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Rede zu Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.03.2024, TOP 27


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Die Cannabisgesetzgebung hat in den letzten beiden Jahren hohe Wellen geschlagen.

Suchtfachlich begrüße ich die Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten,
da eine strafrechtliche Verfolgung die durch Abhängigkeiten entstehenden Probleme nicht lösen kann.

Wie wir aber in unserer Gesellschaft zukünftig mit Cannabis umgehen, um den Kinder- und Jugend- sowie den Gesundheitsschutz effektiv zu verbessern, ist für mich noch nicht endgültig geklärt. Für mich als Jugend- und Gesundheitsminister ist das primäre Ziel, insbesondere junge Menschen vor gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Grundsätzlich gilt, je früher und je häufiger konsumiert wird, desto stärker besteht die Gefahr,

körperliche Schädigungen und Abhängigkeiten zu entwickeln. Daher vertrete ich als Gesundheitsminister eine Drogenpolitik, die gleichzeitig mit der Entkriminalisierung von Konsumierenden konsequent einen gesundheitspolitischen Ansatz verfolgt und den Kinder- und Jugendschutz in der Praxis deutlich stärkt.

Sorge bei der Teillegalisierung von Cannabis macht mir, dass Cannabis die Droge der Jugend und der jungen Erwachsenen ist. Das Erstkonsumalter in Deutschland liegt bei 15,3 Jahren. Mit 16,8 % konsumieren 18- bis 20-Jährige am häufigsten.

Evident ist, dass Cannabis - genauer gesagt das THC in Cannabis - sich schädlich auf das noch reifende Gehirn auswirkt. Die Gehirnreifung ist mit Erreichen der Volljährigkeit noch lange nicht abgeschlossen – daher ist die Freigabe ab 18 Jahren aus meiner medizinischen Sicht äußerst problematisch.

Was folgt daraus?

Wie eingangs erwähnt, müssen wir als Gesellschaft unsere Anstrengungen Kinder, Jugendliche und insbesondere junge Erwachsene zu schützen, deutlich verstärken. Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Präventionskampagnen des Bundes und die angekündigten Internetangebote reichen aus meiner Sicht dafür nicht aus.

Der Ausbau von Suchtprävention und Frühintervention, die Herstellung von Risikobewusstsein, braucht Finanzmittel. Hier sehe ich den Bund deutlich in der Verantwortung.

Wir in Niedersachsen sind gut und erfolgreich in der Suchtprävention. Mit unseren 20 Suchtpräventionsfachkräften erreichen wir pro Jahr ca. 40 000 Menschen. Dies wird bei der veränderten Rechtslage nicht ausreichen.

Wir alle wissen, dass es weitere Bereiche gibt, wo es derzeit noch viele Fragezeichen gibt. Die Sicherheitsbehörden bezeichnen das Gesetz in seiner jetzigen Fassung gar als nicht praxistauglich.

In der kommenden Woche wird der Bundesrat dazu final beraten und auch wir als Landesregierung werden in der nächsten Woche unsere Positionierung festlegen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

14.03.2024

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Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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