen Ministers für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Andreas Philippi


Sitzung des Bundesrates am 29.09.2023, TOP 14


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Wie wird man in diesem Land Psychotherapeutin oder Psychotherapeut?

Seit 2019 gelten das neue Psychotherapeutengesetz und die entsprechende Approbationsordnung. Danach erfolgt der Abschluss der Ausbildung nach dem Universitätsstudium durch eine Staatsprüfung. Es schließt sich eine fünfjährige Weiterbildung an. Diese Fach-Weiterbildung stellt die Voraussetzung dar, sich als Psychotherapeutin/Psychotherapeut niederzulassen und abzurechnen.

Für die neue Weiterbildung geben die Landespsychotherapeutenkammern die Rahmenbedingungen in Weiterbildungsordnungen vor. Die Struktur der Weiterbildung von Psychotherapierenden in Praxen, Krankenhäusern und Ambulanzen richtet sich derzeit noch an der bis 2019 vorgesehenen Ausbildung nach altem Recht aus. Diese bestand aus einem Psychologie-Studium mit klinischem Anteil und einer in der Regel dreijährigen Ausbildung, an deren Ende die Staatsprüfung folgte. Entsprechend erfolgt derzeit noch eine Refinanzierung für die bisherige Ausbildungsstruktur.

Eine Finanzierung der Weiterbildung nach neuem Recht findet sich bisher nicht. Gleichwohl stellt sie aus fachlicher Sicht die Voraussetzung für genügend Weiterbildungsplätze und das Gelingen der Umstellung auf die neue Weiterbildung dar. Ohne Weiterbildung keine neuen niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Bereits heute stehen Mittel zur Finanzierung der Psychotherapie-Ausbildung zur Verfügung, die sukzessive für die Finanzierung der neuen Weiterbildung verwendet werden können, da diese die frühere Ausbildung nach und nach ablösen wird.

Eine gute fachliche Grundlage für eine ausreichende Refinanzierung der Weiterbildung bieten auch die Anfang des Jahres von der Bundespsychotherapeutenkammer vorgestellten Vorschläge. So könnten im Austausch mit den Partnerinnen und Partnern der Selbstverwaltung, der Leistungserbringung und der Finanzierung geeignete Regelungen vereinbart werden, die dann im Rahmen der Rechtssetzung durch den Bund festgelegt werden könnten.

Mit der heute zur Abstimmung anstehenden Entschließung soll die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert werden, damit auch zukünftig die für die Niederlassung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erforderliche Weiterbildung finanziell abgesichert werden kann. Ansonsten werden schlicht und einfach die Plätze fehlen, um dringend benötigte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu gewinnen, die sich niederlassen.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Entschließung.

Vielen Dank“


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2023

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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