Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Behindertenbeauftragte fordern positive Weiterentwicklung der Psychiatrie

Landes- und Bundesbeauftragte beschließen auf ihrem 52. Treffen Bremer Erklärung


Die Beauftragten des Bundes sowie der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben sich am 3. und 4. November zu ihrer 52. Konferenz in Bremen getroffen. Die Arbeitstreffen der Beauftragten dienen dem Gedankenaustausch, der Abstimmung behindertenpolitischer Positionen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BTHG) in Bund und Ländern. Themen der Tagung waren unter anderem das Bundesteilhabegesetz, Wahlrecht von Menschen mit Behinderung, Migration und Behinderung sowie als Schwerpunktthema die Weiterentwicklung der Psychiatrie auf Bundes- sowie Landesebene.

Petra Wontorra, Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, unterstreicht: „Wir Beauftragten fordern, dass das kommende Bundesteilhabegesetz auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen nicht zu Einschränkungen von Leistungen zur Teilhabe führen darf. Das Bundesteilhabegesetz muss Selbstbestimmung und Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gewährleisten.“

Die Bremer Erklärung hebt folgende Aspekte hervor:

Änderung des Betreuungsrechtes - Weg von der ersetzenden Entscheidungsfindung, hin zur unterstützenden Entscheidungsfindung

Die Beauftragten fordern die Entwicklung des Betreuungswesens hin zu einem System der unterstützten Entscheidungsfindung, welches Wille und Präferenzen der Menschen mit Behinderungen immer fördert und respektiert. Dazu können auch rechtliche Änderungen gehören.

Den Grundsatz „Ambulant vor stationär" auch im psychiatrischen
Unterstützungssystem verstärkt umsetzen

Das bedeutet, eine aktiv aufsuchende Behandlung von psychisch und seelisch beeinträchtigten Menschen im häuslichen Umfeld muss zur Regel werden. Auch unter den Gesichtspunkten der Prävention und Rehabilitation sind niedrigschwellige, ambulant aufsuchende Dienste mit Unterstützungs-, Behandlungs- und Rehabilitationsangeboten zur Verfügung zu stellen.

Schutz der Unversehrtheit der Person - Alternativen zur Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung entwickeln

Nach Artikel 17 der UN-BRK hat jeder Mensch mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit. Artikel 16 der Konvention verlangt Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und nach Artikel 14 darf das Vorliegen einer Beeinträchtigung keinesfalls zu freiheitsentziehenden Maßnahmen führen. Die Zahl der Unterbringungen nach den Psychisch-Krankengesetzen steigt jedoch seit Jahren kontinuierlich. Dies steht im Widerspruch zur Behindertenrechtskonvention.

Recht auf Gesundheit - Versorgung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen

Im derzeitigen psychiatrischen Unterstützungssystem gibt es deutliche Versorgungsdefizite in Bezug auf die Gruppe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (sogenannten geistigen Behinderungen), die gleichzeitig psychische Beeinträchtigungen haben.

Beteiligung von Menschen mit Behinderungen - Den Leitgedanken „Nichts über uns ohne uns“ auch bei der Weiterentwicklung der Psychiatrie beachten und umsetzen

Eine Debatte auf Augenhöhe wird zu einem stärkeren gegenseitigen Verständnis sowie mit Blick auf das System der psychiatrischen Versorgung voraussichtlich zu einer Haltung führen, die einer Weiterentwicklung im Sinne der UN-BRK offen gegenübersteht.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln