„Ein wichtiger Schritt zu einer modernen betrieblichen Mitbestimmung“
Niedersachsen begrüßt Bundesratsbeschluss zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
Auf der 1.056. Sitzung des Bundesrates am heutigen Freitag (11. Juli 2025) haben die Länder mehrheitlich dem „Entschließungsantrag zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung“ zugestimmt.
Der Antrag geht auf eine gemeinsame Initiative der Niedersächsischen Landesregierung und des Bremer Senats zurück und wurde am 13. Juni gemeinsam mit den Bundesländern Hamburg, Brandenburg, Saarland und Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht.
Ziel des Antrages ist es Betriebsräte in Deutschland zu stärken und die Rechtsgrundlagen ihrer Arbeit zeitgemäß zu gestalten. Grundlage soll eine umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sein, mit der die bestehenden Regelungen aktualisiert und an Veränderungen in der Arbeitswelt angepasst werden.
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Gleichstellung in Niedersachsen: „Ich begrüße, dass die Länder mehrheitlich den Antrag zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes angenommen haben. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren durch verändertes gesellschaftliches Verhalten, die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsprozessen und den Einsatz von KI stark verändert. Die betriebliche Mitbestimmung und insbesondere der von ihr erfasste Personenkreis müssen an die Erfordernisse dieser veränderten Wirtschaftswelt angepasst werden. Gute Arbeit im Betrieb braucht gute Mitbestimmung. Betriebliche Mitbestimmung ist neben den tarifvertraglichen Regelungen der Sozialpartner einer der Grundpfeiler einer Wirtschaftsdemokratie – und einer gelebten Sozialpartnerschaft. Und eine funktionierende betriebliche Mitbestimmung schafft positive Effekte sowohl für die Unternehmen als auch für die Beschäftigten.“
Hintergrund:
Der Bundesratsantrag zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes enthält zwölf Forderungen und Prüfbitten an die Bundesregierung. Zentrale Änderungsvorschläge sind:
- Die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Betriebsverfassungsgesetzes und die Überarbeitung des Arbeitnehmerbegriffes;
- Die Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte von Betriebsratsgremien in Bezug auf den Schutz von Beschäftigtendaten und den Einsatz Künstlicher Intelligenz;
- Die Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten;
- Die Fortentwicklung der Betriebsratsrechte bei Betriebsänderungen- und Übergängen;
- Der Schutz von Betriebsgremien vor Behinderung oder Beeinträchtigung ihrer Arbeit ("Union Busting").
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.07.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle