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Arbeiterwohlfahrt und Land Niedersachsen engagieren sich für die Zukunft der Krankenhausversorgung in Hann. Münden – Betreiberwechsel ist für 1. April vereinbart

Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Mit einem gemeinsamen Kraftakt wollen wir die Fortsetzung des Krankenhausbetriebs in Hann. Münden sichern“


Das Land hat den Übergang der Kliniken von der insolventen Arbeiterwohlfahrt Gesundheitsdienste gGmbH auf einen neuen Betreiber, die Investorengruppe um Dr. Reinhard Wichels, aktiv unterstützt – heute verkünden die Verfahrensbeteiligten nach intensiven Verhandlungen die Beurkundung der Verträge über den vorgesehenen Eigentümerwechsel für die Krankenhäuser und Physikalischen Therapie-Zentren in Hann. Münden und Bad Münder. Dieser soll zum 1. April erfolgen. „Uns geht es darum, die Krankenhausversorgung für die Bürgerinnen und Bürgern in Hann. Münden zu sichern und möglichst vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen – vor diesem Hintergrund freuen wir uns sehr, dass die Verhandlungen so weit gediehen sind“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Die in der Insolvenz befindliche Arbeiterwohlfahrt Gesundheitsdienste gGmbH und das Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium haben eine Vereinbarung zur Verwendung der vom Land nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Vergangenheit bewilligten Fördermittel unterzeichnet. Diese Vereinbarung war eine Voraussetzung für das Zustandekommen der Verträge zur Fortsetzung des Krankenhausbetriebs im Nephrologischen Zentrum Niedersachsen in Hann. Münden und in der Deister-Süntel-Klinik in Bad Münder in neuer Trägerschaft.

Die laufenden Bauarbeiten zur Erweiterung des Nephrologischen Zentrums können somit fortgesetzt werden, der Erwerber erhält Planungssicherheit für anstehende eigene Ausgaben; und der mit den Betriebsräten ausgehandelte Sozialplan wird seitens des Landes mit 300.000,- € unterstützt. Damit werde auch das erfolgreiche Bemühen des Sachwalters und der AWO honoriert, die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse in der Insolvenz mit den berechtigten Ansprüchen der Beschäftigten in Einklang zu bringen, so Gesundheitsministerin Cornelia Rundt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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