Bauministerkonferenz
Bauministerin Rundt begrüßt, dass die Energiesparverordnung nicht ausgesetzt wird
Der Wohnungsmarkt verändert sich auch in Niedersachsen erheblich, sei es durch eine vermehrte Konzentration der Bevölkerung auf die Ballungsgebiete, sei es durch steigende Zahlen von Studierenden oder durch den Zuzug von Flüchtlingen. Besonders in Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt braucht Deutschland zusätzlichen Wohnraum, um Mietpreissteigerungen zu dämpfen. Ziel muss es sein, Menschen mit geringem Einkommen, aber auch Flüchtlinge nicht an den Rand der Städte verdrängen oder neue soziale Brennpunkte zu schaffen. Darin waren sich heute die Bauministerinnen und Bauminister auf ihrer Konferenz in Dresden einig. Instrument der Wahl ist dabei für die Bauministerinnen und -minister die Städtebauförderung. „Wir haben daher den Bund aufgefordert, dafür zu sorgen, dass auch bislang nicht abgerufene Mittel in allen Programmen bis 2019 nicht verfallen, um mehr Spielraum für die Gemeinden zu schaffen“, so Rundt. „Außerdem soll der Bund die Programme so öffnen, dass in Einzelfällen auch Vorhaben außerhalb einer städtischen Gesamtmaßnahme förderfähig sind.“ Daneben hat die Bauministerkonferenz die Aufstockung der Kompensationsmittel für den Sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro begrüßt, geht aber davon aus, dass die erhöhten Mittel nicht ausreichen werden. Daher bitten sie den Bund, die den Ländern zur Verfügung gestellten Mittel für den Sozialen Wohnungsbau um mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel wird neu in Angriff angenommen, um sich stärker am tatsächlichen Zuzug der Flüchtlinge in die einzelnen Länder zu orientieren. Die Länder bitten den Bund gemeinsam mit ihnen einen entsprechenden Schlüssel zu erarbeiten.
Besonders freut sich Niedersachsens Bauministerin Cornelia Rundt darüber, dass sich die Bauministerkonferenz darauf geeinigt hat, die Energiesparverordnung 2016 nicht insgesamt auszusetzen. „Uns allen ist klar: Energetische Anforderungen sind wichtig, aber Vorrang hat der Schutz suchende Mensch“, so Rundt. „Dafür haben wir bereits pragmatische Lösungen durch befristete Standardabsenkungen für Flüchtlingsunterkünfte gefunden. Die Energiesparverordnung auszusetzen, hätte aber den gesamten Wohnungsmarkt betroffen. Das war in unseren Augen nicht zielführend.“ Stattdessen hat das Bundesministerium für Umwelt, Natur, Bau und Reaktorsicherheit angekündigt, im ersten Halbjahr 2016 im Rahmen einer Bund-Länder-AG eine verbesserte Synchronisation von EnEV und dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich zu erarbeiten und dabei Wirtschaftlichkeitsfragen aktualisiert zu bewerten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.10.2015
Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger