Artikel-Informationen
erstellt am:
07.06.2013
Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon
Hannover/Berlin. Der Bundesrat hat sich heute unter anderem mit der energetischen Sanierung sowie mit der Förderung des altersgerechten und barrierefreien Wohnens beschäftigt. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen will Niedersachsen erreichen, dass die Bundesregierung das Förderprogramm der KfW Bankengruppe „Altersgerecht Umbauen“ als Förderung mit Investitionskostenzuschuss wieder einführt und es im Zuschuss- und im Darlehensbereich angemessen ausstattet. Mit Blick auf die sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention soll die Bundesregierung das Programm so ausgestalten, dass Umbaumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit künftig insgesamt umfasst werden.
„In Deutschland fehlen etwa 2,5 Millionen barrierearme bzw. barrierefreie Wohnungen. Staatliche Förderungen als Anreize für dringend notwendige Investitionen sind hier unverzichtbar“, betonte Niedersachsens Sozial- und Bauministerin Cornelia Rundt. „Ein Schwerpunkt der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen ist daher die Schaffung von Wohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören auch neue gemeinschaftliche Wohnformen für die Älteren. Mein Ziel ist, den Menschen im Alter, mit Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit, auch bei dementieller Erkrankung, ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Aber auch der Bund muss mehr tun.“
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention fehlen bundesweit ausreichende altersgerechte und barrierefreie Wohnungen. So sind aktuell nur etwas mehr als 1 Prozent der Wohnungen in Deutschland insgesamt und rund 5 Prozent der Haushalte, in denen ältere Menschen leben, barrierearm bzw. barrierefrei. Um die freie Wahl des Wohnortes für Menschen mit einer Beeinträchtigung tatsächlich zu verwirklichen, bedarf es jedoch einer entsprechenden Zahl an Angeboten jenseits von Heimen. Altersgerechtes und barrierefreies Bauen und Wohnen sind darüber hinaus auch zentrale Anliegen der Quartiersentwicklung in den Kommunen.
„Das Förderprogramm ‚Altersgerecht Umbauen’ der KfW Bankengruppe ist hierfür ein geeignetes Instrument. Die Bundesregierung hatte die entsprechenden Bundesmittel mit dem Haushalt 2012 allerdings gestrichen. Seinen Zweck kann es als derzeit reine Darlehensförderung jedoch nicht erfüllen“, unterstrich die Ministerin. „Wir fordern den Bund daher auf, die Förderung durch Bundesmittel als Zuschussförderung umgehend wieder aufzunehmen. Die Bedingungen sind so zu gestalten, dass sie entsprechende Impulse für Investitionen geben“, bekräftigte Rundt.
Darüber hinaus hat sich Niedersachsen der Forderung Nordrhein-Westfalens nach einer auskömmlichen Finanzierung der Kredit- und Zuschussprogramme der KfW für die energetische Sanierung des Gebäudebestands angeschlossen. Die Förderung über die Einnahmen des Energie- und Klimafonds haben sich als nicht ausreichend erwiesen. Auch weitere, haushaltsunabhängige Förderinstrumente sind notwendig, um die angestrebte Sanierungsquote von ca. 3 Prozent pro Jahr zu erreichen.
Deutschland hat sich international verpflichtet, seinen Beitrag zu leisten, um den Anstieg der globalen Temperatur um mehr als 2 °Celsius zu verhindern. Rund 40 Prozent der Endenergie wird in Gebäuden verbraucht und trägt damit zu ca. 30 Prozent des bundesdeutschen Ausstoßes an Klimagasen bei. Die Klimaziele können daher nur erreicht werden, wenn der Gebäudebestand klimaneutral wird. Dazu muss der Energieverbrauch drastisch verringert werden.
Damit dieses Ziel mit der notwendigen Dynamik verfolgt werden kann, ohne soziale Schieflagen zu erzeugen, ist eine auskömmliche Förderung für die Energiewende im Gebäudebereich dringend notwendig. So können die Klimaschutzziele erreicht, die positiven Arbeitsmarkteffekte und weitere ökonomische Potenziale erschlossen und die Sozialverträglichkeit gesichert werden. Um alle Zielgruppen erreichen zu können, ist ein umfassender Förderansatz erforderlich.
Cornelia Rundt: „In Niedersachsen leisten wir dazu unseren Beitrag. Die Förderung von Baumaßnahmen zur Energieeinsparung in Wohngebäuden und Niedrigenergiebauweise hat hohe Priorität. Ergänzend zur sozialen Wohnraumförderung gibt es das Energieeffizienzdarlehen der NBank. Damit können einkommensunabhängig die günstigen KfW-Darlehen für energetische Modernisierung nochmals verbilligt werden. Das Programm wird sowohl von Eigenheimbesitzern als auch von Mietwohnungsunternehmen gut angenommen. Aktuell wurde deshalb das Energieeffizienzdarlehen um 10 Millionen Euro auf insgesamt 60 Millionen Euro aufgestockt.“
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erstellt am:
07.06.2013
Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon