Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: „Ist die rot-grüne Landesregierung bei der präventiven Jugendarbeit auf dem linken Auge blind?“
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Volker Meyer (CDU) geantwortet:
Der Abgeordnete Volker Meyer (CDU) hatte gefragt:
In der Sitzung des Landesbeirats für Jugendarbeit am 18. September 2013 wies der Vertreter des Sozialministeriums darauf hin, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema Rechtsextremismus eingerichtet wurde. In diesem Zusammenhang solle der Landesbeirat für Jugendarbeit Vorschläge zur präventiven Arbeit machen.
Im aktuellen Verfassungsschutzbericht verzeichnet Innenminister Pistorius für Niedersachsen im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ für das Jahr 2012 insgesamt 104 Gewalttaten, für den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - links“ insgesamt 122 Gewalttaten.
Ich frage die Landesregierung:
- Welchen konkreten Arbeitsauftrag hat die interministerielle Arbeitsgruppe, und welche Ressorts sind beteiligt?
- Wie gedenkt die Landesregierung bei der präventiven Jugendarbeit mit dem Linksextremismus umzugehen?
- Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
In ihrer Koalitionsvereinbarung für die 17. Legislaturperiode haben sich die niedersächsischen Landesverbände von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein kompromissloses Vorgehen gegen Rechtsextremismus, alle Formen von Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zum Ziel gesetzt. Insbesondere verfolgt die Koalitionsvereinbarung die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus und die Ausweitung der Angebote zur politischen Bildung.
In der Sitzung des Landesbeirats für Jugendarbeit am 18. September 2013 wurde auf die Einrichtung dieser Gruppe mit dem Ziel der Entwicklung eines „Landesprogramms gegen Rechtsextremismus“ hingewiesen. Insbesondere ist beabsichtigt, das Erfahrungswissen der Träger der Jugendarbeit bei der Beurteilung entsprechender präventiver Maßnahmen für das Landesprogramm zu nutzen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
Die einzelnen Maßnahmen der Ressorts MI, MJ, MK, MWK, MS und der StK im Rahmen der Präventionsarbeit gegen den Rechtsextremismus sollen gebündelt und verzahnt werden. Die Landesregierung erarbeitet zurzeit eine Kabinettsvorlage zur Einrichtung eines Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK), der sich mit der Erstellung eines Konzepts für ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus befassen soll. Der IMAK soll unter Federführung des MI mit den beteiligten Ressorts MJ (mit Landespräventionsrat), MK, MS, MWK und der StK-02 (Beauftragte für Migration und Teilhabe) durchgeführt werden.
Zu Frage 2:
Das Land unterstützt weiterhin Maßnahmen und Projekte, die demokratiestärkende Wirkung entfalten. Dazu gehören auch Maßnahmen, die eine soziale Integrationsfunktion gewährleisten sowie gewaltpräventive Projekte (z. B. die Fußball-Fan-Projekte). Das Land gewährt auch weiterhin Zuwendungen für Bildungsveranstaltungen und besondere Einzelvorhaben der politischen Jugendbildung zur Demokratiepraxis (z. B. Maßnahmen, die aus der Richtlinie „Demokratie und Toleranz“ gefördert werden) sowie Maßnahmen, die das Rechts- und Wertesystem der freiheitlich-demokratischen Grundordnung thematisieren.
Die Förderung der Bildungsangebote der Jugendorganisationen der demokratischen politischen Parteien trägt dazu bei, dass junge Menschen ihre Rechte und Pflichten im demokratischen Staat wahrnehmen können. Diese Maßnahmen dienen zur Vorbeugung sowohl links- als auch rechtsextremistischen Gedankenguts.
Der Niedersächsische Verfassungsschutz steht auf Anfrage für Informationen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über alle Extremismusphänomene zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Jugendliche, werden so über die Hintergründe, Entstehung und Gefahren einzelner Extremismusbereiche wie z. B. Linksextremismus informiert.
Zu Frage 3:
Ein Kabinettsbeschluss zur Einrichtung eines IMAK steht noch aus. Eine erste Sitzung wird vermutlich Anfang 2014 stattfinden können. Zur Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme des IMAK wurden im Vorfeld des angestrebten Kabinettsbeschlusses Gespräche mit den beteiligten Ressorts geführt, in denen erste Aspekte zur Ausgestaltung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus erörtert wurden.
Es ist beabsichtigt, einen ersten Konzeptentwurf nach Ablauf eines Jahres vorzulegen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.12.2013
Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt