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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage zur Integration von EU-Bürgerinnen und -Bürgern

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Petra Joumaah (CDU) geantwortet.


Die Abgeordneten Petra Joumaah (CDU) hatte gefragt:

Einige Migrantinnen und Migranten aus EU-Mitgliedstaaten halten sich in Niedersachsen auf, ohne über ausreichende Existenzmittel zu verfügen. Der Deutsche Städtetag verweist darauf, dass es sich hierbei in der Regel um Menschen handele, die bereits in ihren Herkunftsländern aus den unterschiedlichsten Gründen gesellschaftlich kaum integriert und wegen mangelnder Schulbildung auch am dortigen Arbeitsmarkt chancenlos waren.

Es ist daher zu befürchten, dass die wirtschaftliche, soziale, rechtliche und gesellschaftliche Integration dieser Menschen in Niedersachsen nicht ohne Weiteres sichergestellt ist – insbesondere dann nicht, wenn sie zudem über keine Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Die Interessen der Migrantinnen und Migranten gegenüber dem Landtag und der Landesregierung mit dem Ziel, deren wirtschaftliche, soziale, rechtliche und gesellschaftliche Integration zu befördern, werden von der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe und deren in der Staatskanzlei angesiedelter Geschäftsstelle wahrgenommen, die sich um die strategischen Ziele der Integration kümmern sollen.

Welche strategischen Ziele die Landesregierung in Bezug auf die Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten aus EU-Mitgliedstaaten ohne ausreichende Existenzmittel verfolgt, ist unklar.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche strategischen Ziele verfolgt die Landesregierung in Bezug auf die Integration von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die sich ohne ausreichende Existenzmittel in Niedersachsen aufhalten?
  2. Wie unterstützt die Landesregierung niedersächsische Kommunen, die verstärkt von Zuwanderung mittelloser Menschen aus EU-Mitgliedstaaten betroffen sind?
  3. Welche eigenen Integrationsbemühungen müssen bzw. können zugewanderten EU-Bürgern ohne ausreichende Existenzmittel nach Auffassung der Landesregierung abverlangt werden, um deren gesellschaftliche Teilhabe im Sinne einer Willkommenskultur zu sichern?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Erst in jüngerer Zeit wird das Erfordernis von Maßnahmen zur Integration von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern wahrgenommen und diskutiert.

Die Landesregierung hat die aktive und passive Teilhabe in den Mittelpunkt ihrer Migrations- und Teilhabepolitik gestellt. Besondere Maßnahmen bzw. eine individuelle Strategie, die sich nur an Unionsbürgerinnen und Unionsbürger richtet, welche sich in Niedersachsen aufhalten - ohne ihre Existenz aus eigener Kraft sichern zu können -, sieht die Landesregierung nicht vor. Aus Sicht der Landesregierung verbietet das in der deutschen Verfassungs- und Rechtsordnung verankerte Gleichbehandlungsgebot besondere Maßnahmen für unterschiedliche Zuwanderergruppen. Es wird in Niedersachsen ein flächendeckendes Beratungsangebot mit vom Bund finanzierten Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE), den Jugendmigrationsdiensten (JMD) und den vom Land finanzierten Integrationsberatungsstellen vorgehalten, das allen Zuwanderergruppen offensteht. Es ist davon auszugehen, dass in Deutschland bereits jetzt ein ausreichender Anspruch auf soziale Absicherung besteht. Eine gesonderte und auf die wirtschaftlichen sowie sozialen Probleme des angesprochenen Personenkreises abstellende Strategie könnte einer Ausgrenzung dieser Personen Vorschub leisten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

zu 1.: Alle Zugewanderten sollen vom ersten Tag an die Chance erhalten, Teil der Gesellschaft zu werden und sich in die Gesellschaft einzubringen. Gleichwohl fehlen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern ohne ausreichende Existenzmittel die Voraussetzungen, um an der Gesellschaft zu partizipieren. Nach den derzeitigen Erkenntnissen der Landesregierung ist von den niedersächsischen Kommunen lediglich die Landeshauptstadt Hannover von einer deutlich über dem Durchschnitt liegenden Zuwanderung von Menschen ohne ausreichende Existenzmittel betroffen.

Die Landesregierung verfolgt in Niedersachsen eine inklusive Migrations- und Teilhabepolitik. Somit steht dem genannten Personenkreis das Beratungsangebot der KMN (Kooperative Migrationsarbeit Niedersachsen) zur Verfügung.

zu 2.: Die Landesregierung klärt zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen Kommunen, wie sich die Situation im Detail vor Ort darstellt und ob sich daraus ein Handlungsbedarf ergibt.

Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Papenburg hat die Landesregierung beispielsweise die Notwendigkeit zur Bekämpfung von Missständen in Massenunterkünften ausländischer Beschäftigter erkannt und zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden Standards für Räume und Gebäude analog zu den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung geschaffen, in denen Werksarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer wohnen. Durch Erlass vom 17.12.2013 wurden die Regelungen für gesunde Wohnverhältnisse und den Brandschutz sowie die Vorgehensweise der Bauaufsichtsbehörden und der Meldebehörden bei Hinweisen auf ungenehmigte Unterkünfte geschaffen.

zu 3.: Jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger genießt die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Union. Die Freizügigkeit ist an Voraussetzungen, wie z.B. die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder die Existenzsicherung aus eigenem Vermögen, gebunden. Die Landesregierung erwartet von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern das Einhalten der Gesetze. Sie geht davon aus, dass im Regelfall Zugewanderte aus Eigeninteresse motiviert sind, subjektive Integrationsleistungen zu erbringen, um an der Gesellschaft teilhaben und mitwirken zu können.

Von den hier zugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern muss als erstes der Erwerb der deutschen Sprache erwartet werden. Sprache ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen und chancengerechten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 19.12.2013 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und sog. Geduldete der Länder SH, HB und RP beim Deutschen Bundestag einzubringen (BR-Drs 756/13), um auch diesem Personenkreis den Zugang zum Sprachkurs zu ermöglichen.

Weitere Schritte bei den Bemühungen zur chancengerechten Teilhabe sind

  • die Nutzung der Angebote zur frühkindlichen Erziehung,
  • eine Bildungsbereitschaft und Bildungsorientierung,
  • das Entwickeln einer persönlichen und zukunftsbezogenen Lebens- und Arbeitsstruktur.

Ziel muss sein, auch diese Zuwanderinnen und Zuwanderer zu befähigen, selbstständig ihre Existenz sichern zu können.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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