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Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durch die Landesregierung

̶ Es gilt das gesprochene Wort ̶


Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage

Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion der AFD geantwortet.

Die Abgeordneten der Fraktion der AFD hatten gefragt:

Seit der Veröffentlichung interner Dokumente der Krisensitzungen im Robert Koch-Institut im März 2024 (sogenannte RKI-Protokolle) wächst in Politik und sozialen Medien die Forderung nach Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen zur Aufarbeitung der durchgeführten Corona-Maßnahmen (Beauftragung einer Expertenkommission o. Ä.) unternahm die Landesregierung bisher, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

2. Sind neben der Unterstützung durch die bundesweite Förderung aus dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ weitere Förderprogramme zur Überwindung der Corona-Folgen im Verantwortungsbereich der Landesregierung geplant? Falls ja, welche?

3. Welche Überlegungen vonseiten der Landesregierung gibt es gegebenenfalls hinsichtlich der Unterstützung einer Amnestieregelung bezüglich der Strafverfolgung von Verstößen gegen Corona-Maßnahmen, mit der bisherige Delikte im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Maßnahmen daraufhin überprüft werden, ob diese weiterhin geahndet werden müssen oder ob Strafen entfallen?

Minister Dr. Andreas Philippi beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

„Während der Corona-Pandemie war die Lage sehr dynamisch. Zum einen durch aufwachsenden wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und zum anderen durch Veränderungen des Virus mit veränderter Infektiosität und Pathogenität der jeweils vorherrschenden Virusvarianten standen Politik und Wissenschaft fast wöchentlich vor einer neuen Situation. Die Protokolle des RKI belegen eindrücklich, dass sich das RKI mit dieser Entwicklung intensiv befasst und seine Bewertung kontinuierlich hinterfragt und neu justiert hat. Und auch wir in Niedersachsen haben unsere Hausaufgaben gemacht und sind verhältnismäßig gut durch diese Krise gekommen.

Natürlich ist es wichtig, dass wir unsere Entscheidungsprozesse aus der COVID-19-Pandemie kritisch diskutieren. Das haben wir in Niedersachsen schon während der aktiven Pandemie erkannt und im Sonderausschuss des Niedersächsischen Landtages zur Aufarbeitung der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie regelmäßig berichtet.

Die Pandemie hat u.a. verdeutlicht, dass der öffentliche Gesundheitsdienst (öGD) gestärkt werden muss. Durch den vom Bund finanzierten Pakt für den öGD erfolgte in Niedersachsen ein umfassender Personalaufwuchs und eine Initiierung von zahlreichen Digitalisierungsprojekten, die den öGD dabei unterstützen zukunftsfähig und für kommende Pandemien besser gerüstet zu sein.

Aber: wir müssen uns auch insgesamt mit der Stärkung der Krisenfestigkeit des Landes Niedersachsen befassen und auch andere Krisenszenarien (wie z.B. Cyberangriffe oder andere terroristische Angriffe) in den Blick nehmen, auf die wir ebenfalls angemessen vorbereitet sein müssen. Daran arbeiten wir als Landesregierung kontinuierlich.

Dieses vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1:

Das Land Niedersachsen hat zur Bekämpfung der Coronapandemie in den Jahren 2020 bis 2023 erfolgreiche Arbeit geleistet, um insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen vor Tod und schwerer Erkrankung und das Gesundheitssystem vor einem Zusammenbruch zu schützen. Dafür bin ich auch heute noch allen Beschäftigten sehr dankbar, die sich in dieser Zeit bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit - und viele auch darüber hinaus - für ihre Mitmenschen eingesetzt haben!

In der Aufarbeitung der Pandemiebekämpfung hat die Landesregierung die generelle Zuständigkeit für alle Sonderlagen beim Innenministerium konzentriert. Die jeweils betroffenen Ressorts arbeiten dem Innenministerium fachlich zu. Das verkürzt Entscheidungswege und optimiert den Einsatz der Stäbe unter Nutzung des Katastrophenschutzes.

Die während der Covid-19-Pandemie vom Land Niedersachsen erlassenen Rechtsvorschriften und Erlasse wurden fortlaufend dem aktuellen Pandemiegeschehen angepasst und befanden sich in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten unter gerichtlicher Überprüfung. Allein die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde 14-mal als Stamm- bzw. Mantelverordnung veröffentlicht und mit 53 Änderungsverordnungen an das dynamische Infektionsgeschehen angepasst.

Im Zusammenhang mit Ihrer Frage möchte ich auf den umfassenden Bericht des Sonderausschusses des Niedersächsischen Landtages zur Aufarbeitung der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verweisen.

Zur Aufarbeitung des Pandemiegeschehens liegen zwischenzeitlich u.a. Evaluationen des Bundes, (wie z.B. der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 IfSG zur Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik vom 30.06.2022) und der Abschlussbericht des RKI (zur Wirksamkeit und Wirkung von anti-epidemischen Maßnahmen auf die COVID-19-Pandemie in Deutschland) vor.

Diese Ausarbeitungen sind sehr umfangreich, weshalb eine weitere kostenintensive Evaluation mit der Beauftragung eines externen qualifizierten Dienstleisters, wie z.B. einem Consultingbüro vom Land Niedersachsen derzeit nicht geplant ist. Vielmehr geht es nun darum, sich für kommende verschiedenste Krisenszenarien gut aufzustellen – wie ich bereits in meiner Vorbemerkung ausgeführt habe.

Zu 2:

Niedersachsen ist im bundesweiten Vergleich gut durch die Pandemie gekommen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind in NI pro 100.000 Einwohner vergleichsweise wenig Todesfälle zu verzeichnen gewesen.

In Niedersachsen wurden 176 Todesfälle pro 100.000 Einwohner im Zusammenhang mit COVID-19 erfasst, in Sachsen z. B. lag die Zahl bei 419 Todesfällen pro 100.000 Einwohner.

Um die Folgen der Pandemie für unsere Gesellschaft in Niedersachsen abzumildern, hat die Landesregierung das Corona-Sondervermögen aufgelegt. Daraus wurde eine Vielzahl von Maßnahmen zur Unterstützung initiiert.

Ein Beispiel aus meinem Zuständigkeitsbereich ist das Sonderprogramm „Startklar in die Zukunft für Kinder und Jugendliche“. Das Programm hatte das Ziel Kindern und Jugendlichen einen Ausgleich zu den Einschränkungen der Pandemie zu verschaffen. Dieses Programm ist abgeschlossen. Weitere Förderprogramme mit Bezug auf die Corona-Zeit sind von der Landesregierung derzeit nicht geplant.

Das COVID-19-Sondervermögensgesetz lässt Ausgaben aus dem Sondervermögen grundsätzlich nur bis zum 31.12.2022 und zu einem späteren Zeitpunkt nur dann zu, wenn bis zum 31.12.2022 eine entsprechende rechtliche Verpflichtung begründet wurde. Insofern ist eine Finanzierung neuer Maßnahmen aus dem COVID-19-Sondervermögen ausgeschlossen.

Zu 3:

Für eine Amnestieregelung in strafrechtlicher Hinsicht wäre der Bund zuständig, aus niedersächsischer Sicht besteht keine Notwendigkeit für eine solche Regelung.“


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2024

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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