„Das Bundesteilhabegesetz überarbeiten und volle Teilhabe ermöglichen“
Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt
- Es gilt das gesprochene Wort -
„Mit dem Bundesteilhabegesetz plant der Bund, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu leisten. Die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen sollen gestärkt und die personenzentrierte Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in den Vordergrund gestellt werden.
Der vorliegende Entschließungsantrag macht deutlich, dass der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes dieses Ziel leider nur zum Teil erreicht hat. Fest steht, dass die im Gesetz angelegten Leistungsverbesserungen längst nicht allen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung zugutekommen.
Am 22. September 2016 hat die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag stattgefunden. Am Tag danach hat das Plenum des Bundesrates getagt.
Zuvor sind in den Ausschüssen rund 130 verschiedene Entschließungs- und Änderungsanträge der Länder zum Bundesteilhabegesetz diskutiert worden, in denen sich Niedersachsen ganz im Sinne des Entschließungsantrags für eine Verbesserung der Situation der Menschen mit Behinderung positioniert hat, von denen am Ende 96 als Empfehlungen des Bundesrates an die Bundesregierung beschlossen wurden. In der Bundesratssitzung am 16. Dezember wird dann endgültig über das Gesetz abgestimmt.
Einigen zentralen Forderungen der Länder hat sich die Bundesregierung angeschlossen, anderen Anliegen stimmt die Bundesregierung nicht zu. Hier ist besonders die Forderung nach einer Kostenübernahmeregelung des Bundes für etwaige, durch das Bundesteilhabegesetz verursachte Mehrkosten zu nennen. Derzeit laufen noch intensive Beratungen zu dem Gesetzentwurf im Bundestag und in den Bundestagsfraktionen. Diese Diskussion umfasst auch große Teile der guten und für die Menschen wichtigen Forderungen des gemeinsamen Entschließungsantrags.
Ich hoffe, dass dies im Interesse der Menschen mit Behinderung und ihren Teilhabechancen noch Verbesserungen am Gesetzesentwurf bringt. Auf der Anfang Dezember in Lübeck stattfindenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz wird das „Bundesteilhabegesetz“ noch einmal diskutiert, bevor sich die Länder dann am 16. Dezember im Bundesrat abschließend verhalten müssen.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.11.2016
Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt